Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des STAF in seinem kantonalen Steuergesetz um. Insbesondere sinkt damit die Gesamtbelastung ab 2021 von 21,1% auf 19,7% (direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn nach Abzug der Steuern).
Das Abstimmungsergebnis vom 1. September 2019 ist hier zu finden.