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Jürg Altorfer

Jürg B. Altorfer

Mitarbeiter- vs. Unternehmerbeteiligungen in Aktienrecht, Rechnungslegung und Steuerpraxis; Ausblick auf die Unternehmenssteuerreform

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 4./5. Juni 2018 zum Thema «Aktuelle Probleme und Perspektiven des Unternehmenssteuerrechts»

06/2018
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung

Fall 1.1: Beteiligung CEO

Sachverhalt

Nicklaus Peterhans hat die Peterhans Automations AG über die letzten Jahrzehnte aufgebaut und geführt. Er ist alleiniger Aktionär der Gesellschaft. 60-jährig sucht er einen Nachfolger als Geschäftsführer. Er hat nicht vor, die Mehrheit am Unternehmen abzugeben.

Adrian Keller ist 35-jährig und interessiert sich für die herausfordernde Aufgabe. Er ist IT-affiner als Nicklaus Peterhans und sieht spannende Möglichkeiten, mit IT-basierten Prozessoptimierungen die Geschäftsfelder der Peterhans Automations AG zu modernisieren.

Nicklaus Peterhans ist nicht so sicher, ob die Ideen des jüngeren am Markt ankommen werden. Er schlägt ihm deshalb ein erfolgsabhängiges Salär vor. Zu einem marktüblichen, aber eher tiefen Fixgehalt solle ein variables Gehalt in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg dazukommen. Adrian Keller sieht sich aber als Unternehmer und meint auch, dass es sich am Markt besser mache, wenn er sich als Partner von Nicklaus Peterhans präsentieren könnte. Er möchte deshalb anstelle des variablen Gehaltsanteils lieber eine Beteiligung am Unternehmen.

Die beiden vereinbaren deshalb, dass Adrian Keller 10% der Aktien von Nicklaus Peterhans zum Nennwert von CHF 10‘000 erwerben kann. Diese 10% der Aktien besitzt das Unternehmen selber. Es hat sie vor einem Jahr von einem früheren Lieferanten zurückgekauft, der eine Zeit lang über eine Kreuzbeteiligung am Unternehmen beteiligt war. Der damalige Kaufpreis lag bei CHF 50‘000.

In einem Aktionärbindungsvertrag regeln die beiden neuen Aktionäre u.a. Folgendes:

  • Nur 50% der Gewinn werden ausgeschüttet.
  • Nicklaus Peterhans kann und muss die Aktien von Adrian Keller bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum dannzumaligen buchmässigen Substanzwert erwerben.
  • Adrian Keller darf die Aktien nicht an einen Dritten verkaufen.

Fragestellungen

  • Wie wird der Aktienverkauf in der Peterhans Automations AG verbucht?
  • Wie werden die Dividenden bei Adrian Keller besteuert?
  • Wie wird der Kauf der Aktien steuerlich behandelt?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbucht?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steuerlich behandelt?

Fall 1.2. Management Buy-in

Sachverhalt

Stefan Ramseier besitzt 100% der Textilspezialitäten AG. Er hat sie in den letzten 10 Jahren zu einem Nischenplayer entwickelt. Die Gesellschaft hat ein Patent für die Beschichtung von Textilien gegen Stechmücken entwickelt. Damit ist er in Konkurrenz zu Pharmafirmen, welche ihren Markt für Medikamente gegen Krankheiten gefährdet sehen, die von Stechmücken übertragen werden.

Er sucht nun einen Nachfolger, der das Unternehmen in die Zukunft führen kann. Das muss jemand sein, der über beste Kontakte auf dem afrikanischen Kontinent verfügt, da dort der grösste Markt für die Textilien der Textilspezialitäten AG ist. Gleichzeitig gilt es zu verhindern, dass ein Grosskonzern aus der Pharmaindustrie an die Patente gelangt. Solche Konzerne würden u.U. verhindern, dass die neue Technologie eingesetzt wird. Es ist ihm denn auch schon ein Preis von CHF 5 Mio. für seine Aktien geboten worden.

Stefan Ramseier trifft nach langem Suchen Philippe Fischer, einen Entwicklungshelfer und Tropenmediziner. Er hat die letzten 20 Jahre in Afrika verbracht und im Auftrag des Bundes mit verschiedenen Entwicklungshilfeorganisationen Projekte gegen die Verbreitung von Malaria geleitet.

Philippe Fischer wäre der richtige Nachfolger für Stefan Ramseier. Er besitzt aber nur ein kleines Vermögen aus einer Erbschaft. Dieses reicht bei Weitem nicht für die Bezahlung eines Preises der Aktien, wie ihn Grosskonzerne bieten würden.

