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Natalie Peter

Harold Grüninger

Möglichkeiten und Grenzen der Steuerplanung bei Erbschaften und Schenkungen - national und international

Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 9./10. September 2019 mit dem Titel «Steuerplanung im Spannungsfeld zwischen Kostenoptimierung, Tax Compliance und Good Citizenship – Chancen und Risiken».

09/2019
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

1. Liechtensteinische Familienstiftung

Sachverhalt

Die infolge eines "liquidity events" über ein grosses Vermögen verfügende Waadtländer Fondation de Famille Dupont mit insgesamt rund 50 Destinatären (mehrheitlich in D, z.T. in CH und USA) gibt Ihnen folgenden Auftrag:

  • Sicherstellung bedarfsunabhängiger Zahlungen zu Gunsten von mehrheitlich in Deutschland ansässigen Destinatären.
  • Eventuell Sitzverlegung und/oder Organisationsformänderung prüfen, um dem Familienfideikommiss-verbot (Art. 335 ZGB) entgegenzutreten.
  • Sicherstellung, dass eine allfällige Umstrukturierung keine hohe Steuer auslöst und
  • Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen auf die Destinatäre.

Nach eingehender Prüfung und Berechnung kommen Sie zum Schluss, dass die Schweizer Stiftung für ihre zulässigen Zwecke vermögensmässig überdotiert ist. Sie möchten einen Teil des Vermögens auf einen angelsächsischen Trust übertragen.

Ein beigezogener deutscher Steuerexperte rät davon ab, weil eine Trustlösung aus deutscher Sicht ungünstig und unsicher sei. Er schlägt vor, anstelle von einem Trust eine Liechtensteiner Familienstiftung einzusetzen. Diese sei unter deutschem Aussensteuerrecht im Gegensatz zu einer schweizerischen Familienstiftung anerkennungsfähig.

Fragen

  1. Wie beurteilt sich die Errichtung und Alimentierung eines Trusts durch die Schweizer Familienstiftung steuerrechtlich aus Schweizer Sicht?
  2. Wie beurteilen Sie die Errichtung und Ausstattung einer liechtensteinischen Stiftung unter Schweizer Steuerrecht und zivilrechtlich? Spielt die konkrete Ausgestaltung der Liechtensteiner Familienstiftung eine Rolle (revocable, irrevocable, discretionary / fixed interest)? Empfehlen Sie vor einer Umstrukturierung / Errichtung ein Ruling einzuholen? Welche Steuern sind in Liechtenstein zu erwarten?
  3. Wie wird eine Schweizer Familienstiftung besteuert, welche z.T. Unterhaltsleistungen in möglicher Verletzung von Art. 335 ZGB erbringt?
  4. Wie werden Leistungen an in der Schweiz (VD und ZH) ansässige Destinatäre besteuert und empfehlen Sie besondere Vorkehren für die wenigen, in den USA ansässigen Destinatäre?

2. Erbschafts- und Schenkungssteuer Deutschland

Sachverhalt

Herr und Frau Müller kaufen in Deutschland einen Ponyhof mit Stall und Wohnhaus. Frau Müller verlegt ihren Wohnsitz vollumfänglich nach Deutschland während ihr Ehemann seinen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen beibehält. Er geht weiterhin einer Erwerbstätigkeit in Schaffhausen nach. An den Wochenenden fährt er häufig zu seiner Frau nach Deutschland und verbringt auch seine Ferien teilweise auf dem Ponyhof.

Der Ponyhof ist auf den Namen beider Ehegatten eingetragen. Die Finanzierung stammt allerdings aus Eigenmitteln von Herrn Müller.

Fragen

  1. Wo haben die Ehegatten Ihren Lebensmittelpunkt?
  2. Wird ein getrennter Wohnsitz anerkannt?
  3. Wird Herr Müller allenfalls in Deutschland steuerpflichtig?
  4. Was sind die Steuerfolgen, wenn Herr Müller seinen Anteil am Ponyhof an seine Frau verschenkt oder verkauft?

3. Erbschaftsplanung mit einem Trust

Sachverhalt

Der französische Staatsangehörige Edouard Dunant ist in den 90er Jahren aus Israel nach Zürich zugezogen und war bis Ende 2009 pauschaliert. Er lebt im Wesentlichen von Ausschüttungen eines Guernsey Trusts. Nach Angaben der Guernsey Trustees ist dieser Trust irrevocable and discretionary.

