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<article class="rz"><p>In diesem Sinne setzt sich Daniel Holenstein mit den <a href="https://www.zsis.ch/artikel/steuerstrafrechtliche-risiken-der-steuerberatung" target="_blank" rel="noopener">steuerstrafrechtlichen Risiken der Steuerberatung</a> auseinander. Er weist daraufhin, dass die Unterstützung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater bei der Erfüllung der steuerrechtlichen Deklarationspflichten die steuerpflichtige Person nicht von ihrer Verantwortung für ihre Steuerdeklaration entbindet und erleuchtet, unter welchen Umständen auch der beigezogene Treuhänder Tatbestände des Steuerstrafrechts erfüllen kann.</p>
<p>René Matteotti, Natalja Ezzaini und Luca Aspesi analysieren die jüngsten Bundesgerichtsentscheide betreffend die <a href="https://www.zsis.ch/artikel/die-steuerstrafrechtliche-verantwortlichkeit-externer-berater-und-interner-funktionstraeger" target="_blank" rel="noopener">strafrechtliche Verantwortlichkeit von externen Beratern und unternehmensinternen Funktionsträgern</a> im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten im Bereich der Verrechnungssteuer. Sie zeigen auf, dass die Verantwortlichkeit stark von der Rolle der beteiligten Personen abhängt und betonen die Bedeutung präziser Beratung, sorgfältiger Dokumentation und frühzeitiger Risikoerkennung.</p>
<p><a href="https://www.zsis.ch/artikel/treuwidriges-verhalten-von-steuerpflichtigen-bei-der-bestimmung-des-steuerdomizils-im-interkantonalen-verhaeltnis" target="_blank" rel="noopener">Kathrin Egli Arginelli verweist auf die Praxisänderung des Bundesgerichts</a>, wonach das treuwidrige Verhalten der steuerpflichtigen Person bei der Feststellung des Steuerdomizils im interkantonalen Verhältnis nicht mehr zur Verwirkung des Beschwerderechts führt. Ein solches treuwidriges Verhalten kann jedoch strafrechtlich als (versuchte) Steuerhinterziehung verfolgt werden, ebenso wie die Mitwirkung Dritter – etwa durch Bereitstellung eines Scheindomizils.</p>
<p>Raphaël Fellay und Ava Imboden setzen sich kritisch mit der <a href="https://www.zsis.ch/artikel/strafmilderungsgruende-im-nachsteuer-und-bussenverfahren">Strafmilderung im Steuerstrafrecht</a> auseinander und unterstreichen den Unterschied zur Strafminderung. Sie weisen darauf hin, dass die gesetzlich vorgesehenen Milderungsgründe nach Art. 48 StGB im Steuerkontext schwer anwendbar sind und erläutern die kantonalen Unterschiede bei der Berücksichtigung von Strafmilderungsgründen.</p></article>
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