Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Nationalrat will konzerninterne Finanzierung erleichtern
Der Bundesrat soll die Arbeiten an der Reform der Verrechnungssteuer wieder aufnehmen – und zwar mit Blick auf Steuererleichterungen bei konzerninterner Finanzierung. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner warnten vor Steuerausfällen.
Anpassung der Kursliste betreffend die Direkte Bundessteuer 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. März 2019 eine Anpassung bei den Kurslisten (ICTax) betreffend die Direkte Bundessteuer 2018 publiziert.
Referenden gegen STAF-Vorlage und Waffenrichtlinie zustande gekommen
Die Referenden gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und gegen den Bundesbeschluss betreffend die geänderte EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) sind formell zustande gekommen.
Die Robotisierung gefährdet die Steuereinnahmen nicht
Die Robotisierung gefährdet keine Steuereinnahmen und soll vorerst auch nicht speziell besteuert werden. Zu diesem Fazit gelangt der Bericht zu einer Prospektivstudie, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 gutgeheissen hat.
Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive Blockchain umzugehen. Dennoch besteht punktuell ein Anpassungsbedarf. Der Bundesrat nahm ferner die Analyse einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets zur Kenntnis.
Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.
Reform der Verrechnungssteuer
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat über die weiteren Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 17.494 beraten, nachdem die ständerätliche Schwesterkommission ihrem Beschluss, dieser Initiative Folge zu geben, zugestimmt hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 20. August 2018). In diesem Zusammenhang hat sie mit dem Vorsteher des zuständigen Departements namentlich über die Pläne des Bundesrates bezüglich Reformierung der Verrechnungssteuer und Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip diskutiert. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Büros des Nationalrates hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative zu beauftragen. Die Subkommission soll ihre Arbeiten mit jenen des Bundesrates koordinieren.
Zürich: Antrag für kantonale SV17-Umsetzung liegt vor
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Zürich erhalten und stärken. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat eine massgeschneiderte, für die Städte und Gemeinden verträgliche kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes. Die Vorlage ist für den ganzen Kanton von vitaler Bedeutung. Gemäss neuen Modellrechnungen dürften die Ertragsverluste geringer ausfallen als bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III).
Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien
Workshop von Robert Desax anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien»
ISIS)-Seminarordner «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Praxis zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 21. Oktober 2024 unter der Leitung von Thomas Jaussi in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Verfahrensrechtliche Schwerpunkte
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Verfahrensrechtliche Schwerpunkte»
Meldeverfahren in Konzernverhältnissen, Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Entscheide
Workshop von Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Meldeverfahren in Konzernverhältnissen, Rückerstattung in nationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Entscheide»











