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Stéphanie Fuchs

Noëmi Kunz-Schenk

Crypto in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Workshop von Stéphanie Fuchs und Noëmi Kunz-Schenk anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2022 mit dem Titel «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen»

05/2025
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Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Grundlagenfall: Tokenentschädigung

1. Sachverhalt

Die Krypto AG, ein im Februar 2023 in der Schweiz gegründetes Technologieunternehmen. Es entwickelt eine digitale Plattform für den sicheren Austausch von Forschungsdaten. Der Zugang zur Plattform sowie zu bestimmten Zusatzfunktionen (wie etwa Datenanalyse-Tools oder erweiterte Speicheroptionen) werden über den firmeneigenen Utility-Token «Crypt» gesteuert. Der Token wird von der Krypto AG ausgegeben.

Die Gesellschaft hat derzeit 7 fest angestellte Mitarbeitende und vergütet einen Teil der variablen Vergütung ihrer Mitarbeitenden in Form von Crypt. Diese Token sind nicht auf einer Plattform notiert und werden an die Mitarbeitenden nach einer einjährigen Sperrfrist ausgegeben.

4 Mitarbeiter sind seit der «ersten Stunde» bei der Krypto AG beschäftigt. Sie erhalten im Rahmen seines Bonusprogramms per 31. März 2025 10’000 Crypt zugesprochen für ihre Leistungen als am Projekt Beteiligte von Beginn weg. Zum Zeitpunkt der Zusage gibt es noch keinen Marktpreis für den Token und der Token ist ebenfalls noch nicht technologisch verfügbar. Der Generating Event (TGE) soll erst im folgenden Jahr (2026) erfolgen.

Der Token wird seit dem Gründungszeitpunkt mit einem Wert von CHF 0.0004 bewertet.  Im Jahr 2026 nach dem TGE soll der Token einen Wert von CHF 0.9 pro Crypto aufweisen.

Fragen

  • Wie ist der Token zu qualifizieren?
  • Bewertung: Wie ist der Token zu bewerten?
  • Steuerliche Behandlung beim Empfänger: Wie wird die Tokenentschädigung steuerlich erfasst und wann entsteht die Steuerpflicht?
  • Steuerliche Behandlung beim Unternehmen: Kann die Tokenzuteilung als geschäftlicher Aufwand abgezogen werden? Welche Bewertung wird dabei angesetzt?
  • Wertveränderung und spätere Veräusserung: Wie werden spätere Kursgewinne oder -verluste steuerlich behandelt auf Stufe des Unternehmens und auf Stufe des Mitarbeiters?

Fall 2: Tokenbewertung vor und nach dem «ICO»

1. Sachverhalt

Die Blockchain Development Association (BDA), ist ein im September 2022 in der Schweiz gegründeter nicht-kommerzieller Verein, der eine dezentrale Datenverarbeitungsplattform entwickelt. Der Verein hat zwei Mitarbeitende und stützt die Geschäftstätigkeit vor allem auf den Einsatz von Dienstleistern im Ausland. Die Plattform dient dazu, digitale Informationen sicher, effizient und unveränderbar zu speichern und weiterzuverarbeiten. Dabei nutzt BDA die Blockchain-Technologie, um Daten so zu verwalten, dass sie nicht manipuliert werden können und jederzeit nachvollziehbar sind.

Im Gegensatz zu klassischen zentralisierten Datenbanken, bei denen eine einzige Partei die Kontrolle über gespeicherte Informationen hat, basiert die BDA-Technologie auf einem Netzwerk von unabhängigen Teilnehmern (Nodes). Diese Nodes überprüfen und bestätigen alle Transaktionen und stellen sicher, dass keine unautorisierte Änderung erfolgen kann. Dadurch wird nicht nur die Sicherheit der Daten erhöht, sondern auch die Transparenz und Integrität der gespeicherten Informationen gewährleistet.

Zur Nutzung der Plattform gibt die BDA einen eigenen Token mit dem Namen BDA-Token aus. Der Token dient als technisches Zugangsmittel zu den angebotenen Diensten. Nutzer können mit dem Token beispielsweise bestimmte Speicher- und Verarbeitungsleistungen innerhalb des Netzwerks abrufen oder technische Funktionen der Plattform aktivieren. Zudem ist vorgesehen, den Token für Governance-Zwecke einzusetzen, etwa zur Abstimmung über künftige Entwicklungen. Der Token verleiht keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, keine Ansprüche auf Ausschüttungen und keine Beteiligung am Verein.

