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Stefan Oesterhelt

Pascal Schild

Sonderthemen der Finanzierung – endfällige Darlehen, partiarische Darlehen, Wandelanleihen und Wandeldarlehen

Workshop von Stefan Oesterhelt und Pascal Schild anlässlich des ISIS)-Seminars vom 20. April 2021 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensfinanzierung, einschliesslich Sanierungsthemen»

04/2021
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Wandelanleihe

Sachverhalt

Eine kotierte inländische Gesellschaft ist durch die Pandemie getroffen und nimmt deshalb eine Wandelanleihe auf, um keinen übermässig hohen Zins zahlen zu müssen. Die Wandelanleihe hat folgende Bedingungen:

  • Zins: 2% p.a.
  • Betrag: CHF 100 Mio.
  • Stückelung: CHF 1000
  • Ausgabepreis: 100%
  • Rückzahlungspreis: 100%
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Aktienkurs im Ausgabezeitpunkt: CHF 80
  • Wandlungspreis: CHF 100

Der Spread einer vergleichbaren Anleihe (d.h. vergleichbar besicherte Anleihe eines Emittenten mit gleicher Bonität) beträgt 5%. Der CHF 5-Jahres Swapsatz im Ausgabezeitpunkt beträgt -0.5%.

Die Wandelanleihe wird sowohl mit neugeschaffenen Aktien als auch mit auf dem Markt erworbenen eigenen Aktien (Treasury Shares) bedient.

Frage(n)

  • Was sind die Steuerfolgen wenn am Ende der Laufzeit der Aktienkurs CHF 90 beträgt und es zu einer Rückzahlung der Anleihe kommt?
  • Was sind die Steuerfolgen wenn am Ende der Laufzeit der Aktienkurs CHF 130 beträgt und es zu einer Wandlung der Anleihe kommt?
  • Macht es einen Unterschied, ob die Emittentin die börsenkotierte Gesellschaft selbst oder eine in- oder ausländische Tochtergesellschaft ist?
  • Welche Steuerfolgen hat die Veräusserung eines Anteils nach 3 Jahren Laufzeit?

Variante 1

Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Anleihe ausschliesslich mit neugeschaffenen Aktien bedient würde?

Variante 2

Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Emittentin von S&P ein Rating von A- hätte und die Anleihe folgende Bedingungen hätte:

  • Zins: 0%
  • Betrag: USD 100 Mio.
  • Stückelung: USD 1000
  • Ausgabepreis: 100%
  • Rückzahlungspreis: 100%
  • Laufzeit: 7 Jahre
  • Aktienkurs im Ausgabezeitpunkt: USD 80
  • Wandlungspreis: USD 100

Der Spread einer vergleichbaren Anleihe beträgt 0.5%. Der USD 7-Jahres Swapsatz im Ausgabezeitpunkt beträgt 0.8%.

Variante 3

Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn es sich bei der Emittentin um ein Start-up handeln würde, welches bei 12 Investoren (Nicht-Banken) Wandeldarlehen mit folgenden identischen Bedingungen aufnehmen würde:

  • Zins: 2%
  • Betrag: CHF 1 Mio.
  • Stückelung: CHF 1000
  • Ausgabepreis: 100%
  • Rückzahlungspreis: 100%
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Wandlung: 20% Diskont gegenüber dem Preis der letzten Finanzierungsrunde

Angaben zum Spread sind keine vorhanden.

Die Wandeldarlehen werden sowohl mit neugeschaffenen Aktien als auch mit Treasury Shares bedient.

Fall 2: Pflichtwandelanleihe

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft gibt eine Pflichtwandelanleihe (Mandatory Convertible Note; MCN) mit folgenden Bedingungen aus:

  • Coupon: 3.75% (Variante: mit Zinsaufschub bis Wandlung)
  • Betrag: CHF 100 Mio.
  • Stückelung: CHF 1000
  • Ausgabepreis: 100%
  • Laufzeit: 3 Jahre

Die MCN werden im Zeitpunkt der Wandlung mit im Rahmen einer Kapitalerhöhung neugeschaffenen Aktien der Emittentin bedient werden.