Nach Abschaffung der Pauschalierung auf kantonaler Ebene für den Kanton Zürich deklarierte Herr Dunant eine Ausschüttung des Trusts an ihn von CHF 500'000 als Einkommen aus Trust. Die Steuerverwaltung hat zur Beurteilung Trustunterlagen verlangt und nach deren Sichtung diesen Trust steuerlich als transparent eingestuft mit der Folge, dass sich Herrn Dunant das gesamte Trustvermögen und Trusteinkommen steuerlich zugerechnet wurde, während die deklarierte Ausschüttung steuerlich irrelevant blieb, weil sie wie ein Übertrag von einem Konto auf ein anderes Konto desselben Steuersubjektes behandelt wurde (Umschichtung von "linker Tasche in rechte Tasche").

Herr Dunant hat zwei Kinder. Seit dem Ableben seiner zweiten Ehefrau wird er liebevoll von einer Haushälterin betreut, deren finanzielle Zukunft er mit der Hälfte des Trustvermögens sicherstellen möchte. Die Trustees raten, dass der bestehende Trust einen neuen irrevocable and disretionary Trust errichtet und entsprechend dotiert. Sie raten überdies das Vermögen des Trusts vom Credit Suisse Zürich zum Credit Suisse Guernsey zu übertragen.

Fragen

  1. Kann und auf welcher Grundlage die Zürcher Steuerbehörde Trustunterlagen (Trust Deed etc.) verlangen?
  2. Was geschieht, wenn Herr Dunant diese nicht liefern will oder kann?
  3. Kann die Zürcher Steuerbehörde einen gem. Guernsey Auffassung irrevocable and discretionary Trust für Steuerzwecke als transparent einstufen?
  4. Welche steuerrechtliche Auswirkung hat im Falle der transparenten Einstufung die Übertragung von Trustvermögen in einen neuen Trust zu Gunsten von Herrn Dunant und nach seinem Ableben von seiner Haushälterin?
  5. Welche Steuerfolgen löst das Ableben von Herrn Dunant in der Schweiz bezüglich des Trustvermögens in den beiden Trusts (seines und der für die Haushälterin) aus?
  6. Welches Vermögen gehört dereinst in den Nachlass von Herrn Dunant und können die Kinder von Herrn Dunant und unter welchen Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche gegenüber der Haushälterin geltend machen und durchsetzen? Wie sieht das Nachlassinventar aus?

4. Erbschafts- und Schenkungssteuer Frankreich

Sachverhalt

Die Witwe Breitschmid hat vier Kinder, drei Söhne und eine Tochter. Die Tochter lebt in Frankreich und betreibt einen Coiffeursalon. Die Tochter ist nicht verheiratet und kinderlos. Die Söhne leben alle in der Schweiz. Nur einer ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Das Vermögen von Frau Breitschmid beläuft sich auf rund CHF 20 Mio. Es setzt sich zusammen aus Liegenschaften in der Schweiz und Bankvermögen. Sie möchte ein Testament aufsetzen, in welchem ihre vier Kinder je zu gleichen Teilen begünstigt werden.

Frau Breitschmid und ihre Kinder möchten, dass das Vermögen möglichst in der Familie bleibt. Die kinderlose Tochter und die beiden kinderlosen Söhne sind deshalb einverstanden, dass das Vermögen nach ihrem Ableben auf die Geschwister übergeht, wobei das Vermögen zu guter Letzt bei den Enkeln von Frau Breitschmid landen soll.

Frau Breitschmid ist grundsätzlich auch nicht abgeneigt, Schenkungen zu Lebzeiten vorzunehmen.

Fragen

  1. Wie ist die Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht in Frankreich geregelt?
  2. Spielt es eine Rolle, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich aufgekündigt wurde?
  3. Würden lebzeitige Schenkungen an die Tochter die Steuerpflicht in Frankreich reduzieren?
  4. Wäre die Einräumung einer Nutzniessung auf den geschenkten Vermögenswerten allenfalls eine Lösung?
  5. Die Familie ist sich bewusst, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Frankreich sehr hoch ist. Die Tochter wäre vor diesem Hintergrund auch bereit, auf ihren Pflichtteil zu verzichten und eine Leibrente zu erhalten. Was sind steuerlichen Konsequenzen bei dieser Lösung?
CHF
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