Automatisierung der kantonalen Steuerveranlagung
Zunehmend automatisieren die Steuerverwaltungen ihre Prozesse und setzen vermehrt KI ein. Aufgrund der Pflicht zu effizientem und effektiven Verwaltungshandeln sind sie dazu auch gehalten. Daran knüpfen die Autoren an und untersuchen, welchen Anforderungen die fortschreitende Automatisierung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht genügen muss und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Steuerbefreite juristische Personen bei den Gewinn- und Ergänzungssteuern in der Schweiz – Ein Rechtsvergleich
Nicht nur die Gewinnsteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (DBG, StHG), sondern auch die Ergänzungssteuern (GloBE-Mustervorschriften, MindStV) kennen das Konzept der subjektiven Steuerbefreiung juristischer Personen. Die Regelungen sind grundsätzlich deckungsgleich, jedoch gibt es mehrere praxisrelevante Fallkonstellationen, in denen die Ergänzungssteuern die Gewinnsteuerbefreiung aushebeln (z.B. Kantonalbanken, Krankenkassen, neu angesiedelte Unternehmen). Der Autor sieht daher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Steuerbehörden.
Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene – die sog. «Zukunftsinitiative» der JUSO
Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.
Abzug für Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Der Bundesrat schlägt vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Übersicht der Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten in den Jahren 2022–2024
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Liste der Gesetzes- und Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten in den Jahren 2021–2024 aktualisiert.
Erneute Konsultationsvereinbarung mit Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und staatlichen Unterstützungsleistungen
Deutschland und die Schweiz haben die Konsultationsvereinbarung mit Datum 27. April 2021 nochmals angepasst.
Inkrafttreten der Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und Saudi-Arabien
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 16. März 2021 und das DBA mit Saudi-Arabien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Beide DBAs sind ab dem 1. Januar 2022 wirksam.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (7. April 2021)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene am 7. April 2021 aktualisiert.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.
Wohnsitzkanton künftig zuständig für Verrechnungssteuer von Erben
Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.