Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Bundesrat will elektronische Steuererklärung ohne Unterschrift ermöglichen
Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten.
FDK nimmt Stellung zur teilweisen Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Medienmitteilung vom 13. Juni 2019 Stellung genommen zum Vorschlag der vorberatenden Kommission des Ständerates, der eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung vorsieht.
STAF – Abschaffung der Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches
Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr anwenden.
Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) (Volksabstimmung vom 19. Mai 2019)
Nachdem im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen (vgl. vorläufige amtliche Endergebnisse).
FDK publiziert Umfrageergebnis zum Umsetzungsstand der STAF in den Kantonen
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat in einer Mitteilung vom 10. Mai 2019 die Umfrageergebnisse zum aktualisierten Umsetzungsstand des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (SV17 / STAF) publiziert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu STAF-Verordnungen betreffend Eigenkapitalzinsabzug sowie betreffend Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Der Bundesrat hat am 10. April 2019 die Verordnungen zur Umsetzung der STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) in die Vernehmlassung geschickt.
Nationalrat will Mehrwertsteuer-Ausnahme für Kulturvereine
Die Teilnehmenden an Kulturanlässen wie dem Jodlerfest sollen künftig von einer Mehrwertsteuerausnahme profitieren können – gleich wie die Teilnehmenden an Sportanlässen. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion von SVP-Nationalrat Pierre-André Page (FR) angenommen.
Verzugs- und Vergütungszinsen des Bundes werden harmonisiert
Für die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und weitere vom Bund erhobene Abgaben sollen einheitliche Verzugs- und Vergütungszinsen gelten. Dies hat das Parlament entschieden. Der Nationalrat hat am Dienstag noch eine Änderung des Ständerats genehmigt.