Gemeinnützige Stiftungen im Steuerrecht – offene Fragen
Gemeinnützigkeit hängt massgeblich von den Rahmenbedingungen ab. Stimmen diese, sind Menschen bereit, einen Beitrag zu leisten – sei es durch Spenden oder durch ein ehrenamtliches Engagement. Das Steuerrecht setzt dabei wichtige Anreize: Es befreit gemeinnützige Organisationen von der Steuerpflicht und erlaubt, Spenden an gemeinnützige Organisationen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Das Steuerrecht trägt damit wesentlich dazu bei, dass der gemeinnützige Sektor in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Der Stiftungssektor boomt.
Stiftungen und Mehrwertsteuer
Seit der Einführung der Mehrwertsteuer (MWST) 1995 gab deren Anwendung bei Stiftungen immer wieder zu reden. Fragen wie ob und wann sie steuerpflichtig seien, ob sie den Vorsteuerabzug vornehmen dürfen oder wann sie als gemeinnützig gelten, geben auch heute noch Anlass zu Diskussionen. Auch das Bundesgericht beschäftigte sich mehrmals mit Fragen zur MWST bei Stiftungen. In der neuen Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) gibt es zudem Änderungen, welche speziell auch Stiftungen betreffen können. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten Themen, mit welchen sich Stiftungen im Umfeld der MWST beschäftigen müssen.
Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet
Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.
Überprüfung der MWST-Saldosteuersätze – Konsultation der Branchenverbände
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des MWSTG hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Referendumsfrist für teilrevidiertes MWSTG ist unbenutzt verstrichen
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Erlass der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement
Der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet.
Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
ESTV publiziert Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Juni 2023 eine Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze publiziert, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Update zur Mehrwertsteuer
Workshop von Roger Rohner und Ralf Imstepf anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Update zur Mehrwertsteuer»
Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei Trusts und Stiftungen
Workshop zum Thema «Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei Trusts und Stiftungen» von Isabelle Homberger Gut anlässlich des ISIS-Seminars «Strukturierung des Privatvermögens mittels Trusts oder Stiftungen» vom 31. Oktober 2023.