Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum DBA mit Frankreich verabschiedet, welches insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr regelt.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Slowenien
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Slowenien verabschiedet.
Der internationale automatische Informationsaustausch soll künftig auch Kryptowerte umfassen
In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich rund 50 Staaten, darunter die Schweiz, zum erweiterten internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft Kryptowerte und soll ab 1. Januar 2026 gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung des erweiterten AIA erarbeiten.
Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice
Am 10. November 2023 hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanz- und Wirtschaftsminister eine Erklärung unterzeichnet, welche die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt.
OECD/G20 Inclusive Framework publiziert neues multilaterales Abkommen zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung
Das OECD/G20 Inclusive Framework hat am 11. Oktober 2023 ein neues multilaterales Abkommen zur Adressierung der steuerlichen Herausforderungen von Globalisierung und Digitalisierung publiziert.
Inkrafttreten des DBA zwischen der Schweiz und Äthiopien
Am 21. September 2023 verkündete das SIF, dass das DBA Schweiz - Äthiopien am 10. August 2023 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen sind für die Schweiz ab 1. Januar 2024 anwendbar und in Äthiopien ab 8. Juli 2024.
Schweiz und Serbien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 19. September 2023 haben die Schweiz und Serbien ein Änderungsprotokoll zum DBA unterzeichnet, welches die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen umsetzt.
Schweiz und Deutschland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und Deutschland haben am 21. August 2023 am Rande des Treffens der deutschsprachigen Finanzministerinnen und Finanzminister in Aschau im Chiemgau das Revisionsprotokoll zur Änderung des DBA vom 11. August 1971 unterzeichnet.
Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen
Workshop zum Thema «Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen» von Andrea Opel und Stefan Oesterhelt anlässlich des ISIS-Seminars «Strukturierung des Privatvermögens mittels Trusts oder Stiftungen» vom 31. Oktober 2023.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.