Präzisierung der Mitteilung-024-DVS-2025-d vom 22.04.2025 - Einkommens- und Verrechnungssteuer: Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts
Natalja Ezzaini
Am 19. Mai 2025 hat die ESTV die zukünftige Praxis in der Mitteilung 024-DVS-2025 betreffend Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts präzisiert.
Am 19. Mai 2025 hat die ESTV die zukünftige Praxis in der Mitteilung 024-DVS-2025 betreffend Ermittlung des maximal zulässigen Wandlungsdiskonts präzisiert.
Es gilt Folgendes: Falls der Wert des betreffenden Beteiligungsrechts zum Zeitpunkt der Liberierung der Wandelanleihe oder der Gewährung des Wandeldarlehens nicht bekannt ist, ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Ausübung des Wandelrechts massgebend. Der maximal zulässige Wandlungsdiskont verbleibt bei 33 1/3%.
Die Präzisierung der Mitteilung ist hier abrufbar.
Unser erster Beitrag vom 26. April 2025 zu dieser Mitteilung ist hier abrufbar.