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Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme

Zitiervorschlag:
Julian Kläser
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Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme
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in zsis)
4
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2022
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A
10
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N
 [...]
(abrufbar unter: publ.zsis.ch/A
10
-
2022
)
Erstpublikation:
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<div> <div id="ftn1"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref1" name="_ftn1">01</a></sup> Grunds&auml;tzlich ist von einem einheitlichen Begriff der Betriebsst&auml;tte auszugehen, sowohl was die Betriebsst&auml;tte einer ausl&auml;ndischen Unternehmung in der Schweiz betrifft, wie auch den umgekehrten Fall der ausl&auml;ndischen Betriebsst&auml;tte einer schweizerischen Unternehmung; <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F139-II-78%3Ade&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document" target="_blank" rel="noopener">BGE 139 II 78, E. 2.4.3</a>.</p> </div> <div id="ftn2"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref2" name="_ftn2">02</a></sup> Einige Kantone haben den Betriebsst&auml;ttenbegriff des DBG &uuml;bernommen, w&auml;hrend andere den Betriebsst&auml;ttenbegriff nicht definieren.</p> </div> <div id="ftn3"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref3" name="_ftn3">03</a></sup> Vgl. de Vries Reilingh Daniel, in: Zweifel Martin/Beusch Michael/de Vries Reilingh Daniel (Hrsg.), Kommentar zum Interkantonalen Steuerrecht (zit. Kommentar StHG), &sect; 11, Rz. 11 ff. m.w.H.; vgl. u.a. <a href="http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F134-I-303%3Ade&amp;lang=de&amp;type=show_document" target="_blank" rel="noopener">BGE 134 I 303</a>.</p> </div> <div id="ftn4"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref4" name="_ftn4">04</a></sup> <a href="https://www.steuerkonferenz.ch/downloads/Dokumente/Analysen/220425_Analyse_Teletravail_DE.pdf" target="_blank" rel="noopener">SSK, Analyse zu den Auswirkungen von Telearbeit auf die interkantonale Steuerausscheidung von Unternehmen vom 26.04.2022 (zit. SSK-Analyse).</a></p> </div> <div id="ftn5"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref5" name="_ftn5">05</a></sup> Fr&uuml;her anderer Meinung Oesterhelt Stefan/Schreiber Susanne, in: Zweifel Martin/Beusch Michael (Hrsg.), Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz &uuml;ber die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 51 DBG, Rz. 29.</p> </div> <div id="ftn6"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref6" name="_ftn6">06</a></sup> Vgl. auch Kl&auml;ser Julian, Home-Office T&auml;tigkeit und die steuerliche Praxis innerhalb der Schweiz &ndash; das neue SSK-Schreiben schafft endlich Klarheit, in: iusNet StR 25.05.2022 unter Verweis auf die vorgenannte SSK-Analyse.</p> </div> <div id="ftn7"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref7" name="_ftn7">07</a></sup> Die zuvor vorgebrachten Argumente werden so in der SSK-Analyse aufgef&uuml;hrt.</p> </div> <div id="ftn8"> <p><a title="" href="#_ftnref8" name="_ftn8"><sup>08</sup></a> Die deutsche Finanzverwaltung scheint die Auffassung zu vertreten, dass bei einer nahezu ausschliesslichen Tätigkeit des Mitarbeitenden im Home-Office eine Verfügungsmacht des Arbeitgebers zu bejahen ist, weil der Arbeitnehmende seine Arbeitsleistung nicht ohne Mitwirkung des Arbeitgebers an einem anderen Ort erbringen k&ouml;nne; vgl. Schuster Raphael und Verleger Tina, Wenn das Home zum Office wird, in: IWB 21/2020, S. 861 m.w.H.</p> </div> <div id="ftn9"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref9" name="_ftn9">09</a></sup> OECD Discussion Draft Art. 52012, Ziff. 4. Entwurf OECD-Kommentar gefunden in Schreiber Ren&eacute;/Honold Kersten/Jaun Roger, in: Zweifel Martin/Beusch Michael/Matteotti Ren&eacute; (Hrsg.), Kommentar zum internationalen Steuerrecht, Art. 5 OECD-MA.</p> </div> <div id="ftn10"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref10" name="_ftn10">10</a></sup> OECD Discussion Draft Art. 52012, Ziff. 4.9.</p> </div> <div id="ftn11"> <p><sup><a title="" href="#_ftnref11" name="_ftn11">11</a></sup> Vgl. Ruh Winfried/Tarolli Schmidt Nadia, Homeoffice-Betriebsst&auml;tte im Ans&auml;ssigkeitsstaat der Arbeitnehmenden, in: Handelskammerjournal vom Oktober 2021 (zit. Homeoffice-Betriebsst&auml;tte), abrufbar unter <a href="https://www.handelskammerjournal.ch/de/homeoffice-betriebsstaette-im-ansaessigkeitsstaat-der-%20arbeitnehmenden" target="_blank" rel="noopener">https://www.handelskammerjournal.ch/de/homeoffice-betriebsstaette-im-ansaessigkeitsstaat-der- arbeitnehmenden</a>, unter Verweis auf die &ouml;sterreichische Verwaltungsauffassung.</p> </div> <div id="ftn12"> <p><a title="" href="#_ftnref12" name="_ftn12"><sup>12</sup></a> Anderer Meinung sind Ruh Winfried/Tarolli Schmidt Nadia, Homeoffice-Betriebsst&auml;tte, wonach eine faktische Verf&uuml;gungsmacht als ausreichend zu qualifizieren sei. Die erst sp&auml;ter publizierte Stellungnahme der Vorsteherinnen/ Vorstehern der kantonalen Steuerverwaltungen sowie von Vertretern der ESTV betreffend die empfohlene interkantonale Steuerpraxis in Sachen Home-Office T&auml;tigkeit lag allerdings im Erscheinungszeitpunkt des Aufsatzes von Ruh/Tarolli Schmidt noch nicht vor.</p> </div> </div>
Fussnoten / weitere Hinweise:

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