Auswirkung des MiKaDiv Reportings in Deutschland auf Schweizer Verwahrstellen
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Das Mitteilungsverfahren für Kapitalertragsteuer auf Dividenden (MiKaDiv) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Quellensteuerlandschaft. Ab 1. Februar 2027 müssen Zahlstellen elektronische Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln – eine Anforderung, die erhebliche Auswirkungen auf Schweizer und andere ausländische Verwahrstellen hat. Der Beitrag analysiert die neuen Pflichten, die Informationsanforderungen entlang der Verwahrkette und die Konsequenzen unvollständiger Datenmeldungen für die Marktposition Schweizer Verwahrstellen.