Der CHF 3y Swap Rate beträgt im Zeitpunkt des Pricing -0.5%. Der Credit Spread der Emittentin für eine Emission mit vergleichbarer Fälligkeit beträgt 0.8%, d.h. ein Bond ohne Zwangswandlungselement würde zu 0.3% verzinst (Variante: Spread von 0.45%).

Frage

Wie wird der Coupon besteuert?

Fall 3: Endfälliges Darlehen

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft erhält von einer inländischen natürlichen Person ein Darlehen mit einem Zins von 9% p.a. Nach dem Darlehensvertrag werden die Forderungen auf Rückzahlung der Darlehenssumme und die Zinsforderung erst nach Ablauf von zehn Jahren nach der Darlehensgewährung, d.h. am 1. April 2024 fällig.

Am 1. April 2021 veräussert der Darlehensgeber das Darlehen an eine ausländische juristische Person.

Frage

Ist die Veräusserung der Darlehensforderung mit Steuerfolgen für den Verkäufer verbunden?

Fall 4: Wandeldarlehen

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft nimmt bei einem ihrer Aktionäre (inländische natürliche Person) ein Wandeldarlehen mit folgenden, drittvergleichskonformen Konditionen auf:

  • Zins: 2% p.a.
  • Betrag: CHF 10 Mio.
  • Ausgabepreis: 100%
  • Laufzeit: 3 Jahre
  • Wandlung: 20% Diskont gegenüber dem Preis der letzten Finanzierungsrunde

Fragen

  • Steuerkonsequenzen während der Laufzeit bzw. bei Wandlung?
  • Steuerkonsequenzen bei der Veräusserung nach zwei Jahren?

Fall 5: Wandeldarlehen endfällig

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft nimmt bei ihrer ausländischen Schwestergesellschaft ein Wandeldarlehen mit folgenden Konditionen auf:

  • Zins: 6%, endfällig  
  • Betrag: CHF 100 Mio.
  • Ausgabepreis: 100%
  • Rückzahlung / Wandelung: 100%
  • Laufzeit: 5 Jahre

Das Wandeldarlehen wird ausschliesslich mit neugeschaffenen Aktien bedient.

Die 10/20-Nicht-Bankenregel wird eingehalten, es liegt keine Obligation nach VStG vor.

Die Zinsen werden für jede Zinsperiode auf einem separaten Konto im statutarischen Abschluss der Gesellschaft abgegrenzt und in den folgenden Perioden verzinst, aber erst am Ende der Laufzeit fällig.

Der Zins gemäss Drittvergleich beträgt 4%.

Fragen

  • Steuerkonsequenzen auf Stufe der inländischen Gesellschaft während der Laufzeit bzw. bei Wandlung?
  • Kann eine Verrechnungssteuerbelastung vermieden werden, wenn der Teil des Guthabens, welcher aus dem überhöhten Zins entstanden ist, bei einer Wandelung als übrige Reserven (statt KER) verbucht wird?
  • Wer ist zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, wenn das Darlehen nach 4 Jahren auf eine inländische Schwester übertragen wird?
  • Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Darlehen nach 4 Jahren an einen Dritten veräussert würde?
  • Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das mit 4% endfällig verzinste Darlehen nicht veräussert würde, die Gesellschaft aber während 4 Jahren verdecktes Eigenkapital hätte, im Zeitpunkt der Zinsfälligkeit aber kein verdecktes Eigenkapital aufweisen würde?
  • Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn nur im Zeitpunkt der Fälligkeit (d.h. im 5. Jahr) verdecktes Eigenkapital vorliegen würde?

Fall 6: Partiarisches Darlehen

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft (Industriegesellschaft) nimmt bei ihrem Mehrheitsaktionär (in Liechtenstein ansässige natürliche Person) ein partiarisches Darlehen mit folgenden Konditionen auf:

  • Zins: 10% des EBIT
  • Betrag: CHF 10 Mio.
  • Laufzeit: 3 Jahre

Im Jahr 2020 macht die Gesellschaft einen Verlust, weshalb kein Zins gezahlt wird. Im Jahr 2021 erzielt sie ein EBIT von CHF 9 Mio., weshalb ein Zins von CHF 900'000. bezahlt wird.

