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Julia von Ah

Petra Caminada

Besteuerung von Ehepartnern im internationalen Verhältnis

Workshop von Ah und Petra Caminada anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2021 mit dem Titel «Ehe, Partnerschaft und Familie im Steuerrecht».

11/2021
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
120.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Die Workshops sind auch einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Ehemann mit alternierendem Wohnsitz

1. Sachverhalt

1.1 Grundfall: beide Ehegatten unbeschränkte Steuerpflicht

A. (Jahrgang 1963) und B. (Jahrgang 1966) sind seit Anfang 2000 verheiratet (Güterstand: Gütertrennung), haben zwei Kinder (Jahrgang 2002 und 2004) und wohnen in K., Kt. ZH.

B. ist Eigentümerin der von der Familie bewohnten Liegenschaft in K. (rund 200m2 Wohnfläche) und besitzt zudem eine Ferienwohnung im Kt. GR. A. besitzt eine Wohnung im Ausland. Zudem besitzen sie gemeinsam eine Liegenschaft in N., in einem Überseestaat, das mit der Schweiz kein DBA hat. Es handelt sich dabei um ein Haus mit Umschwung und gut 300 m2 Wohnfläche. A. und B. beschäftigen in N. Hausangestellte. Die ganze Familie hat seit Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung im Überseestaat.

A. ist bei der T Management Ltd., mit Sitz im Überseestaat, als Geschäftsführer angestellt und ist zudem Chairman of the Bord of Directors (VR-Präsident). Zudem ist er Verwaltungsratsmitglied bei mehreren Gesellschaften sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Er ist geschäftlich sehr oft im Ausland tätig und verbringt mehr als 50% seiner Zeit im Überseestaat oder sonst im Ausland. Er hat einen alternierenden Wohnsitz zwischen K., Kt. ZH und N., Überseestaat.

Frage(n)

  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von A.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und Vermögensfaktoren von A. und B.?

Fall 1 - Variante

1.2 Sachverhalt Variante: Ehefrau unbeschränkte Steuerpflicht sowie Ehemann beschränkte Steuerpflicht qua Einkommen aus VR-Tätigkeit

Gleiche Ausgangslage wie im Fall 1.

A. möchte seinen Wohnsitz jedoch definitiv von K., Kt. ZH, nach N., Überseestaat, verlegen. Er meldet sich am 1. Juli bei der Einwohnergemeinde in K. ab und fliegt am gleichen Tag in Richtung N., Überseestaat.

B. begleitet A. sehr oft auf seinen Auslandreisen und verbringt ebenfalls sehr viel Zeit in N., Überseestaat. Aufgrund der Ausbildungssituation der beiden gemeinsamen Kinder möchte B. vorerst jedoch ihren Wohnsitz in K., Kt. ZH, beibehalten. Dies zumindest solange, bis die Kinder ihre Berufslehre bzw. ihr Studium abgeschlossen haben.

A. und B. planen nicht, sich scheiden zu lassen und führen ihre Ehe unverändert weiter. A. überweist jeden Monat einen Betrag an B., damit sie alle in der Schweiz anfallenden Kosten für den Lebensunterhalt der Familie bestreiten kann

Frage(n)

  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von B.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und Vermögensfaktoren von B.?

Fall 2: Schulden- und Schuldzinsverlegung bei Ehegatten mit getrennten Wohnsitzen

1. Sachverhalt

1.1 Grundfall

E. (Jahrgang 1950), Schweizerin, lebt in W., Kt. BE, und ist in Rente. Sie besitzt in W. eine Eigentumswohnung. Für den Erwerb der Eigentumswohnung hat E. eine Hypothek bei der Bank aufgenommen. M. (Jahrgang 1953), deutscher Staatsbürger, lebt und arbeitet in L., Baden-Württemberg. Er hat ein kleines Softwareunternehmen in L. und beschäftigt eine Mitarbeiterin.

E. und M. haben 2012 standesamtlich geheiratet. Die Eheleute leben separat je in der eigenen Wohnung und sind wirtschaftlich unabhängig voneinander. Sie sehen sich typischerweise am Wochenende am einen oder anderen Wohnsitz, wobei keiner von ihnen sich 180 Tage oder mehr im Land des anderen aufhält.

Beide sind entweder durch Familie und Freundeskreis (E.) oder durch die berufliche Tätigkeit/das Unternehmen (M.) sehr ortsgebunden. Ein gemeinsamer Wohnsitz steht daher nicht zur Debatte.

Frage(n)

  • Wie sind die Schulden von E. zu verlegen?

