Automatisierung der kantonalen Steuerveranlagung
Zunehmend automatisieren die Steuerverwaltungen ihre Prozesse und setzen vermehrt KI ein. Aufgrund der Pflicht zu effizientem und effektiven Verwaltungshandeln sind sie dazu auch gehalten. Daran knüpfen die Autoren an und untersuchen, welchen Anforderungen die fortschreitende Automatisierung im Lichte des Legalitätsprinzips, der Prüfungs- und Untersuchungspflicht sowie der Begründungspflicht genügen muss und wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Steuerbefreite juristische Personen bei den Gewinn- und Ergänzungssteuern in der Schweiz – Ein Rechtsvergleich
Nicht nur die Gewinnsteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (DBG, StHG), sondern auch die Ergänzungssteuern (GloBE-Mustervorschriften, MindStV) kennen das Konzept der subjektiven Steuerbefreiung juristischer Personen. Die Regelungen sind grundsätzlich deckungsgleich, jedoch gibt es mehrere praxisrelevante Fallkonstellationen, in denen die Ergänzungssteuern die Gewinnsteuerbefreiung aushebeln (z.B. Kantonalbanken, Krankenkassen, neu angesiedelte Unternehmen). Der Autor sieht daher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Steuerbehörden.
Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene – die sog. «Zukunftsinitiative» der JUSO
Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.
WAK des Ständerats tritt auf Systemwechsel beim Eigenmietwert ein
Nachdem die WAK des Ständerats an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte, hat sie nun die Beratung des Systemwechsels beim Eigenmietwert aufgenommen und ist gemäss Medienmitteilung vom 15. November 2019 mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten.
Volksinitiative für eine «Mikrosteuer» lanciert
Initianten um Prof. Dr. Marc Chesney und den früheren Bundesratssprecher Oswald Sigg haben am 15. November 2019 Medienleuten bekannt gegeben, dass eine Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative für eine «Mikrosteuer» im kommenden Januar 2020 starten soll.
OECD veröffentlicht das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen
Im Rahmen ihres Projektes zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 8. November 2019 das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen (sog. «Global anti-Base Erosion» oder «GloBE») veröffentlicht.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften betreffend die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den Änderungen des DBA mit dem Iran
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit dem Iran verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll zum DBA mit der Ukraine
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Botschaft zur Genehmigung eines Änderungsprotokolls zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) zwischen der Schweiz und der Ukraine verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und passt das DBA zudem an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.