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Jürg Altorfer

Jürg B. Altorfer

Ausgewählte Stolpersteine aus der Steuerpraxis und Ausblick auf die Unternehmenssteuerreform (SV17 / bzw. STAF)

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3./4. Juni 2019 mit dem Titel «Aktuelles zum Unternehmenssteuerrecht»

06/2019
Der vollständige Seminarordner kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Wegfall Steuerstatus

Sachverhalt

Die Malix International Trading AG („MIT“) ist eine schweizerische Gruppengesellschaft des Malix Konzerns mit Sitz im Ausland. Der Konzern ist im Handel mit elektronischen Produkten tätig. Die MIT ist die zentrale Einkaufsgesellschaft des Konzerns und besitzt zahlreiche Markenrechte. Als solche kauft sie Waren für den ganzen Konzern ein und verkauft diese an Konzerngesellschaften weiter. Der Wareneinkauf findet fast ausschliesslich im Ausland statt und die Umsätze mit ausländischen Gruppengesellschaften liegen bei rund 90%. In der Schweiz beschäftigt MIT 150 Mitarbeiter. Diese arbeiten in einer gesellschaftseigenen Liegenschaft.

MIT wird seit der Gründung als gemischte Gesellschaft besteuert. Die steuerbare Inlandquote liegt bei 15%.

Per Ende 2019 präsentiert sich die Bilanz wie folgt. Im Hinblick auf den Übergang zur ordentlichen Besteuerung nach dem Wegfall des Steuerstatus wurden bereits die stillen Reserven ermittelt:

Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wegfall des Steuerstatus:

  • In welchem Umfang sind die stillen Reserven zu berücksichtigen?
  • Welche Bilanzpositionen sind wie von der Umstellung betroffen?
  • Ist die Sondersteuerlösung oder der altrechtliche Verzicht mit Aufdeckung der stillen Reserven vorteilhafter?

Fall 2: Eintritt in die Patentbox

Sachverhalt*

Sport Aid GmbH hat ein neuartiges Trainingsgerät zur Stabilisierung und Stärkung der Kniemuskulatur für Langstreckenläufer erarbeitet und das Patent registrieren lassen. Das Gerät steht vor der Markteinführung. Für die nächsten fünf Jahre werden daraus jährliche Gewinne von je TCHF 400 (ohne Markenentgelte und nach Elimination des geschätzten Gewinns aus Routinefunktionen) erwartet. Der übrige Gewinn von Sport Aid wird für die nächsten 5 Jahre mit je TCHF 600 budgetiert (total budgetierte Gewinne gemäss ER: TCHF 1.000). Der kumulierte F&E-Aufwand inklusive Zusatzabzug nach Art. 25a StHG beträgt TCHF 500. Dieser Betrag wird in der Handelsbilanz nicht aktiviert. Er soll steuerlich innert 5 Jahren abgeschrieben werden.

Sport Aid GmbH will für das Ergebnis aus dem Verkauf des Trainingsgerätes ab 1. Januar 2020 die Patentbox beanspruchen. Die Ermässigung für den Gewinn aus Patenten des Sitzkantons beträgt 90%.

Fragestellung

  1. Berechnen Sie die Steuerfolgen des Eintritts in die Patentbox nach der Grund-, Aufschubs- und Realisationslösung. Welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei den einzelnen Ansätzen?
  2. Welche Steuerbelastung bezogen auf den Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung vor Abzug der Steuern ergibt sich unter Berücksichtigung der Besteuerung des kumulierten Forschungs- und Entwicklungsaufwandes bei Boxeneintritt?

*In Anlehnung an Fallbeispiele und Lösungsansätze von Simon Schlumpf, Kantonale Steuerverwaltung Zug, erarbeitet für die NFA-Fachgruppe Qualitätssicherung gemäss Art. 4 Abs. 1 FiLaV.

Fall 3a: Abzug für Eigenfinanzierung: Operative Gesellschaft

Sachverhalt

Zendrova AG Zürich steht zu 100% im Besitz von Alleinaktionär Herbert Hauser mit Wohnsitz in Kilchberg ZH. Sie weist per 31.12.2019 folgende Jahresrechnung aus:

Die Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen beträgt 2.0%.

Zur Verzinsung des Eigenkapitals schüttet die Gesellschaft jährlich eine Dividende im Umfang des gesamten Reingewinns aus.

Der Erwerb der Beteiligung musste Zendrova AG mit einen Bankkredit finanzieren. Dank einer Erbschaft konnte Hauser dieses Darlehen vor 3 Jahren zurückzahlen. Mit der Einführung des Abzuges für Eigenfinanzierung auf den 1.1.2020 überlegt sich Hauser nun aber, das Aktienkapital um TCHF 12.000 zu erhöhen und diese Mittel zur Reduktion seines Aktionärsdarlehens zu verwenden. Er plant weiterhin, der Gesellschaft nicht benötigte Mittel zu entnehmen und anstelle des Zinses auf seinem Aktionärsdarlehen entsprechend höhere Dividenden zu beziehen.

Fragestellung

Berechnen Sie den steuerbaren Reingewinn der Zendrova AG Zürich unter Berücksichtigung des Abzuges für Eigenfinanzierung vor und nach der Umfinanzierung.

Wie hoch ist die Steuerbelastung für Herbert Hauser unter der Annahme, dass der zu- folge Darlehensreduktion wegfallende Zins neu in Form von Dividenden bezogen wird, unter folgenden Annahme:

  • Hauser ist geschieden -> Alleinstehenden-Tarif; und konfessionslos
  • Übriges Reineinkommen (ohne Zins AG) TCH 300
  • Teilbesteuerungsverfahren Kanton Zürich neu 50%

Fall 3b: Abzug für Eigenfinanzierung: Finanzgesellschaft

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Finance GmbH mit Sitz in der Stadt Zürich für die Geschäftsperiode 1.1.–31.12.2021 präsentiert sich wie folgt:

Rendite zehnjährige Bundesobligationen: 2%

Zinssatz Gruppengesellschaften nach Drittvergleich: 3%

Fragestellung

Berechnen Sie den steuerbaren Reingewinn

  • Für die Gewinnsteuer des Kantons Zürich und der Stadt Opfikon;
  • Für die direkte Bundessteuer.

Wie hoch ist die Steuerbelastung aus der Gewinnsteuer bezogen auf den Reingewinn gemäss Erfolgsrechnung und den Reingewinn vor Abzug des Steueraufwandes?

CHF
150.00

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