Die Plattform soll insbesondere für Unternehmen und Organisationen attraktiv sein, die auf eine verlässliche und transparente Dateninfrastruktur angewiesen sind. Denkbare Anwendungsbereiche sind Finanzdienstleistungen, Logistik, Identitätsverwaltung oder der Austausch von Sensordaten in industriellen Netzwerken.

In den frühen Phasen des Projekts wurden Token im Rahmen von Dienstleistungsverträgen und Finanzierungsrunden zugewiesen. Da sie noch nicht an einer Börse gehandelt wurden, hatten sie keinen offiziellen Marktwert. Die Bewertung erfolgte daher anhand der jeweiligen Finanzierungsrunde oder eines intern festgelegten Werts.

Der  Token Generating Events (TGE) erfolgte im Februar 2025. Der ICO ist für Juli 2025 geplant.

Ein Dienstleister, Tech Solutions GmbH, erhielt im März 2021 eine Zuweisung von 2.5% des gesamten Tokenbestandes basierend auf einem angenommenen Wert von USD 0.0002 pro Token.

Fragen

Tokenqualifikation: Wie ist der Token zu qualifizieren?

  • Bewertung der Token: Wie ist der Token jeweils zu bewerten?
  • Steuerliche Behandlung beim Empfänger: Wie ist die Tokenzuteilung steuerlich zu erfassen? Wie wird der Wertunterschied zwischen Zuteilung und späterer Handelsaufnahme steuerlich berücksichtigt?
  • Steuerliche Behandlung bei der BDA: Kann die Tokenzuteilung als geschäftlicher Aufwand abgezogen werden resp. wie fliesst diese in die kostenbasierte Besteuerung ein? Welche Bewertung wird dabei angesetzt?
  • Auswirkungen von Wertveränderungen:
    1. Für den Empfänger (z. B. Dienstleister oder Mitarbeitende, die Token erhalten haben):
      1. Wie werden spätere Kursgewinne oder -verluste steuerlich behandelt?
      2. Wird der spätere Verkauf als Kapitalgewinn oder als Einkommen behandelt?
    2. Für die BDA:
      1. Gibt es steuerliche Auswirkungen, wenn der Tokenpreis nach dem ICO stark steigt oder fällt?
      2. Muss das Unternehmen den Wertzuwachs nach dem ICO in irgendeiner Form steuerlich berücksichtigen?

Fall 3: Airdrop

1. Sachverhalt

Die DataChain Association (DCA) ist ein in 2023 gegründete nicht-kommerzieller Verein mit Sitz in der Schweiz, der ein dezentrales Datenverarbeitungsnetzwerk entwickelt. Er hat mittlerweile 5 Mitarbeiter.

Im Zentrum des Ökosystems steht der DCA-Token. Er dient innerhalb der Plattform als Zugangsschlüssel zu bestimmten Funktionen (z. B. Datenabfragen, Validierung) und als Vergütungseinheit für jene, die Daten zur Verfügung stellen oder an der Weiterentwicklung des Netzwerks mitwirken. Der Token ist nicht mit gesellschaftsrechtlichen Rechten verbunden, sondern erfüllt primär eine Nutzungs- und Anreizfunktion innerhalb des Protokolls.

Nach dem erfolgreichen Token Generating Event (TGE) im Februar 2025 hat die DCA beschlossen, einen Airdrop durchzuführen, um die Akzeptanz der Plattform zu fördern und frühe Unterstützer sowie aktive Entwickler zu belohnen. Für den Airdrop sind insgesamt 7 % des gesamten Tokenbestands vorgesehen. Die Verteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Belohnung für aktive Mitwirkende:
    • Mitarbeitende.
    • Entwickler, die vor dem TGE Code-Beiträge zur DCA-Plattform geleistet haben.
    • Datenanbieter, die bereits vor dem TGE aktiv Off-Chain-Daten für das Netzwerk bereitgestellt haben.
    • Teilnehmer der ersten Testphase, die Bugs gemeldet und technische Rückmeldungen gegeben haben.
  2. Anreize für neue Nutzer:
    • Unternehmen, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem TGE eine aktive Nutzung des Netzwerks nachweisen können.
    • Einzelpersonen, die sich als Early Adopters registrieren und erste Transaktionen auf der Plattform durchführen.

