Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, News und Unterlagen.
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Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Dieser Beitrag erläutert zuerst die unterschiedlichen Begriffe der Sanierungsbedürftigkeit im Handelsrecht und im Steuerrecht sowie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften. Die Steuerfolgen für die fusionierten Gesellschaften und für die gemeinsamen Anteilsinhaber werden dann auch anhand von Beispielen beleuchtet.
Die Sanierung einer notleidenden Gesellschaft kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bilanzielle Sanierungsmassnahmen, durch die der Gesellschaft keine Mittel von aussen zugeführt werden, sind nicht Gegenstand der Emissionsabgabe. Dagegen unterliegen finanzielle Sanierungsmassnahmen der Emissionsabgabe von einem Prozent, wenn sie gegen Ausgabe von Beteiligungsrechten erfolgen oder Gesellschafter einen Zuschuss erbringen.
Im Bereich der Kapitaleinlagen sind im vergangenen Jahr zwei wegweisende bundesgerichtliche Urteile ergangen. In einem ersten Entscheid hat das Bundesgericht eine einkommenssteuerfreie Rückzahlung im Sinn von Art. 20 Abs. 3 DBG auch mit Bezug auf verdeckte Kapitaleinlagen angewandt. In einem zweiten Entscheid hat das Bundesgericht im vergangenen Jahr die Praxis der ESTV geschützt, wonach die buchhalterische Verrechnung eines Zuschusses mit den Verlustvorträgen zwingend ist, um den Sanierungsfreibetrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. k StG zu beanspruchen.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sehen sich viele Unternehmen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere die Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass eine Reihe von Unternehmen trotz der gewährten Hilfen wie Kredite oder Härtefallentschädigungen sanierungsbedürftig wurden. Die Sanierung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der nicht nur strategische und operative Massnahmen erfordert, sondern auch eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher sowie steuerlicher Aspekte. Schliesslich kann eine Sanierung des Unternehmens zu gewichtigen Steuerfolgen führen.
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Die Steuerbewertung von Start-ups sorgte für Debatten in der Schweiz. Während mit der heutigen Lösung ein gangbarer Weg für die Aktionär:innen von Start-ups gefunden wurde, stellt sich die Frage nach einer gleichmässigen Vermögenssteuerbelastung der Aktionär:innen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Erfahren Sie, welche Herausforderungen bei der Bewertung von Beteiligungsrechten auftreten und welche Lösungsvorschläge diskutiert werden, um eine ausgewogene Steuerpolitik zu gewährleisten.
Ab sofort können sich Unternehmen via ePortal bei der Mehrwertsteuer anmelden.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zum DBA mit Angola verabschiedet.
Am 06. Juni 2024 haben die Schweiz und Italien ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet, welches die Frage der Besteuerung von Homeoffice dauerhaft regelt. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07. Juni 2024 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Er schlägt ein neues Gesetz vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat regelt, mit welchem ein einsprechender völkerrechtlicher Vertrag besteht.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland verabschiedet.
Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3384 der WAK-N vom 11. April 2024 verabschiedet.
Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 seine Position zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» festgelegt.
Am 29. April 2024 hat die ESTV die Fiskaleinnahmen des Bundes sowie die chronologische Entwicklung der Gesetzgebung 2023 veröffentlicht.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat per 17. April 2024 die neue Richtlinie R-18 Zollfreie Waren und Rückwaren im Internet aufgeschaltet.
Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Serbien verabschiedet.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 die Totalrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, das revidierte Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) sowie die SVAV per 1. Mai 2024 in Kraft zu setzen.
Am 19. Februar 2024 aktualisierte der OECD-Rat den Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Es wurde klargestellt, dass Informationen, die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhalten werden, auch gegenüber nicht genannten Personen verwendet werden können.