09/2025
Fristverlängerung für die Einreichung der MWST-Abrechnung
Tabea Lorenz
Die ESTV weist in ihrer Mitteilung vom 1. September 2025 darauf hin, dass Fristverlängerungen für die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den ePortal-Service «MWST abrechnen» beantragt werden können.
Die ESTV weist in ihrer Mitteilung vom 1. September 2025 darauf hin, dass Fristverlängerungen für die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den ePortal-Service «MWST abrechnen» beantragt werden können.
Andere Gesuche werden nicht bewilligt.
Weiterführende Informationen sind in der Mitteilung der ESTV hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
Fussnoten / weitere Hinweise: