Gute Nachricht: Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG gilt auch für Rückleistungsbegehren nach Art. 58 VStG
Seit 1. Januar 2019 ist Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG betreffend Nichtverwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Kraft. Die neue Regelung gilt für noch nicht rechtskräftig entschiedene Ansprüche seit dem 1. Januar 2014. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid gilt die Regelung auch für Fälle, in denen ein Steueramt Einkünfte aufrechnete und die Verrechnungssteuer rückerstattete, diese jedoch nach einer Kürzungsverfügung der EStV wieder zurückverlangte und die steuerpflichtige Person dagegen ein Rechtsmittel ergriff.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach dem neuen Art. 23 Abs. 2 VStG – eine Auslegeordnung
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an inländische Leistungsempfänger setzt u.a. voraus, dass die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte und das diesen zugrundeliegende Vermögen «ordnungsgemäss» deklariert werden.
Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
ESTV publiziert Quellensteuertarife 2022
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Dezember 2021 die Quellensteuertarife 2022 resp. die entsprechenden Tarifdateien soweit bereits vorhanden publiziert.
Bundesrat will die Besteuerung von Leibrenten flexibilisieren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung von Leibrenten flexibel den Anlagebedingungen anzupassen.
Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden
Am 17. November 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung das EFD beauftragt, eine Vorlage betreffend einen einheitlichen pauschalen Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden auszuarbeiten.
ESTV publiziert Höchstabzüge Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Jahr 2022 für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6'883 und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 34'416. Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018
Am 8. November hat die ESTV die Steuerstatistiken 2018 publiziert.
Die ESTV hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip aktualisiert (November 2021)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip (Kapitaleinlagen, Rückzahlungen und andere Veränderungen) per 30. September 2021 aktualisiert.
Abgrenzung Lohn/Dividende bei Mitarbeiteraktionären
Workshop von Natalie Dini und Barbara Stötzer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».
Verwaltungsratsentschädigungen – Wie partizipiert der VR am Erfolg des Unternehmens?
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Véronique Risi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».
Mitarbeiterbeteiligungen – Abgrenzung zu Gründerbeteiligungen
Workshop von Susanne Schreiber und Ildiko Truffer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. September 2021 mit dem Titel «Mitarbeiterentschädigungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht».
Seminarordner ISIS)-Seminar «Quellensteuer: Ausgewählte Fallkonstellationen» (2021)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Quellensteuer: Ausgewählte Fallkonstellationen» vom 31. August 2021 unter der Leitung von Martin Huber, welches in Zürich stattfand.











