Die Artikel des zsis) - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht werden jeweils zum Ende des Quartals in Quartalsausgaben zusammengefasst. Registrieren Sie sich kostenlos und lesen Sie die die aktuelle Quartalsausgabe.
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Das zsis - Zentrum für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht ist eine digitale Informations- und Rechercheplattform für Praktikerinnen und Praktiker. Unsere Beiträge sind in neun steuerrechtliche Themengebiete unterteilt und mit entsprechenden Farben gekennzeichnet. Diese Beiträge erscheinen in folgenden Formaten: Artikel, Tax Snacks, News, Referate und Unterlagen.
Nachfolgend finde Sie eine Auswahl der neusten Beiträge...
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
Das Editorial zur Schwerpunktausgabe «Blockchain, Krypto und NFTs». In den letzten Jahren hat die Blockchain-Technologie weltweit für Aufsehen gesorgt. Das Steuerrecht hat sich dabei vor allem im Zusammenhang mit Kryptowährungen mit der Blockchain-Technologie befasst. Der Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie geht jedoch weit über Kryptowährungen hinaus.
Die Blockchain-Technologie wurde ursprünglich entwickelt, um Bitcoin, ein Währungs- und Zahlungssystem ohne Intermediäre, zu schaffen. Heute wird sie auch in anderen Bereichen eingesetzt. In Anbetracht der steuerlichen Relevanz der Thematik gibt der vorliegende Artikel einen kurzen Überblick über die Funktionsweise verschiedener Blockchains und deren Anwendungen. Zudem werden die Einordnung von Krypto-Vermögenswerten durch Finanzmarktbehörden und die Grenzen der Technologie erläutert.
Non-Fungible-Token (kurz «NFTs»), also einzigartige kryptographische Token, die einen physischen oder digitalen Wert repräsentieren, sind zurzeit in aller Munde – spätestens seit der NFT «Everydays: the First 5000 Days» im Jahr 2021 von Christie's für USD 69.3 Millionen versteigert wurde. Anhand der erstmals im Jahr 2021 herausgegebenen NFTs der Uhrenmarke DuBois et fils wird gezeigt, wie Unternehmen in der Luxusbranche NFTs sowohl zur Vermarktung der Produkte als auch zum Aufbau einer engen Kundenbeziehung einsetzen können und welche Steuerthemen dabei zu beachten sind.
Zukünftig wird die Blockchain-Technologie eine zentrale Rolle in digitalen Anwendungen einnehmen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung dieser Technologie ergeben sich für die involvierten Akteure auch steuerliche Herausforderungen. Dieser Artikel behandelt ausgewählte praktische und theoretische steuerliche Fragestellungen in Zusammenhang mit dieser Technologie.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Diese Praxisfestlegungen sind aber in gewissen Bereichen unvollständig und weisen Lücken auf. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Die Gerichte hatten in jüngster Zeit Gelegenheit, sich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler zu äussern. Es zeigt sich, dass die üblichen Kriterien, welche die Gewerbsmässigkeit begründen, unterschiedlich stark gewichtet werden. Die nachstehende Abhandlung hat zum Ziel, einen Überblick zu verschaffen, die Gewichtung der einzelnen Kriterien in der Rechtsprechung zu beschreiben und auf mögliche Widersprüche hinzuweisen. Vor allem zeigt die Abhandlung aber auf, dass es kaum möglich ist festzustellen, welche Tatbestandsmerkmale eine Privatperson zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler machen.
In seinem am 13. Oktober 2022 öffentlich verhandelten Urteil, das am 30. März 2023 den Parteien schriftlich zugestellt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Ehepaares mit Wohnsitz im Kanton Zürich ab. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, wonach sich die Steuerpflichtigen mit dem Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses als Quasi-Liegenschaftenhändler qualifiziert hätten. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Steuerpflichtigen, die noch weitere vermietete Liegenschaften im Miteigentum halten, beim Erwerb der Liegenschaft ein hohes finanzielles Risiko eingegangen seien, die Liegenschaft nach kurzer Haltedauer (5 ½ Jahre) verkauft hätten, während der Haltedauer sehr viel Zeit für die Verwaltung der Liegenschaft aufgewendet hätten und diese mit dem Plan erworben hätten, bei einem Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Autorinnen setzen sich in der Urteilsbesprechung mit der Begründung des Bundesgerichts auseinander und legen dar, warum das Urteil in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führt.
Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Tadschikistan am 2. November 2023 Kraft getreten und grundsätzlich ab diesem Datum anwendbar.
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum DBA mit Frankreich verabschiedet, welches insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr regelt.
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Slowenien verabschiedet.
In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich rund 50 Staaten, darunter die Schweiz, zum erweiterten internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft Kryptowerte und soll ab 1. Januar 2026 gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung des erweiterten AIA erarbeiten.
Am 16. November 2023 hat die ESTV die Steuerstatistiken 2020 publiziert.
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 einen Bericht verabschiedet, welcher zum Schluss kommt, dass mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern die Nachteile einer Kapital- und Vermögenssteuer gemildert werden könnten.
Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen.
Am 10. November 2023 hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanz- und Wirtschaftsminister eine Erklärung unterzeichnet, welche die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt.
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des MWSTG hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.
Der Bundesrat befürwortet in einem Bericht vom 1. November 2023 grundsätzlich die Berücksichtigung der Steuern bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Die Neuregelung der Berechnung soll jedoch die Begleichung der Steuerforderungen sicherstellen und die Ansprüche von familienrechtlich Unterhaltsberechtigten schützen.
Das OECD/G20 Inclusive Framework hat am 11. Oktober 2023 ein neues multilaterales Abkommen zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung publiziert.