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Unternehmen

Natalie Peter

Management Buy-in und Buy-out bei Kapitalgesellschaften

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Workshop von Natalie Peter anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge».

11/2022
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Beteiligung des Managements

Sachverhalt

Peter Rölli hat die Speedy Car AG aufgebaut und geführt. Er hält 90% der Aktien. Die anderen 10% der Aktien besitzt das Unternehmen selbst. Es hatte die Aktien zu einem Kaufpreis von CHF 25'000 erworben.

Er sucht einen geeigneten Nachfolger als Geschäftsführer und findet diesen in Kevin Lienhart. Dieser ist 35-jährig und interessiert sich für diese herausfordernde Aufgabe.

Peter Rölli schlägt ihm ein erfolgsabhängiges Salär vor zu einem marktüblichen, aber eher tiefen fixen Anteil und einem variablen Teil in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg. Kevin Lienhart meint, er könne sich am Markt besser verkaufen, wenn er sich als Partner von Peter Rölli präsentieren könne. Er möchte deshalb anstelle des variablen Gehaltes eine Beteiligung am Unternehmen.

Die beiden vereinbaren sodann, dass sich Kevin Lienhart mit 10% der Aktien von Peter Rölli zum Nennwert von CHF 10'000 beteiligen kann. Es handelt sich um die Aktien, welche das Unternehmen selber hält. In einem ABV regeln sie zudem, dass

  • Nur 50% der Gewinne ausgeschüttet werden
  • Peter Rölli muss die Aktien von Kevin Lienhart bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum dannzumaligen buchmässigen Substanzwert erwerben
  • Kevin Lienhart darf die Aktien nicht an einen Dritten verkaufen.

Fragen

  • Wie werden die Dividenden bei Kevin Lienhart besteuert?
  • Wie wird der Kauf der Aktien steuerliche behandelt?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steuerlich behandelt?

Fall 2: Management Buy-in

Sachverhalt

Debora Löffel besitzt 100% der Fotoobjektiv AG. Sie hat sich in den letzten 15 Jahren zu einer Nischenplayerin entwickelt. Die Gesellschaft hat ein Fotoobjektiv entwickelt, welches es ermöglicht, aus vier verschiedenen Perspektiven gleichzeitig Fotos zu schiessen und somit einen 360° Effekt zu bewirken. Diese Effekte sind insbesondere in der Modebranche gefragt.

Debora Löffel ist 62-jährig und sucht nun einen Nachfolger, der das Unternehmen in die Zukunft führen kann. Das muss jemand sein, der über die besten Kontakte in die weltweite Modebranche verfügt. Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass die anderen grossen Kamera- und Objektiventwickler ihre Erfindung kopieren, da sie ihr einzigartiges Objektiv auf den offenen Markt bringen würden und ihre Exklusivität verloren ginge.

Sie trifft nach langem Suchen Stephane Laroix, ein ehemaliger renommierter Modefotograf. Er war in den letzten 11 Jahren im Marketing Management tätig bei der Objektiv AG, Weltmarktführer beim Verkauf von digitalen Kameras.

Stephane Laroix wäre der richtige Nachfolger für Debora Löffel. Er besitzt aber nur ein kleines Vermögen, welches bei Weitem nicht für die Bezahlung eines Preises für die Fotoobjektiv AG, den ein Konkurrent bieten würde, ausreicht. Debora Löffel möchte nicht primär einen grossen Kapitalgewinn erzielen. Ihr liegt daran, dass sich ihre Fotoobjektive in der sich ständig ändernden Modebranche etablieren und somit zur Vielfalt dieser Branche beitragen können. Deshalb vereinbart sie mit Stephane Laroix folgendes:

  • Anstellung als CEO zu einem marktüblichen Gehalt
  • Debora Löffel bleibt VR-Präsidentin. Stephane Laroix wird in den Verwaltungsrat gewählt
  • Verkauf von 49% der Aktien zum Preis von CHF 350'000
  • Option auf 51% der Aktien nach fünf Jahren, unter der Voraussetzung, dass sich das Fotoobjektiv gut verkaufen lässt. Kaufpreis dannzumal CHF 500'000
  • Call Option für Debora Löffel für 49% der Aktien zum Preis von CHF 30'000 (ausübbar innert fünf Jahren)

Fragen

  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Debora Löffel und bei Stephane Laroix steuerlich behandelt?