Die Zuteilung der Token erfolgt gestaffelt über mehrere Monate, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Zudem müssen Empfänger ihre Token innerhalb eines Vesting-Zeitraums von 12 Monaten schrittweise freischalten. Ein Verfall der Token oder eine Rückgabeverpflichtung besteht nicht.

Ein Grosssteil der Empfänger befindet sich im Ausland – sowohl Entwickler als auch Nutzer sind in verschiedenen Jurisdiktionen ansässig, darunter die USA, Deutschland und Singapur.

Fragen

  • Wie ist der Token zu qualifizieren?
  • Bewertung: Wie ist der Token zu bewerten?
  • Steuerliche Behandlung für Empfänger: Müssen Empfänger den Airdrop als Einkommen versteuern? Falls ja, in welcher Form und mit welchem Wert?
  • Steuerliche Behandlung aus Sicht der DCA: Wie muss die DCA den Airdrop buchhalterisch und steuerlich erfassen? Hat die Ausgabe der Token Auswirkungen auf die steuerliche Position des Vereins und die kostenbasierte Besteuerung?
  • Addendum: Wie wird der Airdrop mehrwertsteuerlich erfasst?

Fall 4: DAO-Set-up eines DePIN-Projekts

1. Sachverhalt

1.1 Organisatorische Struktur

CargoChain Association (CCA) ist ein nicht-kommerzieller Verein mit Sitz in der Schweiz, der am 17. März 2023 im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen wurde.

Zweck und Vision:

  • CargoChain entwickelt eine dezentrale Plattform für die Optimierung der globalen Lieferkettenlogistik.
  • Ziel ist es, Transportkapazitäten von LKWs, Containerschiffen und Drohnen dezentral zu verwalten, indem ungenutzte Transportkapazitäten über ein Peer-to-Peer-System gehandelt werden.
  • Die Plattform ermöglicht es Spediteuren, Logistikunternehmen und Transportunternehmen, überschüssige Kapazitäten in Echtzeit anzubieten und zu buchen.
  • Durch ein dezentrales physisches Infrastruktur-Netzwerk (DePIN) wird die weltweite Logistik effizienter, indem KI-optimierte Lieferwege mit freien Kapazitäten kombiniert werden.
  • CCA hat keine Mitarbeitenden.

DAO-Integration:

  • Die Plattform soll von einer CargoChain-DAO betrieben werden, bei der die Netzwerkteilnehmer selbst über Governance-Mechanismen Entscheidungen über Routenoptimierung, Gebührenstrukturen und Plattform-Upgrades treffen.
  • DAO-Mitglieder sind LKW-Betreiber, Hafenbetreiber, Logistikdienstleister und Unternehmen mit Transportbedarf.

Token-Ökonomie:

  • Die CargoChain-Token (CCT) dienen als Zugang zur Plattform.
  • LKW-Fahrer, Reedereien und Logistikzentren erhalten für die Bereitstellung freier Kapazitäten CCT.
  • Unternehmen, die Transportkapazitäten benötigen, zahlen für die Nutzung jedoch mit Fiat-Währungen.

CargoChain Services AG (CCS AG) wurde 2022 in der Schweiz gegründet.
Sie ist verantwortlich für:

  • Technische Entwicklung und Wartung der Plattform
  • Integration von IoT-Sensoren und GPS-Tracking zur automatischen Erfassung von Transportverläufen
  • regulatorische Beratung für Transport- und Zollrecht
  • CCS AG hat 12 Mitarbeitende.

Die CCS AG wird durch Dienstleistungsverträge mit dem Verein entlohnt und erhält ihre Vergütung teilweise in CCT-Token und teilweise in Fiat. Ihre Mitarbeitenden erhalten einen Teil der Entschädigung ebenfalls in CCT.

SmartRoute GmbH (SmartRoute) ist ein Softwareunternehmen aus Zürich, das die ursprünglichen Algorithmen für die Routenoptimierung und Tracking-Technologien entwickelt hat.

Vor der Gründung der CCA war SmartRoute für die KI-basierte Berechnung von Lieferketten verantwortlich, um LKW- und Schiffsbewegungen optimal zu koordinieren. Die Software wurde später an die CCS AG und danach an die CCA übertragen.