Stefan Ramseier sucht nicht den grossen Kapitalgewinn. Ihm liegt daran, dass seine Technologie zum Wohle der Menschheit eingesetzt wird. Deshalb findet er mit Philippe Fischer die folgenden Regelungen:

  • Anstellung als CEO zu einem marktüblichen Gehalt;
  • Stefan Ramseier bleibt VR-Präsident. Philipp Fischer wird in den Verwaltungsrat gewählt;
  • Verkauf von 49% der Aktien zum Preis von 490‘000;
  • Option auf 51% der Aktien nach fünf Jahren, unter der Voraussetzung, dass das Patent dann genutzt wird. Kaufpreis dannzumal CHF 510‘000;
  • Vorkaufsrecht für das Patent zum symbolischen Preis von CHF 1 für Stefan Ramseier;
  • Call Option für Stefan Ramseier für 49% der Aktien zum Preis von CHF 490‘000 (ausübbar innert fünf Jahren)

Fragestellungen:

  • Wie wird der Aktienverkauf in der Textilspezialitäten AG verbucht?
  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Stefan Ramseier und bei Philippe Fischer steuerlich behandelt?

Fall 1.3. Übergabe an Ziehsohn

Sachverhalt

Jonathan Birchmeier führt seit 40 Jahren ein Backwarenunternehmen im Raum Solothurn, die JB Bakery AG. Ursprünglich übernahm er von seinem Vater eine Dorfbäckerei. Daraus hat er ein regionales Unternehmen entwickelt.

Jonathan Birchmeier ist verheiratet, aber kinderlos. Schon immer haben er und seine Frau sich für Kinder und Familien eingesetzt, die Hilfe benötigen. So hat er zum Beispiel Kindern mit Schulschwierigkeiten Lehrstellen in seinem Unternehmen angeboten. Einer dieser ehemaligen Lehrlinge ist Raphael Knöpfli. Er hat seine Chance ergriffen, nach der Lehre die Meisterausbildung gemacht und sich dann sogar in Unternehmensführung weitergebildet.

Seit fünf Jahren ist er Stellvertreter von Jonathan Birchmeier. Herr Birchmeier hat ihn nach den positiven Erfahrungen denn auch als seinen Nachfolger auserkoren. Herr und Frau Birchmeier haben zu Raffael Knöpfli auch eine enge persönliche Beziehung. Er ist für sie wie ein Ziehsohn.

Herr Birchmeier ist schwer erkrankt und kann das Unternehmen nicht mehr selber führen. Er kommt mit seiner Frau überein, die Aktien der JB Bakery AG an Raffael Knöpfli zu einem symbolischen Kaufpreis von CHF 1 zu verkaufen. Für Frau Birchmeier ist dank genügend Privatvermögen und Versicherungen gesorgt. Sie benötigt kein Geld aus dem Unternehmensverkauf.

Fragestellungen

  • Wie wird der Aktienverkauf in der JB Bakery AG verbucht?
  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Herrn und Frau Birchmeier und bei Raffael Knöpfli steuerlich behandelt?

Unternehmensnachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung

Fall 1.4. Ein- und Austritt von Partnern

Sachverhalt

Marcel Kalt und Theo Wetter führen zusammen die K&W Anwälte AG. Sie besitzen je 50% der Aktien. Sie haben mit der Gesellschaft auch Anstellungsverträge und beziehen ein marktübliches Gehalt.

In ihrem Aktionärsbindungsvertrag haben sie u.a. Folgendes vereinbart:

  • Jeder Partner ist auch Mitglied des Verwaltungsrates;
  • Je hälftige Teilung der Gewinne;
  • Die Gewinne werden soweit handelsrechtlich zulässig alljährlich ausgeschüttet;
  • Beim Ausscheiden eines Partners aus der operativen Tätigkeit muss der ausscheidende Partner dem verbleibenden die Aktien zum buchmässigen Substanzwert verkaufen und tritt aus dem Verwaltungsrat aus.

Theo Wetter ist älter als Marcel Kalt und beschliesst mit 60 Jahren, mit seiner Partnerin fünf Jahre um die Welt zu segeln.

Er verkauft seinem Partner seine Aktien gemäss ABV zum Preis von CHF 150‘000.

Marcel Kalt muss für die Nachfolge mindestens einen neuen Partner finden. Er stellt zwei junge Anwälte ein. Diese bringen nur wenige Mandate mit, sollen aber von Anfang an finanziell gleich beteiligt werden. Deshalb verkauft Marcel Kalt ihnen je 33% der Aktien zum Preis von je CHF 300‘000.