Fall 3: Verkauf durch Holding

Sachverhalt

Theo Steiger hat während 20 Jahren die Steiger Vermögensverwaltungsgruppe aufgebaut. Er ist spezialisiert auf Private Equity Anlagen. Er sucht und erwirbt diese für seine diversen Kunden. Parallel zu diesen investiert er auch selbst in die Zielgesellschaften. Zu diesem Zweck hat er vor Jahren seine Aktien an der Steiger Vermögensverwaltungs AG in die Steiger Holding AG eingebracht. Die Holding hält ausserdem die verschiedenen eigenen Private Equity Anlagen.

Im Sinne einer Know-How Verbreitung und im Hinblick auf seine Nachfolge hat Theo Steiger in den letzten fünf Jahren eine Geschäftsleitung aufgebaut. Zur Geschäftsleitung gehören neben ihm Fernando Montego und Anita Star. Beide sind jünger und ergänzen Theo Steiger insbesondere im Bereich der neuen Technologien und nachhaltigen Industrien.

Nach fünf Jahren ist Theo Steiger überzeugt, dass diese beiden seine Nachfolge antreten können. Er beschliesst, sich aus der operativen Leitung zurückzuziehen. In Zukunft unterstützt er seine beiden jüngeren Kollegen als Verwaltungsrats- präsident. Über seine Steiger Holding AG hält er weiterhin die Private Equity Anlagen und wird auch weitere Käufe tätigen.

Als Nachfolgemassnahmen beteiligt er Fernando Montego und Anita Starr mit je einem Drittel an der Steiger Vermögensverwaltungs AG. Zu diesem Zweck verkauft die Steiger Holding AG die entsprechende Anzahl Aktien an die beiden. Der Kaufpreis entspricht dem Substanzwert. Die beiden werden zudem Mitglieder des Verwaltungsrates.

Fragen

  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Theo Steiger steuerlich behandelt?
  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Fernando Montego und Anita Starr steuerlich
    behandelt?

Fall 4: Ein- und Austritt von Partnern

Sachverhalt

Rita Schön und Robert Herzig führen zusammen die Schön & Herzig Anwälte AG. Sie besitzen je 50% der Aktien, haben mit der Gesellschaft Anstellungsverträge und beziehen einen marktüblichen Lohn.

In ihrem Aktionärbindungsvertrag (ABV) haben sie u.a. vereinbart, dass jeder Partner auch Mitglied des Verwaltungsrates ist; der Gewinn je hälftig geteilt wird; die Gewinne soweit handelsrechtlich zulässig alljährlich ausgeschüttet werden; und beim Ausscheiden eines Partners aus der operativen Tätigkeit muss der ausscheidende Partner dem verbleibenden die Aktien zum buchmässigen Substanzwert verkaufen und aus dem Verwaltungsrat austreten.

Rita Schön beschliesst mit 62 Jahren ihre Berufstätigkeit aufzugeben und ihren Wohnsitz nach Alicante, Spanien, zu verlegen.

Sie verkauft ihre Aktien an Robert Herzig gemäss ABV zum Preis von CHF 180'000.

Robert Herzig stellt zwei junge Anwälte ein. Diese bringen nur wenige Mandate mit, sollen aber von Anfang an finanziell gleich beteiligt werden. Deshalb verkauft Robert Herzig ihnen je 33% der Aktien zum Preis von je CHF 360'000.

Im Sinne des ABV werden die beiden jungen Partner ebenfalls Mitglieder des Verwaltungsrates. Robert Herzig bleibt VR-Präsident. Für wichtige Beschlüsse wird Einstimmigkeit vereinbart.

Fragen

  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Herrn Herzig behandelt?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Herrn Herzig steuerlich behandelt?

Fall 5: Verkauf privat gehalten AG mit Earn-Out Klausel

Sachverhalt

Variante 1

Anton Ammann hat die Ohrtechnik Holding AG über die letzten Jahrzehnte aufgebaut und geführt. Er hält 100% der Aktien der Ohrtechnik Holding AG im Privatvermögen und ist als Techniker bei der Ohrtechnik Hörgeräte AG angestellt.

