Unterzeichnung und Eröffnung der Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll AIA Schweiz-EU in Steuersachen
Tabea Lorenz
Mit dem am 20. Oktober 2025 unterzeichneten Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026.
Seit 2017 wird der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU mittels des AIA-Abkommens umgesetzt. Das Änderungsprotokoll passt das AIA-Abkommen an den revidierten OECD-Standard an, den die Schweiz ab 2026 umsetzt.
Das Änderungsprotokoll enthält neu Bestimmungen für eine gegenseitige Amtshilfe bei der Einziehung (Beitreibung) von Steuerforderungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Die Anzahl der Gesuche und damit die administrative Belastung für die Staaten wird durch eine Mindesthöhe der zu vollstreckenden Forderungen eingeschränkt. Zudem darf der ersuchte Staat einen Pauschalbetrag für die eigenen Aufwendungen behalten. Schliesslich wurde vereinbart, dass die Vertragsparteien innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren Möglichkeiten der gegenseitigen Amtshilfe bei der Einziehung anderer Steuerforderungen prüfen werden. Das Änderungsprotokoll lässt das Ergebnis dieser Prüfung offen.
Die Vernehmlassung zum Änderungsprotokoll dauert bis zum 6. Februar 2026. Das Änderungsprotokoll wird danach den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Bundesrat sieht vor, die technischen Änderungen beim automatischen Informationsaustausch gemäss OECD-Standard vorläufig ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Die neuen Bestimmungen zur Amtshilfe für die Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen sind davon nicht betroffen.
Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.
Die Medienmitteilung zur Unterzeichnung des Änderungsprotokolls ist hier abrufbar.
Die Medienmitteilung zur Eröffnung der Vernehmlassung ist hier abrufbar.







