Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe inkl. Schwerpunktthemen.
Alle Quartalsausgaben ab dem Jahrgang 2019 finden Sie in unserem Archiv.
Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, Tax Snacks, News, Referate und Unterlagen.
Nachfolgend finde Sie eine Auswahl der neusten Beiträge...
Die Gerichte hatten in jüngster Zeit Gelegenheit, sich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler zu äussern. Es zeigt sich, dass die üblichen Kriterien, welche die Gewerbsmässigkeit begründen, unterschiedlich stark gewichtet werden. Die nachstehende Abhandlung hat zum Ziel, einen Überblick zu verschaffen, die Gewichtung der einzelnen Kriterien in der Rechtsprechung zu beschreiben und auf mögliche Widersprüche hinzuweisen. Vor allem zeigt die Abhandlung aber auf, dass es kaum möglich ist festzustellen, welche Tatbestandsmerkmale eine Privatperson zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler machen.
In seinem am 13. Oktober 2022 öffentlich verhandelten Urteil, das am 30. März 2023 den Parteien schriftlich zugestellt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Ehepaares mit Wohnsitz im Kanton Zürich ab. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, wonach sich die Steuerpflichtigen mit dem Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses als Quasi-Liegenschaftenhändler qualifiziert hätten. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Steuerpflichtigen, die noch weitere vermietete Liegenschaften im Miteigentum halten, beim Erwerb der Liegenschaft ein hohes finanzielles Risiko eingegangen seien, die Liegenschaft nach kurzer Haltedauer (5 ½ Jahre) verkauft hätten, während der Haltedauer sehr viel Zeit für die Verwaltung der Liegenschaft aufgewendet hätten und diese mit dem Plan erworben hätten, bei einem Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Autorinnen setzen sich in der Urteilsbesprechung mit der Begründung des Bundesgerichts auseinander und legen dar, warum das Urteil in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führt.
Als Unterhaltskosten steuerlich abziehbar sind seit der Gesetzesänderung von Art. 32 Abs. 2 Satz 1 DBG auch Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften. Damit schaffte der Gesetzgeber die Dumont-Praxis ab. Das Bundesgericht schuf stattdessen die Rechtsfigur des «wirtschaftlichen Neubaus» bei Sanierungskosten von neu erworbenen Liegenschaften. Liegt ein «wirtschaftlicher Neubau» vor, sind sämtliche Kosten ungeachtet ihres Charakters nicht als Unterhaltskosten abziehbar. Das Bundesgericht hat nun – im Urteil vom 23. Februar 2023 – seine langjährige Praxis überprüft und diese geändert.
Das Bundesgericht hatte erstmals zu entscheiden, ob die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage beim Aktionär steuerbaren Vermögensertrag darstellt oder ob sie steuerfrei erfolgen kann. Nach Auslegung des Begriffs «Rückzahlung von Einlagen» in Art. 20 Abs. 3 DBG kommt es zum Schluss, dass auch verdeckte Kapitaleinlagen darunterfallen, das Verbuchungserfordernis aus Art. 5 Abs. 1bis VStG nicht relevant und die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage einkommenssteuerfrei ist.
Die Digitalisierung des Steuerbereichs und insbesondere die Automatisierung des Veranlagungsverfahrens schreiten voran. Dabei können Risikomanagementsysteme zum Einsatz kommen, um die Steuererklärungen automatisiert auf Plausibilität zu überprüfen. Eine solche Risikoanalyse kann zu grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen führen, denen insbesondere durch das Schaffen spezifischer gesetzlicher Grundlagen zu begegnen ist.
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von COVID-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmende arbeiten nun regelmässig im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Frage, ob das Home-Office eines Mitarbeitenden zur steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens werden kann und welche Aspekte es dabei zu berücksichtigen gilt. Die schweizerische Steuerrechtspraxis war zuletzt diesbezüglich teilweise umstritten und unklar.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 20. April 2023 eine politische Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen unterzeichnet.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. April 2023 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen haben.
Die ESTV hat am 6. April 2023 materielle Anpassungen zum folgenden Thema veröffentlicht: Eigenleistungen (MWST-Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung)
Ab 2024 sollen auch Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Die ESTV hat am 13. März 2023 die Muster der neuen Mehrwertsteuerabrechnungen im Hinblick auf die anstehende Steuersatzerhöhung, gültig ab 2024, veröffentlicht.
Die ESTV hat am 7. und 8. Februar 2023 die Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen in Schweizer Franken und Fremdwährungen 2023 publiziert.
Gemäss Medienmitteilung vom 1. Februar 2023 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik zur Kenntnis genommen.
Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird mit Inkrafttretung per 1. Januar 2025 den Anlagebedingungen flexibel angepasst.
Mit dem Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen vom 27. Januar 2023 informiert die ESTV über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten mit Stand per 1. Januar 2023.
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung über das Verfahren zur Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen haben.
Gemäss der Medienmitteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) vom 5. Januar 2023 schöpfen die Kantone und Gemeinden im Schweizer Durchschnitt rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Der von der EFV berechnete Steuerausschöpfungsindex ist im Referenzjahr 2023 zum neunten Mal in Folge rückläufig. Gegenüber dem letzten Referenzjahr 2022 haben 18 Kantone ihr Ressourcenpotenzial steuerlich weniger stark ausgeschöpft. 8 Kantone verzeichnen demgegenüber eine höhere Steuerbelastung – am meisten hat diese in den Kantonen Tessin und Appenzell Ausserrhoden zugenommen. Über die gesamte Schweiz betrachtet, resultiert ein Rückgang der steuerlichen Ausschöpfung von 0,2 Prozentpunkten.
Am 4. Januar 2023 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 erster Satz StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2023 1,565 % beträgt.