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Raphael Annasohn

Luana Stämpfli

Rechtliche Aspekte der Strukturierung eines Start-up

Workshop von Raphael Annasohn und Luana Stämpfli anlässlich des ISIS)-Seminars vom 7. Juni 2023 mit dem Titel «Rechtliche Aspekte der Strukturierung eines Start-up»

06/2023
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Beratung bei der Gründung eines Start-ups

1. Sachverhalt

X (wohnhaft in Freiburg im Breisgau, Deutschland) und Y (wohnhaft in Zürich, Schweiz, zusammen mit X "Gründer") kennen sich seit der gemeinsamen Studienzeit und wollen nun zusammen ein Start-up "Playfun" gründen. X und Y haben beide kleine Kinder unterschiedlichen Alters und sich schon des Öfteren darüber aufgeregt, dass ihre Kinder Spielsachen nach einer gewissen Zeit nicht mehr interessant finden, da sich die Kinder weiterentwickeln und jeweils altersgerechte Spielsachen zur Verfügung haben möchten, welche neu, aufregend und herausfordernd sind. Beim gemeinsamen Abendessen ist daher die Idee zu "Playfun" geboren. Playfun soll Eltern ermöglichen, nachhaltige und altersgerechte Spielzeuge von bester Qualität im Mietabonnement zu erhalten. Die beiden Gründer wollen jeweils gleiche Mitspracherechte haben und das Startup nur gemeinsam vertreten können.

Die beiden Gründer kommen zu Ihnen und würden sich hierzu gerne beraten lassen.

Fragen

  • Welche Rechtsformen stehen X und Y zur Verfügung? Was ist dabei zu beachten?
  • Ist "Playfun" ein guter Firmenname?
  • Wie können die Gründer ihr Logo am besten schützen?
  • Gibt es aufgrund der im Sachverhalt offengelegten Informationen noch weitere allfällige Probleme zu berücksichtigen?

Fall 2: Die übernommene GmbH

1. Sachverhalt

A und B ("Gründerinnen") haben zusammen ein Start-up, welches mittlerweile knapp die Rentabilitätsgrenze überschritten hat, wobei sich die Gründerinnen keinen Lohn auszahlen. Bis anhin waren sie rechtlich nicht beraten und haben das Start-up selbst über Darlehen finanziert. Nun planen sie für die nächste Wachstum-Etappe Kapital bei Investoren aufzunehmen und würden dazu gerne ihre GmbH in eine AG umwandeln.

In einem ersten Gespräch stellt sich heraus, dass die Gründerinnen unter der Firma XY GmbH operieren. Die XY GmbH wurde vom Ehemann von A ("E") mit einem Stammkapital von CHF 20'000 gegründet und dann von den Gründerinnen "umgenutzt".

Die Gründerinnen haben zwar eine einfache vertragliche Vereinbarung, dass sie beide hälftig am Unternehmen beteiligt und Geschäftsführerinnen sein sollen – doch wurden die Stammanteile weder von E auf die Gründerinnen übertragen, noch wurden A und B jemals von E als Geschäftsführerinnen gewählt und/oder im Handelsregister eingetragen.

Fragen

  • Wie empfehlen Sie den Gründerinnen vorzugehen, so dass beide an ihrem Unternehmen (einer AG) beteiligt sind?
  • Die Gründerinnen würden gerne auch ihre Rechte als Aktionärinnen regeln. Wie kann das gemacht werden? Was sollten sie regeln?
  • Was empfehlen Sie den beiden Gründerinnen im Hinblick auf die anstehende Finanzierungsrunde?

Fall 3: Vorbereitung auf einen Cyberangriff

1. Sachverhalt

Das Schweizer Start-up PayPay ist ein payroll Provider, welcher bereits einen breiten Kundenstamm mit diversen Schweizer KMUs hat. PayPay bietet diesen eine Plattform, welche ein dynamisches Zeiterfassungsmanagement, Spesenbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen, Verwaltung von Mitarbeiterdaten und vieles mehr ermöglicht.

Mit Besorgnis haben CEO und CFO von den zunehmenden Cyberattacken in der Schweiz gelesen und überlegen sich, wie sie damit umgehen sollten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ab dem 1. September 2023 das totalrevidierte und strengere Datenschutzrecht in Kraft tritt.

CEO und CFO kommen zu Ihnen und würden sich hierzu gerne beraten lassen.

Fragen

  • Wie ist mit Cyberangriffen gemäss neuem Datenschutzrecht umzugehen?
  • Was müsste PayPay machen, wenn bspw. Mitarbeiterdaten ihrer Kunden in die Hände von Hacker gelangen?
  • Was sind die Wichtigsten To Dos gemäss Datenschutzrecht?

Fall 4: Die ersten Mitarbeiter

1. Sachverhalt

Zwei EPFL Studenten haben zusammen eine Onlinebuchungsplattform für Online-Terminbuchungen und Video-Konsultationen im Gesundheitswesen entwickelt und vertreiben diese unter der Firma Booky AG. Nun wollen sie ihre Firma skalieren und dafür drei Mitarbeiter (Sales, Finanzen sowie ein weiterer Softwareingenieur) einstellen.

Da das Start-up erst kleine Gewinne erzielt, können die Gründer noch keinen attraktiven und/oder marküblichen Lohn anbieten. Sie überlegen sich den Bewerbern neben einem Salär auch Aktien anzubieten.

Fragen

  • Braucht es einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Was sollte ein Arbeitsvertrag alles enthalten?
  • Rechtliche Konsequenzen einer solchen Kombination von Salär mit Aktien?
  • Weitere Empfehlungen bei der Anstellung von Mitarbeitern?

CHF
120.00

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