Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Silvia Hunziker
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Sie hat der vorgeschlagenen Umsetzung ihrer Eckwerte (keine Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz; Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften; keine Abzüge für Unterhaltskosten; auf Bundesebene keine ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbau und für denkmalpflegerische Arbeiten (im kantonalen Recht jedoch weiterhin möglich); zeitlich befristeter Ersterwerberabzug; Reduktion oder Aufhebung des Schuldzinsenabzugs) vorbehaltlos zugestimmt. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt. Sie wird die Detailberatung nach Möglichkeit an ihrer Februarsitzung abschliessen und voraussichtlich im März die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnen.
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (18.035) will die staatliche Förderung von preisgünstigen Wohnungen ausbauen. Der Bundesrat legte dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag vor. Dieser sieht einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken für eine Aufstockung des bestehenden Fonds de Roulement (FdR) zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus vor. Der Nationalrat beschloss in der Wintersession, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und stimmte dem indirekten Gegenvorschlag zu. Die WAK-S beantragt nun ihrerseits, dem Nationalrat zuzustimmen. Für die Mehrheit der Kommission gehen die Forderungen der Initiative zu weit. Sie ist der Auffassung, dass sich die bisherige marktwirtschaftlich orientierte Wohnungspolitik des Bundes bewährt hat und mit der Aufstockung des FdR weitergeführt werden soll. Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf war somit unbestritten. Mit 8 zu 4 Stimmen lehnt die WAK-S eine Aufstockung des FdR um 375 Mio. Franken ab und beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, die Verknüpfung zwischen der Volksinitiative und der Aufstockung des FdR beizubehalten: Letzterer soll nur ausgebaut werden, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Aus Sicht der Minderheit ist diese Verknüpfung stossend. Würde die Volksinitiative angenommen, müsste der FdR auf jeden Fall aufgestockt werden, um deren Ziel zu erreichen. In der Gesamtabstimmung stimmte die WAK-S dem indirekten Gegenentwurf mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 9 zu 3 Stimmen zur Ablehnung.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen
Seit rund zwei Jahren befassen sich die Räte mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen im Ausland gesprochene Bussen und Geldstrafen für die betroffenen Unternehmen steuerlich abzugsfähig sein sollen (16.076). Der Ständerat sprach sich gegen die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen aus, der Nationalrat beschloss in der Herbstsession die steuerliche Abzugsfähigkeit unter gewissen Bedingungen. Die WAK-S beantragt ihrem Rat nun einstimmig eine weitere Variante: Ausländische Bussen sollen steuerlich nur abziehbar sein, wenn die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst, oder das mit der Sanktion belegte Verhalten auf guten Glauben beruhte. Dieser neue Vorschlag geht weniger weit als der Beschluss des Nationalrats und ist aus Sicht der WAK-S mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar: Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan haben, um sich korrekt zu verhalten, würden steuerlich entlastet.