Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, Tax Snacks, News, Referate und Unterlagen.
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Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte im August 2021 in zwei Fällen die Frage, ob der Tatbestand der Selbständigkeit als ausdrückliches Erfordernis für eine subjektive Steuerpflicht erfüllt sei. Mit der Frage der Selbständigkeit unmittelbar verbunden ist die Beurteilung des Aussenauftritts, d.h. eines nach aussen wahrnehmbaren, eigenständigen Auftritts als Leistungserbringer. Gleichzeitig knüpft das MWSTG an den Aussenauftritt die Beurteilung, welchem Steuersubjekt der objektive Tatbestand der Leistungserbringung, kurz wem der erzielte Umsatz zuzuweisen ist. Die für die Steuerpflicht erforderliche Selbständigkeit sowie die Zuordnung von Leistungen sind somit aufgrund des Aussenauftritts als gemeinsames Kriterium miteinander verzahnt.
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 24. Juni 2022 materielle Anpassungen zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) betreffend Abgabe von Methadon und Heroin aufgeschaltet.
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor, wobei dem Bund 25% und den Kantonen und Gemeinden 75% der Einnahmen zukommen sollen.
Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer verabschiedet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis der ESTV betreffend den Inhalt der Unternehmerbescheinigung bestätigt: Diese muss für die Vergütungsperiode (Kalenderjahr) gültig sein.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 2. Juni 2022 die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene aktualisiert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.
Der Bundesrat hat den Termin für die Referendumsabstimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) auf den 25. September festgesetzt.
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.
Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Einführung des AIA mit 12 weiteren Partnerstaaten verabschiedet.
Am 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet.
Anlässlich seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA verabschiedet.