Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden
Beim interkantonalen Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden, stellt sich die Frage, welcher Kanton oder welche Kantone das Recht haben, das Erwerbseinkommen und das übrige Einkommen sowie das steuerbare Vermögen zu besteuern. In BGE 140 II 167 hat das Bundesgericht diese Frage beantwortet, in Bezug auf dem FZA unterstehende Personen, die ihren Wohnsitz in einen tiefer besteuernden Kanton verlegen. Nach Darstellung der gesetzlichen Grundlage und Besprechung des erwähnten Bundesgerichtsurteils geht die Autorin der Frage nach, wie nicht dem FZA unterstehende Personen behandelt werden und was die (Steuer-)Folgen sind, wenn – im umgekehrten Fall – eine natürliche Person in einen höher besteuernden Kanton zieht und dort am Ende des Steuerjahres Wohnsitz hat.
Anwendung der Meistbegünstigungsklausel gemäss Protokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informiert in seiner Mitteilung vom 13. August 2021 über die Änderungen der Dividendenbesteuerung aufgrund der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im DBA CH-IN.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend die Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2022
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 13. August 2021 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2022 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2022» publiziert.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien
Am 11. August 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet.
EFD - Das Meldeverfahren für natürliche Personen wird nicht weiterverfolgt
Das EFD hat am 5. August 2021 aufgrund der Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe beschlossen, die Idee eines neuen Meldeverfahrens für natürliche Personen bei der Verrechnungssteuer nicht weiter zu verfolgen.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 22. Juni 2021 haben Deutschland und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend der Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird. Die Parteien werden sich zu gegebener Zeit dann erneut konsultieren.
Abzug für Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Der Bundesrat schlägt vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Kanton Zürich - Anpassung des Merkblatts über die Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife bei Familien
Der Kanton Zürich hat das Merkblatt (ZStB Nr. 34.2) an die neue Rechtssprechnung angepasst.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA betreffend Quellensteuerbefreiung bei Vorsorgeplänen
Das am 17. Juli 2019 genehmigte Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA sieht vor, dass Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (z.B. Säule 3a) ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit sind, sofern diese die Dividenden zahlende US-Gesellschaft nicht beherrschen.
Droit de timbre de négociation/Impôt anticipé: Questions théoriques et pratiques actuelles
Atelier de Lucien Jean à l'occasion du séminaire ISIS) du 7 novembre 2023 intitulé «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre»
Remboursement de l'impôt anticipé / Personne physique
Atelier de Didier Nsanzineza et Tanguy Peter à l'occasion du séminaire ISIS) du 7 novembre 2023 intitulé «Actualités en matière d'impôt anticipé / Droits de timbre»