Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Solothurn und erste Erfahrungen aus der Praxis
Mit Annahme der STAF am 19. Mai 2019 durch die Schweizer Stimmbevölkerung wurden die kantonalen Steuerprivilegien in allen Kantonen per 1. Januar 2020 aufgehoben und durch Instrumente ersetzt, welche international akzeptiert sind. Während die Solothurner Stimmbevölkerung die STAF auf Bundesebene mit 58.6% der Stimmen guthiess, lehnte sie gleichzeitig die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der STAF, welche eine markante Senkung des Gewinnsteuersatzes vorgesehen hätte, mit 51.4% der Stimmen ab. In der zweiten Vorlage, welche vom Stimmvolk angenommen wurde, konnte man sich auf eine weniger umfangreiche, aber immer noch wesentliche, Absenkung des Gewinnsteuersatzes einigen. Für die Stadt Solothurn wird der effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen ab dem Jahr 2022 beispielsweise noch 15.29% (bisher: 21.23%) betragen. Neben dieser Senkung des Gewinnsteuersatzes und der durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorgegebenen Gesetzesänderungen, wurden mit der Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn einzelne Bestimmungen des Steuergesetzes an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst und flankierende Massnahmen im Bereich der natürlichen Personen beschlossen.
Die abnehmende Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Verrechnungssteuer» des zsis).
Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Dossier Steuerinformationen «Kryptowährung» publiziert
Die ESTV hat einen neuen Artikel «Kryptowährung» ist für das Dossier Steuerinformationen publiziert.
ESTV publiziert aktualisiertes Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Die ESTV hat ihr Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben aktualisiert. Es gibt den Praxisstand per Ende 2020 wieder.
Anpassung des Merkblatts des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung der Banken und Wertpapierhäuser
Das kantonale Steueramt Zürich hat ein aktualisiertes Merkblatt über die Besteuerung der Banken und Wertpapierhäuser publiziert (ZStB Nr. 64.2).
Bundesrat lehnt Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten ab
Der Bundesrat hat den Bericht «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten» gutgeheissen. Dieser kommt namentlich zum Schluss, dass die Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten nicht zielführend ist.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018
Am 8. November hat die ESTV die Steuerstatistiken 2018 publiziert.
Die ESTV hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip aktualisiert (November 2021)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip (Kapitaleinlagen, Rückzahlungen und andere Veränderungen) per 30. September 2021 aktualisiert.
Dienstleistungen
Workshop von Gerhard Foth und Beat Gubelmann anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Dienstleistungen»
Reorganisationen
Workshop von Patrick Schmid anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Februar 2025 mit dem Titel «Reorganisationen»











