Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe inkl. Schwerpunktthemen.
Alle Quartalsausgaben ab dem Jahrgang 2019 finden Sie in unserem Archiv.
Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, Tax Snacks, News, Referate und Unterlagen.
Nachfolgend finde Sie eine Auswahl der neusten Beiträge...
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
Das Editorial zur Schwerpunktausgabe «Blockchain, Krypto und NFTs». In den letzten Jahren hat die Blockchain-Technologie weltweit für Aufsehen gesorgt. Das Steuerrecht hat sich dabei vor allem im Zusammenhang mit Kryptowährungen mit der Blockchain-Technologie befasst. Der Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie geht jedoch weit über Kryptowährungen hinaus.
Die Blockchain-Technologie wurde ursprünglich entwickelt, um Bitcoin, ein Währungs- und Zahlungssystem ohne Intermediäre, zu schaffen. Heute wird sie auch in anderen Bereichen eingesetzt. In Anbetracht der steuerlichen Relevanz der Thematik gibt der vorliegende Artikel einen kurzen Überblick über die Funktionsweise verschiedener Blockchains und deren Anwendungen. Zudem werden die Einordnung von Krypto-Vermögenswerten durch Finanzmarktbehörden und die Grenzen der Technologie erläutert.
Non-Fungible-Token (kurz «NFTs»), also einzigartige kryptographische Token, die einen physischen oder digitalen Wert repräsentieren, sind zurzeit in aller Munde – spätestens seit der NFT «Everydays: the First 5000 Days» im Jahr 2021 von Christie's für USD 69.3 Millionen versteigert wurde. Anhand der erstmals im Jahr 2021 herausgegebenen NFTs der Uhrenmarke DuBois et fils wird gezeigt, wie Unternehmen in der Luxusbranche NFTs sowohl zur Vermarktung der Produkte als auch zum Aufbau einer engen Kundenbeziehung einsetzen können und welche Steuerthemen dabei zu beachten sind.
Zukünftig wird die Blockchain-Technologie eine zentrale Rolle in digitalen Anwendungen einnehmen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung dieser Technologie ergeben sich für die involvierten Akteure auch steuerliche Herausforderungen. Dieser Artikel behandelt ausgewählte praktische und theoretische steuerliche Fragestellungen in Zusammenhang mit dieser Technologie.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Diese Praxisfestlegungen sind aber in gewissen Bereichen unvollständig und weisen Lücken auf. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Die Gerichte hatten in jüngster Zeit Gelegenheit, sich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler zu äussern. Es zeigt sich, dass die üblichen Kriterien, welche die Gewerbsmässigkeit begründen, unterschiedlich stark gewichtet werden. Die nachstehende Abhandlung hat zum Ziel, einen Überblick zu verschaffen, die Gewichtung der einzelnen Kriterien in der Rechtsprechung zu beschreiben und auf mögliche Widersprüche hinzuweisen. Vor allem zeigt die Abhandlung aber auf, dass es kaum möglich ist festzustellen, welche Tatbestandsmerkmale eine Privatperson zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler machen.
In seinem am 13. Oktober 2022 öffentlich verhandelten Urteil, das am 30. März 2023 den Parteien schriftlich zugestellt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Ehepaares mit Wohnsitz im Kanton Zürich ab. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, wonach sich die Steuerpflichtigen mit dem Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses als Quasi-Liegenschaftenhändler qualifiziert hätten. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Steuerpflichtigen, die noch weitere vermietete Liegenschaften im Miteigentum halten, beim Erwerb der Liegenschaft ein hohes finanzielles Risiko eingegangen seien, die Liegenschaft nach kurzer Haltedauer (5 ½ Jahre) verkauft hätten, während der Haltedauer sehr viel Zeit für die Verwaltung der Liegenschaft aufgewendet hätten und diese mit dem Plan erworben hätten, bei einem Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Autorinnen setzen sich in der Urteilsbesprechung mit der Begründung des Bundesgerichts auseinander und legen dar, warum das Urteil in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führt.
Am 21. September 2023 verkündete das SIF, dass das DBA Schweiz - Äthiopien am 10. August 2023 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen sind für die Schweiz ab 1. Januar 2024 anwendbar und in Äthiopien ab 8. Juli 2024.
Am 19. September 2023 haben die Schweiz und Serbien ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzt.
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.
Die ESTV hat am 5. September 2023 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024» publiziert.
Die Schweiz und Deutschland haben am 21. August 2023 am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister in Aschau im Chiemgau das Revisionsprotokoll zur Änderung des DBA vom 11. August 1971 unterzeichnet.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Das EFD hat am 8. August 2023 den ersten Bericht zu den erwarteten Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Kantone sowie der geplanten Massnahmen der einzelnen Kantone per 31. Mai 2023 veröffentlicht.
Am 19. Juli 2023 hat das SIF bekanntgegeben, dass das neue Grenzgängerabkommen mit Italien sowie ein Änderungsprotokoll zum DBA am 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.
Am 6. Juli 2023 hat das SIF bekanntgegeben, dass sich die Schweiz und Frankreich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt haben, die als Homeoffice im Sinne der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Am 27. Juni 2023 wurde in Paris ein Zusatzabkommen zum bilateralen DBA unterzeichnet, welches neue und dauerhafte Besteuerungsregeln für Einkommen aus Homeoffice enthält.
Der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet.
Gemäss Parlament soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.