Gewinnsteuerliche Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten im Mehrwertsteuerrecht
Im Rahmen der STAF wurde bei der Gewinnsteuer auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von grenzüberschreitenden In- und Outbound-Verlagerungen von Betrieben, Funktionen und Vermögenswerten geschaffen. Es stellt sich die Frage, wie solche Verlagerungen mehrwertsteuerlich zu behandeln sind. Die Behandlung ist namentlich bei Inbound-Verlagerungen in Branchen mit einer reduzierten Vorsteuerquote von Relevanz. Als Ausfluss des «Dual-Entity»-Ansatzes sind Verlagerungen innerhalb des gleichen Rechtssubjekts zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte von Interesse.
Daten als mehrwertsteuerliches Entgelt?
Im Zuge der fortlaufenden Digitalisierung etablieren sich immer mehr Geschäftsmodelle, bei welchen der Nutzer die Leistung auf den ersten Blick kostenlos erhält. Eine genaue Analyse zeigt allerdings, dass er dafür Nutzer- und Nutzungsdaten sowie Content (Inhalt) von sich zur Verfügung stellen muss. Im Rahmen dieses Aufsatzes wird untersucht, ob aus Sicht der schweizerischen Mehrwertsteuer solche Daten qualitativ und quantitativ als Entgelt nach Art. 3 lit. f und 24 Abs. 1 MWSTG qualifizieren und damit eine steuerbare Leistung vorliegt.
Der Untersuchungsgrundsatz als Herausforderung vollautomatisierter Verfahren
Seit dem 1. Januar 2017 existiert in Deutschland die Möglichkeit, die Besteuerung ohne jegliche menschliche Intervention, also vollautomatisiert, durchzuführen. Dem wird das Gesetzgebungsvorhaben gegenübergestellt, mit dem in der Schweiz die Möglichkeit der vollautomatisierten Festsetzung von Zöllen, von bestimmten Wirtschaftsverkehrsteuern sowie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe eingeführt werden soll. Der Beitrag beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Vollautomation in weitgehend standardisierten Verfahren.
Numérisation de la procédure de perception de la TVA par devant l’Administration fédérale des contributions
La TVA s’est inscrite dès l’origine dans la stratégie du Conseil fédéral concernant la cyberadministration avec le décompte TVA et le numéro d’identification des entreprises. L’usage du décompte électronique a récemment franchi un cap important en dépassant la barre des 50% en janvier 2020. L’offre de l’Administration fédérale des contributions (AFC) dans ce domaine est en constante évolution. Le non-respect des formes de décompte prescrites par l’AFC peut entraîner une taxation par estimation. La remise de décompte sous forme électronique soulève chez les mandataires des questions liées à la procédure pénale fiscale. L’AFC a publié une information à ce sujet. Les assujettis peuvent recourir à la forme électronique pour le dépôt d’écrits dans la procédure fiscale et dans la procédure pénale fiscale par devant l’AFC. Cette voie n’est que très marginalement utilisée en pratique. La transition vers une perception de la TVA entièrement numérisée nécessite des adaptations législatives. Celles-ci sont prévues dans le cadre de la future loi sur les procédures électroniques en matière d’impôts et dans celle sur les formes de collaboration dans le domaine des prestations numériques des autorités.
Neue Abrechnungsformulare mit neuen Mehrwertsteuersätzen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %.
Überprüfung der MWST-Saldosteuersätze – Konsultation der Branchenverbände
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des MWSTG hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet
Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.
Referendumsfrist für teilrevidiertes MWSTG ist unbenutzt verstrichen
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Erlass der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement
Der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet.
ESTV publiziert Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Juni 2023 eine Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze publiziert, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend» vom 12. und 13. September 2022 unter der Leitung von Julia von Ah.
Praxisfälle zur Mehrwertsteuer
Workshop von Ralf Imstepf und Roger Rohner anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. Juni 2022 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2022».