Die englische Sprachfassung wird automatisiert erstellt. Der Text kann daher sprachliche und terminologische Fehler aufweisen.
Verstanden
Feedback
MWST/Zoll

Urs Denzler

Raffaello Pietropaolo

Praxisänderungen aus der Teilrevision MWSTG 2018

Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. September 2018 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.»

09/2018
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Eng verbundene Personen

Grundlagen

  • Art. 3 Bst. h Ziff. 2 MWSTG
  • Art. 24 Abs. 1+2 MWSTG
  • Ziffer 1.1.4, MWST-Info 07

Fallbeispiel

Wie der Name vermuten lässt, erbringt die Kägi Treuhand GmbH u.a. Buchführungsdienstleistungen. Geschäftsführender Gesellschafter Alfred Kägi ist begeisterter Segler. Als Vorstandsmitglied und Kassier des lokalen Yachtclubs, obliegt ihm auch die Rechnungsführung. Er lässt die Buchungen jeweils vom Auszubildenden der Kägi Treuhand GmbH erfassen. Auch die nötige Korrespondenz wird in der Regel durch den Auszubildenden der Kägi Treuhand GmbH verfasst. Dafür wird ein Honorar von CHF 5’000 dem Yachtclub in Rechnung gestellt.

Ein externer Treuhänder hat die gleiche Leistung für CHF 7’000 dem Yachtclub offeriert. Reicht es, wenn die Kägi Treuhand GmbH die CHF 5‘000 mit der MWST abrechnet oder muss mit einer Korrektur der Bemessungsgrundlage bei der Kägi Treuhand GmbH gerechnet werden?

Steuerpflicht

Grundlagen

  • Art. 10ff. MWSTG
  • Art. 7ff. MWSTV
  • MWST-Info 02
  • Art. 19 Abs. 2 MWSTG
  • Art. 32 MWSTV
  • Ziffer 4.2, MWST-Info 04

Fallbeispiel: Ort der Leistung i.Zh. mit Leistungskombinationen

Das Hotel Hecht in Romanshorn bietet ein Erlebniswochenende für zwei Personen zum Pauschalpreis von CHF 1’925 an. Im Arrangement enthalten sind:

  • Zwei Übernachtungen (inkl. Frühstück),
  • Eine Schifffahrt von Romanshorn nach Friedrichshafen und zurück,
  • In Friedrichshafen der Eintritt ins Zeppelinmuseum inkl. Führung und Stehlunch im museumeigenen Restaurant, sowie
  • Ein einstündiger Zeppelinflug über deutschem Staatsgebiet.

Gemäss Art. 5a MWSTV gelten Beförderungsleistungen von Personen mit Schiffen auf dem Bodensee als im Ausland erbracht.

Bitte bestimmen Sie den Leistungsort für diese Leistungskombination unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 2 MWSTG i.V.m. Art. 32 MWSTV.

Fallbeispiel: Beginn Steuerpflicht

Die Waldner Balkon GmbH mit Sitz in Lörrach (D) hat sich spezialisiert auf die nachträgliche Erweiterung von bestehenden Gebäuden mit zusätzlichen Balkonen. Durch eine eigene patentierte Lösung gelingt es ihr, die Balkone ohne zusätzliche Stützen in den bestehenden Wänden zu verankern. Im Jahr 2018 können die Umsätze wie folgt dargestellt werden:

Die Tätigkeit im Inland beschränkt sich auf die Beratung inländischer Handwerker. Gehen Sie davon aus, dass es sich dabei um eine Dienstleistung handelt, welche am Ort des Leistungsempfängers besteuert wird. Bitte beurteilen Sie, ob die Waldner Balkon GmbH aufgrund der Umsätze 2018 obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig wird?

Ergänzung zu Fallbeispiel: Beginn Steuerpflicht

Den ersten Auftrag zur Montage von Balkonen in der Schweiz führt die Wald- ner Balkon GmbH im April 2019 durch. Ab diesem Zeitpunkt erbringt die Waldner Balkon GmbH neben ihrer Beratungsleistung auch Lieferungen im Inland. Die Umsätze der Jahre 2018 bis 2020 lassen sich wie folgt abbilden:

Per wann wird die Waldner Balkon GmbH obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig?

Abzug fiktiver Vorsteuer

Grundlagen

  • Art. 28a MWSTG
  • Art. 62 – 63 MWSTV
  • Ziffer 7.3, MWST-Info 09

Fallbeispiel: Einlageentsteuerung fiktiver Vorsteuer

Die nicht steuerpflichtige Webdesignerin Nicole Kälin kauft im Jahr 2018 einen Computer von einer nicht steuerpflichtigen Privatperson für CHF 2‘000. Da Frau Kälin im Jahr 2018 erstmals einen Umsatz von über CHF 100‘000 erzielt, wird sie per 1. Januar 2019 ins Register der Mehrwertsteuerpflichtigen eingetragen.

