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Isabelle Homberger Gut

Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei Trusts und Stiftungen

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Workshop zum Thema «Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei Trusts und Stiftungen» von Isabelle Homberger Gut anlässlich des ISIS-Seminars «Strukturierung des Privatvermögens mittels Trusts oder Stiftungen» vom 31. Oktober 2023.

11/2023
Download:
keine
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Stiftung mit Sitz in der Schweiz

1. Sachverhalt

Eine Stiftung wurde im November 2019 von Frau & Herrn Meyer mit Wohnsitz in Bern gegründet, um Kindern mit seltenen Krankheiten zu helfen. Ihre eigene Tochter war nämlich einige Jahre zuvor im Alter von 16 Jahren an einer dieser seltenen Krankheiten gestorben, ohne dass sie eine angemessene Behandlung erhalten konnte.

Ziel der Stiftung ist es daher, die Forschung und Entwicklung neuer therapeutischer Lösungen zu fördern und generell die medizinische Versorgung von Patienten mit unheilbaren seltenen Krankheiten zu verbessern. Die Stiftung hat ihren Sitz in Bern.

Die Stiftung sucht unter anderem Partnerschaften mit Ärzten und der Pharmaindustrie, die bereit sind, in die Erforschung neuer Behandlungsmethoden zu investieren. Viele Partnerschaften werden mit Ärzten im Ausland geschlossen. Aus diesem Grund werden die Verträge, die diese Zusammenarbeit regeln, fast immer von Anwälten mit Sitz im Ausland aufgesetzt, die ihre Honorare an die Stiftung adressieren. Das Logo der Stiftung und das Design der Website wurden von einer Firma mit Sitz in München erstellt. Um möglichst viele Menschen anzusprechen, wurde eine kleine Broschüre erstellt, die den Auftrag, die Werte und die Bedürfnisse der Stiftung erläutert und in verschiedenen Krankenhäusern und Arztpraxen ausgelegt wird. Die genannte Broschüre wurde von einer in Warschau ansässigen freiberuflichen Übersetzerin in verschiedene Sprachen übersetzt.

Um ihre Arbeit bei Ärzten bekannt zu machen, organisierte die Stiftung im Februar 2021 eine Konferenz. Diese Konferenz konnte aufgrund der Gesundheitslage nur online stattfinden. Die Stiftung erhielt daher u. a.Rechnungen von Google und Zoom, damit die Konferenz online stattfinden konnte.

Der Anbieter für das Logo und die Website stellte 2020 einen Betrag von CHF 12'000 in Rechnung. Die Anwälte stellten für ihre Leistungen CHF 5'000 im Jahr 2020 und CHF 8'000 im Jahr 2021 in Rechnung Der Betrag, den die Übersetzerin 2021 in Rechnung stellte, belief sich auf umgerechnet CHF 3'500. Schliesslich beliefen sich die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Online-Konferenz, Kosten für Anbieter wie Google, Zoom usw. auf CHF 5'000. Diese Kosten wurden alle im Jahr 2021 in Rechnung gestellt.

Fragen

  1. Sehen Sie irgendeine Verpflichtung in Bezug auf die Mehrwertsteuer und wenn ja, welche?
  2. Worin besteht hier die Problematik?
  3. Sie sind der Treuhänder dieser Stiftung, welche Ratschläge geben Sie ihm?

Fall 2: Widerrufbarer Trust

1. Sachverhalt

Ein in Luxemburg ansässiger Vermögensverwalter stellt dem Trust seine Honorare für die Vermögensverwaltung des Trusts in Rechnung. Der Trust wurde nach angelsächsischem Recht gegründet. Der Vermögensverwalter rechnet seine Honorare vierteljährlich ab. Sie belaufen sich auf rund EUR 5'000 pro Quartal. Die Settlors sind drei Brüder, von denen einer in London, der andere in Genf und der dritte in Zürich wohnhaft ist.

Fragen

  1. Mögliche Auswirkungen auf die Schweizer Mehrwertsteuer?
  2. Variante: Ändert sich etwas, wenn der Vermögensverwalter eine Bank mit Sitz in der Schweiz ist.

Fall 3: Unwiderrufbarer Trust

1. Sachverhalt

Herr Thomas, wohnhaft in Luzern, hat im Juni 2020 einen unwiderruflichen Trust errichtet. Im Trust-Deed gibt er als Begünstigte seine beiden Kinder und deren eigene Kinder an. Falls es keine Begünstigten mehr gibt, wird der Trustee das Vermögen der Non-Profit-Institution "Familien in Not" mit Sitz in Luzern zuweisen. Derzeit lebt die Tochter von Herrn Thomas mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Stuttgart. Der Sohn von Herrn Thomas lebt in Zürich. Er ist geschieden und hat zwei Kinder, die bei ihm leben (Wohnsitz beim Vater). Der Trustee ist in Luzern wohnhaft.

Fragen

  1. Welchem Land ist der Trust zuzuordnen und was sind die Kriterien?
  2. Die Treuhandgesellschaft X AG mit Sitz in Luzern ist mit bestimmten spezifischen administrativen und buchhalterischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Trust beauftragt (Unterstützung des Trustees). Müssen die Rechnungen, die sie an den Trustee bzw. Trust stellt, der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegen?
CHF
120.00

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