Die Ohrtechnik Holding AG hält 100% des Aktienkapitals der folgenden Tochtergesellschaften:

  • Ohrtechnik Praxis AG
  • Ohrtechnik Hörgeräte AG
  • Ohrtechnik Beratung und Services AG

Des Weiteren hält Anton Ammann 100% der Aktien des Hörzentrums AG.

Anton Amman beabsichtigt sämtliche oben genannten Zielgesellschaften an eine oder mehrere Kapitalgesellschaften zu verkaufen. Er scheint mit der Gesundheit und Fitness AG einen passenden Käufer gefunden zu haben. Im Zeitpunkt des Vollzuges des Kaufvertrages wird Herr Ammann 100% des Aktienkapitals der Zielgesellschaften halten.

Der Kaufvertrag soll eine Earn-out-Vereinbarung beinhalten, wonach der Kaufpreis in mehreren Tranchen ausbezahlt wird. Der Basiskaufpreis wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig. Er bestimmt sich anhand der EBITAs der Zielgesellschaften und ihren Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr multipliziert mit einem marktüblichen Faktor, sowie aufgrund verschiedener Annahmen in Bezug auf bei Vollzugsdatum vorhandener Barmittel, Verbindlichkeiten und Nettoumlaufvermögen. Andererseits wird eine später zu zahlende variable Verkaufskomponente bestimmt, deren Höhe abhängig vom zukünftigen, konsolidierten Geschäftsergebnis der Zielgesellschaften ist. Der variable Kaufpreis wird voraussichtlich 30% des gesamten Kaufpreises darstellen und wird in einem Zeitraum von 3 Jahren ausbezahlt werden. Die Käuferin verpflichtet sich die not- wendigen Massnahmen vorzunehmen, um den variablen Kaufpreis auf die vorgesehene Höhe zu bringen.

Anton Ammann möchte weiterhin seiner Tätigkeit als Techniker im Hörgeräte- service nachgehen. Es wird eine Weiterbeschäftigung in der Ohrtechnik Hörgeräte AG vereinbart. Das Anstellungsverhältnis zwischen der Ohrtechnik Hörgeräte AG und Anton Ammann bleibt somit unverändert bestehen.

Fragen

  • Wie ist der Verkauf der Zielgesellschaften i.Z.m. der Weiterbeschäftigung von Anton Ammanns steuerrechtlich zu beurteilen?
  • Variante 2: Anton Ammann hält die Aktien im Geschäftsvermögen. Wie sind die gestaffelten Zahlungen der variablen Verkaufskomponenten steuerrechtlich zu beurteilen?

Fall 6: Rückbeteiligung nach Verkauf und Transponierung

Sachverhalt

Martin Schlau ist Gründer der Turicum AG und hält 60% der Aktien. Sein Freund Christian Müller investierte in die Turicum AG und hat dafür 30% der Aktien erhalten. Der Erwerb erfolgte zum Verkehrswert. Seit 3 Jahren ist Daniel Huber als CEO der Turicum AG tätig. Zum Stellenantritt hat er sich mit 10% am Aktienkapital beteiligt. Auch er erwarb seine Beteiligung zum Verkehrswert. Alle drei sind im Verwaltungsrat der Turicum AG tätig. Die Aktionäre halten ihre Beteiligungen im Privatvermögen.

Im Sommer 2021 erwarb die B Holding AG sämtliche Aktien von Martin Schlau, Christian Müller und Daniel Huber zu einem Pries von CHF 1'500'000 Mio. (CHF 100 pro Aktie). CHF 1'050'000 des Kaufpreises werden in bar ausbezahlt. Die anderen CHF 450'000 werden gegen Ausgabe von Beteiligungen verrechnet, d.h. die Aktionäre bringen ihre Kaufpreisforderung gegen Sacheinlage in die B Holding AG ein. Die Transkation erfolgte zum Verkehrswert der Beteiligung. Das Agio wird als Kapitaleinlagereserve verbucht. Danach halten Martin Schlau 18%, Christian Müller 9% und Daniel Huber 3% an den der B Holding AG. Es wird vereinbart, dass alle drei Verkäufer weiterhin im VR bleiben und Daniel Huber als CEO tätig sein wird.

Fragen

  • Was sind die Steuerfolgen für die Verkäufer?
  • Welches sind die Steuerfolgen bei der B Holding AG?
CHF
120.00

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