Frau Kälin beauftragt Sie die quartalsweisen MWST-Deklarationen zu erstellen. Führt der genannte Ankauf aus dem Jahr 2018 zu einer Deklaration im Jahr 2019? Wenn ja, zu welcher?

Fallbeispiel: nachträglicher Abzug fiktiver Vorsteuer

Die nach der effektiven Methode abrechnende Hitz Maler AG kaufte im Juli 2016 von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen für CHF 18'000, den sie seither als Geschäftsfahrzeug benutzt. Bis 31.12.2017 war auf diesem Einkauf kein Abzug fiktiver Vorsteuer zulässig (vgl. Art. 28 Abs. 3 MWSTG[2017]).

Beurteilen Sie bitte, ob mit der Teilrevision MWSTG per 1.1.2018 vielleicht nachträglich ein Vorsteuerabzug möglich ist und wenn ja, wie hoch dieser ausfallen würde.

Margenbesteuerung

Grundlagen

  • Art. 24a MWSTG
  • Art. 48a – 48d MWSTV
  • Ziffer 1.4, MWST-Info 07

Fallbeispiel: Verlustverrechnung

Die steuerpflichtige Brunner GmbH kauft bei der nicht steuerpflichtigen Privatperson Albert Huber für CHF 17‘000 eine antike Vase und verkauft diese an die Privatperson Cornelia Zünd für CHF 15'000. Gehen Sie davon aus, dass in diesem Fall die Margenbesteuerung nach Art. 24a MWSTG angewendet wird. Berechnen Sie bitte die Marge.

Angenommen die Brunner GmbH weist übrige steuerbare Umsätze im Umfang von CHF 53‘850 inkl. 7,7% MWST aus. Wie hoch ist der zu deklarierende steuerbare Umsatz inkl. 7,7% MWST?

Fallbeispiel: Nutzung als Betriebsmittel

Martin Studer betreibt als steuerpflichtiger Einzelunternehmer das Restaurant Sonnenblick. Dieses kauft von der nicht steuerpflichtigen Malerin Erna Specht ein Gemälde mit dem Titel «Goldenberg» für CHF 5’000. Das Gemälde wird im Speisesaal des Restaurants aufgehängt.

Kann ein Abzug fiktiver Vorsteuer geltend gemacht werden oder kommt die Margenbesteuerung zur Anwendung?

5.6. Fallbeispiel: Deklaration

Ein halbes Jahr später, sticht das Bild «Goldenberg» dem Kunden Anton Hegi ins Auge. Er bietet Martin Studer für das Bild CHF 7’000 und dieser verkauft.

Wie ist dieser Verkauf zu deklarieren? Bitte gehen Sie davon aus, dass der Steuerpflichtige normalerweise Netto-Umsätze deklariert.

Die Deklaration nach Netto-Umsätzen sieht wie folgt aus:

Fallbeispiel: Meldeverfahren

Der steuerpflichtige Treuhänder Egon Zingg kauft im März 2018 von einer Privatperson für CHF 30'000 ein Motorfahrzeug Jahrgang 1946. Beim Motorfahrzeug handelt es sich um ein Sammlerstück im Sinne von Art. 48a Abs. 3 Bst. c MWSTV, welches der Margenbesteuerung unterliegt. Egon Zingg darf daher beim Einkauf keinen Abzug fiktiver Vorsteuer vornehmen. Egon Zingg überträgt per 1. Juli 2018 sein Treuhandbüro im Meldeverfahren auf den ebenfalls steuerpflichtigen Treuhänder Bernhard Hecht. Für das Motorfahrzeug, welches Teil der Übertragung im Meldeverfahren ist, wird zwischen Egon Zingg und Bernhard Hecht ein Preis von CHF 40'000 festgelegt. Im September 2018 verkauft Bernhard Hecht das Motorfahrzeug an eine Privatperson für CHF 45'000.

Gehen Sie davon aus, dass beim Verkauf des Motorfahrzeugs durch Bernhard Hecht die Margenbesteuerung zur Anwendung kommt. Wie bemisst sich die Marge?

CHF
120.00

Bitte wechseln Sie Ihren Browser!

Der Microsoft Internet Explorer verwendet veraltete Web-Standards und wird von unserer Plattform nicht mehr unterstützt. Für eine optimale Darstellung des zsis) empfehlen wir Ihnen, einen der folgenden Browser zu verwenden.
Weitere Informationen zur veralteten Technologie des Internet Explorers und den daraus resultierenden Risiken finden Sie auf dem Blog von Chris Jackson (Principal Program Manager bei Microsoft).