Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Inkrafttreten des DBA zwischen der Schweiz und Äthiopien
Am 21. September 2023 verkündete das SIF, dass das DBA Schweiz - Äthiopien am 10. August 2023 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen sind für die Schweiz ab 1. Januar 2024 anwendbar und in Äthiopien ab 8. Juli 2024.
Schweiz und Serbien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 19. September 2023 haben die Schweiz und Serbien ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzt.
Schweiz und Deutschland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und Deutschland haben am 21. August 2023 am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister in Aschau im Chiemgau das Revisionsprotokoll zur Änderung des DBA vom 11. August 1971 unterzeichnet.
EFD publiziert ersten Bericht zu kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Das EFD hat am 8. August 2023 den ersten Bericht zu den erwarteten Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Kantone sowie der geplanten Massnahmen der einzelnen Kantone per 31. Mai 2023 veröffentlicht.
Grenzgängerabkommen mit Italien ist in Kraft getreten
Am 19. Juli 2023 hat das SIF bekanntgegeben, dass das neue Grenzgängerabkommen mit Italien sowie ein Änderungsprotokoll zum DBA am 17. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 6. Juli 2023 hat das SIF bekanntgegeben, dass sich die Schweiz und Frankreich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt haben, die als Homeoffice im Sinne der Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.