Fall 2 - Variante

1.2 Sachverhalt Variante: M. gewährt E. ein Darlehen zum Erwerb der Eigentumswohnung

Gleiche Ausgangslage wie im Fall 2.

Für den Erwerb der Eigentumswohnung hat E. jedoch nicht eine Hypothek bei der Bank aufgenommen. Vielmehr hat ihr M. ein Darlehen aus seinen privaten Mitteln gewährt. Die Formalitäten und die Zinshöhe haben sie schriftlich in einem Vertrag festgehalten.

Frage(n)

  • Wie sind die Schulden von E. zu verlegen?

Fall 3: Internationaler Wochenaufenthalter

1. Sachverhalt

1.1 Grundfall: Ehemann beschränkte Steuerpflicht qua Erwerbseinkommen

S. (Jahrgang 1970), österreichischer Staatsbürger, lebt mit J. (Jahrgang 1974) und den gemeinsamen vier Kindern in I., Österreich, im gemeinsamen Haus. Zudem besitzt die Familie am Chiemsee, Deutschland, ein Ferienhaus.

S. übernahm per 1.1.2020 eine Stelle als Geschäftsführer bei der A. AG mit Sitz in Z., Kt. SZ. Aufgrund der schulischen Situation der Kinder (Übertritt in Mittelschule, kurz vor Abitur sowie Beginn Studium) und der familiären Verbundenheit in I., beschloss S. eine kleine Wohnung in F., Kt. SZ, anzumieten, dort während der Woche zu übernachten und am Wochenende jeweils zur Familie nach I. zurückzukehren.

J. arbeitet in einem Teilzeitpensum als Ärztin in I.

Frage(n)

  • Wie ist S. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von S.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und
    Vermögensfaktoren von S.?

Fall 3 - Variante 1

1.2 Sachverhalt Variante 1: Ehemann beschränkte Steuerpflicht qua Erwerbseinkommen sowie Ehefrau beschränkte Steuerpflicht qua Grundeigentum

Wie im Grundsachverhalt sind S. und J. mit den gemeinsamen Kindern in I., Österreich, wohnhaft. S. arbeitet weiterhin bei der A. AG mit Sitz in Z., Kt. SZ, wohnt unter der Woche in einer kleinen Wohnung in F., Kt. SZ, und kehrt an den Wochenenden jeweils zur Familie nach I. zurück.

J. erwirbt eine Liegenschaft in D., Kt. GR.

Frage(n)

  • Wie ist S. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie ist J. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von S. und J.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und Vermögensfaktoren von S. und J.?

Fall 3 - Variante 2

1.3 Sachverhalt Variante 2: Ehemann unbeschränkte Steuerpflicht sowie Ehefrau beschränkte Steuerpflicht qua Miteigentum Grundstück

S. ist weiterhin wie im Grundsachverhalt bei der A. AG als Geschäftsführer angestellt. S. und J. haben zusammen per 31.5.2021 eine Liegenschaft in W., Kt. SZ, gekauft. S. wird per 1.1.2022 seinen Wohnsitz dorthin verlegen. Die Kinder von S. und J. sind - im Gegensatz zum Grundsachverhalt - im Drittausland im Studium. J. kann und möchte ihre Arbeitsstelle in Österreich nicht aufgeben und bleibt deshalb (vorerst) weiterhin in I., Österreich, wohnhaft.

Frage(n)

  • Wie ist S. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie ist J. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von S. und J.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und Vermögensfaktoren von S. und J.?

Fall 3 - Variante 3

1.4 Sachverhalt Variante 3: Ehemann beschränkte Steuerpflicht qua Einkommen aus VR-Tätigkeit und Grundeigentum

Im Gegensatz zum Grundsachverhalt wurde S. per 1.1.2020 nicht Geschäftsführer der A. AG, sondern in den Verwaltungsrat der A. AG mit Sitz in Z., Kt. SZ, gewählt. Er bleibt mit J. und den gemeinsamen Kindern in I., Österreich, wohnhaft und reist lediglich für die Verwaltungsratssitzungen an den Geschäftssitz der A. AG. Per 31.5.2021 erwirbt S. eine Liegenschaft im Kt. GR. J. verbringt sporadisch Ferien mit der Familie im Kt. GR. Sie hat ansonsten keinen Bezug zur Schweiz.

Frage(n)

  • Wie ist S. in der Schweiz zu besteuern?
  • Wie bestimmen sich die in der Schweiz steuerbaren Einkommens- und Vermögensfaktoren von S.?
  • Wie bestimmen sich die satzbestimmenden Einkommens- und Vermögensfaktoren von S.?
CHF
120.00

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