Auch die beiden jungen Partner werden Mitglieder des Verwaltungsrates. Marcel Kalt bleibt VR- Präsident. Für wichtige Beschlüsse wird Einstimmigkeit vereinbart.

Fragestellungen:

  • Wie wird der Aktienverkauf in der K&W Anwälte AG verbucht?
  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Herrn Kalt steuerlich behandelt?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Herrn Kalt steuerlich behandelt?

Fall 1.5. Verkauf Anteile durch Holding

Sachverhalt

Roger Meisterhans hat während 20 Jahren die RM Vermögensverwaltungsgruppe aufgebaut. Er ist spezialisiert auf Private Equity Anlagen. Er sucht und erwirbt diese für seine diversen Kunden. Parallel zu diesen investiert er auch selber in die Zielgesellschaften. Zu diesem Zweck hat er vor Jahren seine Aktien an der RM Vermögensverwaltungs AG in die RM Holding AG eingebracht. Die Holding hält ausserdem die verschiedenen eigenen Private Equity Anlagen.

Im Sinne einer Know How Verbreitung und im Hinblick auf seine Nachfolge hat Roger Meisterhans in den letzten fünf Jahren eine Geschäftsleitung aufgebaut. Zur Geschäftsleitung gehören neben ihm Sonja Malär und Reto Bächli. Beide sind jünger und ergänzen Roger Meisterhans insbesondere im Bereich der neuen Technologien und nachhaltigen Industrien.

Nach fünf Jahren ist Roger Meisterhans überzeugt, dass diese beiden seine Nachfolge antreten können. Er beschliesst, sich aus der operativen Leitung zurückzuziehen. In Zukunft unterstützt er seine beiden jüngeren Kollegen als Verwaltungsratspräsident. Über seine RM Holding AG hält er weiterhin die Private Equity Anlagen und wird auch weitere Käufe tätigen.

Als Nachfolgemassnahme beteiligt er Sonja Malär und Reto Bächli mit je einem Drittel an der RM Vermögensverwaltungs AG. Zu diesem Zweck verkauft die RM Holding AG die entsprechende Anzahl Aktien an die beiden. Der Kaufpreis entspricht dem Substanzwert. Die beiden werden zudem Mitglieder des Verwaltungsrates.

Fragenstellungen

  • Wie wird der Aktienverkauf in der RM Vermögensverwaltungs AG verbucht?
  • Wie wird der Aktienverkauf in der RM Holding AG verbucht?
  • Wie wird der Verkauf der Aktien bei Roger Meisterhans steuerlich behandelt?
  • Wie wird der Kauf der Aktien bei Sonja Malär und Reto Bächli steuerlich behandelt?

Aktuelle Fragestellungen und Ausblick auf die Unternehmenssteuerreform

Fall 2: Nachfolgeregelung über persönliche Holdinggesellschaften

Sachverhalt

Andreas Grossenbacher ist Alleinaktionär der Grossenbacher Maschinenbau AG. Diese Gesellschaft operiert seit ca. 10 Jahren ausgesprochen erfolgreich. Aus finanziellen und aus steuerlichen Gründen hat der konservative Alleinaktionär nur äusserst selten und in kleinem Ausmass Dividenden bezogen. Die Gesellschaft verfügt deshalb über umfangreiche liquide Mittel und Reserven.

Andreas Grossenbacher ist 58-jährig und seit zwei Jahren verwitwet. Sein Vermögen besteht im We- sentlichen aus seinem selbst bewohnten Einfamilienhaus und der Beteiligung an der Grossenbacher Maschinenbau AG. Der Wert der Beteiligung wird aktuell auf CHF 30 Mio. geschätzt. Daneben besitzt er Ansprüche gegenüber einer BVG-Vorsorgeeinrichtung, deren Kaderplan ihm die Fortsetzung seiner Lebensweise auf komfortable Weise ermöglicht. Er ist schuldenfrei.