Zusätzliche Leistungen durch SmartRoute GmbH:

Die Verwaltungsrats- und CEO-Funktionen der CCS AG werden durch die SmartRoute erbracht. SmartRoute stellt qualifiziertes Personal für Führungsfunktionen zur Verfügung. Die Entschädigung erfolgt über einen Dienstleistungsvertrag zwischen CCS AG und SmartRoute GmbH in Form von Geld und CCT-Token. VR/Dieser Vertrag beinhaltet strategische Leitung, Plattformentwicklung sowie die operative Führung im Sinne einer ausgelagerten Geschäftsführung.

1.2 Geschäftsmodell der CargoChain-Plattform

Die Plattform ermöglicht es Logistikdienstleistern, ihre freien Kapazitäten direkt über Smart Contracts an andere Unternehmen zu verkaufen.

Dezentrale Transportvermittlung:

  • Unternehmen mit freien LKW-Ladeflächen, Containerplätzen oder Drohnenflügen können ihre Kapazitäten auf der Plattform anbieten.
  • Kunden buchen diese Kapazitäten über Smart Contracts und bezahlen direkt mit Fiat-Währungen.

Echtzeit-Tracking und Validierung:

  • Jede Transaktion wird durch Anwendung von speziellen «Sensoren» automatisch validiert und GPS-Daten und Lieferbestätigungen automatisch auf der Blockchain dokumentiert.

Tokenisierte Netzwerkgebühren:

  • Validatoren und Betreiber von solchen Sensoren erhalten CCT für ihre Dienstleistungen.
  • Spediteure können sich durch Staking von CCT für bevorzugte Aufträge qualifizieren.

DAO-Governance für Preismechanismen:

  • Alle Token-Holder haben Stimmrechte und bestimmen über Transaktionsgebühren, Prämienstrukturen und Netzwerkregeln.

1.3 Token-Ökonomie und Finanzierungsmodell

CCA plant eine maximale Emission von 500 Millionen CCT-Tokens, verteilt auf folgende Kategorien:

Fragen

  • Wie ist der Token zu qualifizieren?
  • Bewertung: Wie ist der Token zu bewerten?
  • Steuerliche Behandlung bei CCS: Wie ist die Besteuerung der Tokenzuteilung auf Ebene der CCS sowie deren Mitarbeitenden zu bewerten?
  • Entschädigung durch Drittgesellschaft: Wie ist die Tokenzuteilung an die SmartRoute für CEO- und Verwaltungsratsleistungen steuerlich zu beurteilen? Wie sieht die steuerliche Beurteilung aus, wenn die CEO- und Verwaltungsratsleistungen von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland direkt erbracht werden?

Fall 5: Tokenisierte Beteiligungsrechte

1. Sachverhalt

Die Helion Ventures AG (HV AG) ist ein privates Technologieunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Es entwickelt hochspezialisierte Softwarelösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und verfolgt eine internationale Wachstumsstrategie.

Zur langfristigen Bindung von Schlüsselpersonen hat die HV AG im Jahr 2025 ein neues Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt. Anstelle klassischer Aktien setzt sie auf tokenisierte Beteiligungsrechte, die auf einer privaten Blockchain registriert werden. Die sogenannten HVT (Helion Venture Tokens) verbriefen Beteiligungsrecht, sprich Aktien an der HV AG. Die Aktien sind nicht an einer Börse kotiert.

Die Token sind nicht übertragbar, an das Arbeitsverhältnis gebunden und werden beim Ausscheiden rückabgewickelt. In bestimmten Fällen sieht das Programm eine Abfindungsregelung vor.

Die Zuteilung erfolgt zusätzlich zum regulären Gehalt. Grundlage ist ein Beteiligungsplan mit individueller Zuteilung je nach Position, Eintrittsdatum und Performance. Für alle Token gilt ein vierjähriges Vesting mit einer einjährigen Cliffperiode. Die Bewertung erfolgt jährlich anhand eines internen Modells, das sich auf den geschätzten Unternehmenswert stützt.

Fragen

  • Tokenqualifikation: Wie sind die HVT steuerlich zu qualifizieren?
  • Bewertung: Wie ist der steuerlich relevante Wert der HVT zu bestimmen, wenn keine Börsenkotierung vorliegt?
  • Besteuerung: Wie wird die Zuteilung der Token grundsätzlich auf Stufe der Mitarbeitenden besteuert?
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