Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, News und Unterlagen.
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Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.
Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Dieser Beitrag erläutert zuerst die unterschiedlichen Begriffe der Sanierungsbedürftigkeit im Handelsrecht und im Steuerrecht sowie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften. Die Steuerfolgen für die fusionierten Gesellschaften und für die gemeinsamen Anteilsinhaber werden dann auch anhand von Beispielen beleuchtet.
Die Sanierung einer notleidenden Gesellschaft kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bilanzielle Sanierungsmassnahmen, durch die der Gesellschaft keine Mittel von aussen zugeführt werden, sind nicht Gegenstand der Emissionsabgabe. Dagegen unterliegen finanzielle Sanierungsmassnahmen der Emissionsabgabe von einem Prozent, wenn sie gegen Ausgabe von Beteiligungsrechten erfolgen oder Gesellschafter einen Zuschuss erbringen.
Im Bereich der Kapitaleinlagen sind im vergangenen Jahr zwei wegweisende bundesgerichtliche Urteile ergangen. In einem ersten Entscheid hat das Bundesgericht eine einkommenssteuerfreie Rückzahlung im Sinn von Art. 20 Abs. 3 DBG auch mit Bezug auf verdeckte Kapitaleinlagen angewandt. In einem zweiten Entscheid hat das Bundesgericht im vergangenen Jahr die Praxis der ESTV geschützt, wonach die buchhalterische Verrechnung eines Zuschusses mit den Verlustvorträgen zwingend ist, um den Sanierungsfreibetrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. k StG zu beanspruchen.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass eine Reihe von Unternehmen trotz der gewährten Hilfen wie Kredite oder Härtefallentschädigungen sanierungsbedürftig wurden. Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der nicht nur strategische und operative Massnahmen erfordert, sondern auch eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher sowie steuerlicher Aspekte. Schliesslich kann eine Sanierung des Unternehmens zu gewichtigen Steuerfolgen führen.
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Eckwerte für die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente festgelegt.
Die ESTV hat am 18. September 2024 die Verwaltungspraxis gemäss Ziff. 9 des Kreisschreibens Nr. 29c über das Kapitaleinlageprinzip vom 23. Dezember 2023 zur Deklaration der Reserven aus Kapitaleinlagen präzisiert.
Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2025.
Die ESTV hat das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2025 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2025» publiziert.
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. Dezember 2026 emittierten TBTF-Instrumenten der Verrechnungssteuer unterliegen.
Am 21. August 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung eine Teilrevision der MWSTV verabschiedet.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften Stellung bezogen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2024 seine Position zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert festgelegt. Er ist der Ansicht, dass die Initiative kein taugliches Mittel zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz ist. Insbesondere reduziert diese die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen. Der Bundesrat will dem Parlament empfehlen, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 die Vernehmlassung zur Bestimmung der Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA über Kryptowerte) eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat festlegen, ab wann die Schweiz mit welchen Partnerstaaten automatisch Informationen über Kryptowerte austauschen soll.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 19. September 2024 die neuen Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Bundessteuern ab 2025 publiziert.