Fragen

  • Unterliegt der Zins der Verrechnungssteuer? Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn die Gesellschaft bei einem unabhängigen Dritten ein normales Darlehen mit einem Zins von 5% p.a. ausstehend hätte?
  • Kann der Gläubiger die Verrechnungssteuer gestützt auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern?

Fall 7: Nachrangiges Aktionärsdarlehen

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft (Industriegesellschaft) nimmt bei ihrem Mehrheitsaktionär (inländische natürliche Person) ein Darlehen mit folgenden Konditionen auf:

  • Zins: 9% p.a.
  • Betrag: CHF 10 Mio.
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Status: subordiniert, unbesichert

Die Gesellschaft hat ein Bankdarlehen über CHF 7 Mio., welches zu 7% p.a. verzinst wird. Das Aktionärsdarlehen ist gegenüber dem Bankdarlehen subordiniert.

Verdecktes Eigenkapital i.S.v. KS 6/97 liegt keines vor.

Frage

Unterliegt der Zins der Verrechnungssteuer?

Variante

Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn kein Bankdarlehen sondern lediglich eine Bankofferte vorliegen würde?

Fall 8: Gläubiger wird Aktionär

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft (Industriegesellschaft) nimmt im Jahr 2018 bei einem unabhängigen Dritten ein Darlehen mit folgenden Konditionen auf:

  • Zins: 10% p.a.
  • Betrag: CHF 30 Mio.
  • Laufzeit: 5 Jahre

Im Jahr 2021 muss die Gesellschaft saniert werden. In diesem Zusammenhang wird die Hälfte des Darlehens (CHF 15 Mio.) in eine EK-Beteiligung umgewandelt. Nunmehr ist der Gläubiger auch ein 20%-Aktionär der Gesellschaft.

Frage

Unterliegt der Zins der Verrechnungssteuer?

Fall 9: Start-up Finanzierung / Übernahme eines Drittdarlehens

Sachverhalt

Eine Bank gewährt einer Start-up Gesellschaft ein unbesichertes Darlehen von 10%. Das Darlehen wird nach zwei Jahren von den Aktionären abgelöst (Darlehensgewährung an Gesellschaft und Rückzahlung des Darlehens).

Fragen

  • Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Bankdarlehen durch eine Verpfändung der Aktien der Darlehensnehmerin besichert wäre?
  • Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn das Bankdarlehen durch den Aktionär garantiert würde?

Fall 10: Darlehen an Gesellschafter

Sachverhalt

Eine inländische Gesellschaft (SwissCo) gewährt am 1.7.2020 ihrer in den USA ansässigen Muttergesellschaft ein Darlehen über USD 100 Mio. Zinsfälligkeit ist jeweils der 30.6.

Fragen

  • Zu welchem Zinssatz muss sie dieses am 30.6.2021 verzinsen?
  • Zu welchem Zinssatz muss sie dieses verzinsen?

Variante 1

SwissCo erhält von ihrer ausländischen Schwestergesellschaft ein Darlehen über USD 80 Mio. welches zu 4% p.a. verzinst wird.

Variante 2

SwissCo erhält von ihrer ausländischen Schwestergesellschaft ein Darlehen von USD 4 Mia. Dieses wird back-to-back an eine andere ausländische Schwestergesellschaft weitergegeben. Die Zahlungsverpflichtung von SwissCo ist an das Passivdarlehen von SwissCo geknüpft, so dass SwissCo letztlich das Ausfallrisiko des Aktivdarlehens nicht trägt.

Variante 3

Wie wäre der Fall, wenn SwissCo am 1. Mai 2017 ein Term Loan mit einer Laufzeit von 8 Jahren über USD 200 Mio. eingegangen wäre, welches mit 5% zu verzinsen ist, und sie ihrer Muttergesellschaft ein Darlehen von USD 200 Mio. gewährt?

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