Aus der Ehe sind zwei Söhne, Anton und Martin, hervorgegangen:

  • Anton, dipl Ing. ETH, arbeitet seit 10 Jahren als Leiter Produktion der Grossenbacher Maschinenbau AG mit. Seine Berufserfahrung und eine absolvierte Management-Ausbildung vor dem Eintritt in die Unternehmung des Vaters würden es ihm ermöglichen, die Nachfolge seines Vaters anzutreten. Im Einvernehmen mit seinem Bruder ist vorgesehen, dass Sohn Anton mittelfristig die operati- ve Führung der Grossenbacher Maschinenbau AG übernehmen wird, damit sich sein Vater auf seine nebenberufliche Funktion als Dozent am Institut für Maschinenbau der ETH zu konzentrieren kann.
  • Martin studierte an der Uni St. Gallen Staatswissenschaften und übt eine leitende Funktion im EDA aus. Er hat keine Ambitionen zur Mitwirkung in der Grossenbacher Maschinenbau AG.

Am 15. Dezember 2017 verstirbt der Vater überraschend an einem Hirnschlag. Sohn Anton übernimmt die für ihn bereits vorgesehene Funktion als CEO der Grossenbacher Maschinenbau AG. Vater Andreas hat kein Testament verfasst, in einer bei einem Notar hinterlegten Schreiben jedoch angeordnet, dass zu den Beteiligungen ein Aktionärsbindungsvertrag erstellt werden soll. Verkäufe unter den Söhnen sollen zum steuerlich massgebenden Vermögenssteuerwert erfolgen. Die beiden Söhne respektieren dies und lassen einen solchen Vertrag erstellen und unterzeichnen diesen.

Fragestellung

Welche Gründe sprechen für und gegen die Übertragung der geerbten Beteiligungen von Anton und Martin Grossenbacher in persönliche Holdinggesellschaften?

Sachverhaltserweiterung 1

Die Ergebnisse der Grossenbacher Maschinenbau AG brechen nach dem Ableben von Andreas Grossenbacher erheblich ein. Die Ausrichtung von Dividenden muss ausgesetzt werden.

Sohn Martin hat sich entschieden, seinen Anteil an der geerbten Beteiligung in eine persönliche Holding einzubringen und hat dies bereits am 15. Januar 2018 getan. Aufgrund der ungenügenden Rendite will er sich von seiner Beteiligung trennen, um den Erlös in rentablere Aktienanlagen zu investieren. Aufgrund des Aktionärsbindungsvertrages kann er die Beteiligung aber nur seinem Bruder Anton verkaufen.

Sein Bruder Anton übernimmt diese Beteiligung in seine persönliche Holdinggesellschaft, muss diesen aber mit einem Kredit der ZKB finanzieren.

Fragestellung

Beurteilen Sie die die Strukturierung des Vermögens von Sohn Martin über eine persönliche Holdinggesellschaft unter steuerplanerischen und steuerrechtlichen Aspekten.

Sachverhaltserweiterung 2

Die Ergebnisse der Grossenbacher Maschinenbau AG entwickeln nach dem Ableben von Andreas Grossenbacher weit besser als erwartet.

Sohn Martin hat sich entschieden, seinen Anteil an der geerbten Beteiligung in eine persönliche Holding einzubringen und hat dies bereits am 15. Januar 2018 getan. Aufgrund der erheblichen Wertsteigerung der Beteiligung hat er sich entschieden, den Mehrwert zu realisieren und sich von seiner Beteiligung trennen, um den Erlös in andere Aktienanlagen zu investieren. Aufgrund des Aktionärsbindungsvertrages kann er die Beteiligung aber nur seinem Bruder Anton verkaufen.

Sein Bruder Anton übernimmt diese Beteiligung in seine persönliche Holdinggesellschaft, muss diesen aber mit einem Kredit der ZKB finanzieren.

Fragestellung

Beurteilen Sie die die Strukturierung des Vermögens von Sohn Martin über eine persönliche Holdinggesellschaft unter steuerplanerischen und steuerrechtlichen Aspekten.

Fall 3: Aufdeckung stiller Reserven bei Statusverlust und Vorjahresverlustverrechnung

Sachverhalt

Per Stichtag des Verzichtes oder Verlustes des kantonalen Steuerstatus der gemischten Gesellschaft gemäss Art. 28 Abs. 4 StHG bestehen folgende Beträge an stillen Reserven auf dem auslandsbezogenen Ergebnis gemäss Art. 28 Abs. 3 lit. c. StHG und der diesbezüglichen Auslandsverluste:

Fragestellungen

  • Welche Beträge können per Stichtag gewinnsteuerunwirksam aufgedeckt werden?
  • Wie gross ist der Betrag der nicht verrechneten Vorjahresverluste aus der Zeit der Statusbesteuerung, welcher nach Einsetzen der ordentlichen Besteuerung gemäss Art. 25 Abs. 2 StHG mit späteren Reingewinnen verrechnet werden können?

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