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<article class="rz"><p>Am 1. Januar 2020 ist die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in Kraft getreten. Ihren Ursprung hatte die STAF in einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft: Im Februar 2007 stellte die Kommission fest, dass die kantonalen Steuerprivilegien eine staatliche Beihilfe darstellen, die gegen das im Jahr 1972 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstossen.<a title="" href="#_ftn1" name="_ftnref1"><sup>01</sup></a> Nachdem der Bundesrat mit der EU über mehrere Jahre Gespräche geführt hatte, erklärte er sich schliesslich im Herbst 2014 bereit, die kantonalen Steuerprivilegien abzuschaffen.<a title="" href="#_ftn2" name="_ftnref2"><sup>02</sup></a> Es dauerte anschliessend nochmals mehr als fünf Jahre und zwei Volksabstimmungen, bis die kantonalen Steuerprivilegien abgeschafft waren und die grösste Unternehmenssteuerreformen der letzten Jahre in Kraft treten konnte.</p>
<p>Bei der STAF besteht die Herausforderung aber nicht nur in der Anpassung an die Vorgaben des internationalen Rechts. Da die Kantone mit der Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien ein zentrales Instrument im internationalen Steuerwettbewerb verlieren, muss die Anpassung an das internationale Recht auf eine Weise erfolgen, die es den Kantonen erlaubt, im internationalen Steuerwettbewerb weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben. Es ist es daher nachvollziehbar, dass die meisten Kantone mit einer deutlichen Senkung der Gewinnsteuersätze auf diese beiden Herausforderungen reagierten: Mit einer Senkung der allgemeinen Gewinnsteuer vermieden die Kantone einerseits eine unzulässige Privilegierung von ausländischen Unternehmen und Einkünften und andererseits stellen die Kantone damit sicher, dass sie auch in Zukunft ein attraktiver Standort bleiben.</p>
<p>Als Folge der internationalen Herausforderungen ist der effektive Gewinnsteuersatz im Schweizer Landesdurchschnitt seit anfangs 2007 von rund 20 % auf neu 15.1 % gesunken.<a title="" href="#_ftn3" name="_ftnref3"><sup>03</sup></a> Das Beispiel der Kantone zeigt somit exemplarisch, wie die jüngsten Entwicklungen im internationalen Steuerrecht und die daraus resultierende Tendenz zur internationalen Steuerharmonisierung den Druck auf die Gewinnsteuersätze erhöht hat. Das Vorgehen der Kantone widerspiegelt damit eine allgemeine internationale Entwicklung, wonach in den letzten Jahren viele Staaten ihre Gewinnsteuer deutlich gesenkt haben.<a title="" href="#_ftn4" name="_ftnref4"><sup>04</sup></a> Es ist anzunehmen, dass auch die Coronakrise diesen internationalen Trend nicht abschwächen wird – und das obwohl der Finanzbedarf der Staaten massiv steigen wird. Es ist daher davon auszugehen, dass die Idee einer internationalen Mindestbesteuerung weiter Fahrt aufnehmen wird und der Bund und die Kantone schon bald vor einer weiteren Unternehmenssteuerreform stehen werden.<a title="" href="#_ftn5" name="_ftnref5"><sup>05</sup></a></p>
<p>Beim zsis freuen wir uns, bereits für die aktuelle Unternehmenssteuerreform eine Übersicht über die Umsetzungen in den einzelnen Kantonen geben zu können. Die Autorinnen und Autoren informieren dabei nicht nur über die Senkung des Gewinnsteuersatzes, sondern beleuchten auch den Wechsel von den Steuerprivilegien zur ordentlichen Unternehmensbesteuerung. Zusätzlich berichten sie über die sonstigen kantonalen Besonderheiten. Dabei decken die Artikel in dieser Schwerpunktausgabe (fast) die gesamte Schweiz ab. Obwohl die STAF erst seit ein paar Monaten in Kraft ist, zeigen die Artikel, wie unterschiedlich die Kantone die Vorgaben der STAF umsetzen. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die unterschiedlichen kantonalen Umsetzungen im Rahmen der sich weiterentwickelnden internationalen Vorgaben verändern wird. Das zsis bleibt auch in Zukunft an diesem Thema dran.</p></article>
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