Ein Uber als digitale Betriebsstätte?
Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Können die Nutzer eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen?
Das liechtensteinische «Blockchain Gesetz» (TVTG) aus Sicht der Steuerberatung
Der Beitrag zeigt, dass es in Liechtenstein zwar nun eine gesetzliche Grundlage für die Tokenökonomie gibt, aber keine Anpassungen des Steuergesetzes notwendig sind. Denn die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Steuerrechts führt dazu, dass ein Sachverhalt unabhängig von der verwendeten Technologie subsumiert und steuerlich beurteilt werden kann.
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt ist eine sehr vielseitige und flexibel ausgestaltbare Rechtsform, welche dem Schweizer Gesellschaftsrecht unbekannt ist und nicht generell den Körperschaften oder Stiftungen zugeordnet werden kann. Der Artikel befasst sich mit der «Anstalt» als einer Besonderheit des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts.
Besteuerung Ehegatten im internationalen Verhältnis
Ein aus steuerrechtlicher Sicht «internationales» Ehegattenverhältnis liegt vor, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, während der andere Ehegatte keine oder lediglich eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet. Es muss sich zudem um eine rechtlich und tatsächlich ungetrennte Ehe handeln. Der Besteuerung von solchen «internationalen» Ehegattenverhältnissen steht die gesetzlich normierte Faktorenaddition entgegen. Letztere vermag jedoch gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts – anders als im interkantonalen Verhältnis – gerade keine Steuerpflicht in der Schweiz begründen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.
ISIS-Seminarordner «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragung im Steuerrecht» vom 28. Oktober 2025 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.
Praxisbeispiele zu grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu Deutschland
Fallbeispiele, Folien und ausführliche Lösungshinweise aus dem Workshop von Hanna Brozzo und Iring Christopeit vom 28. Oktober 2025 anlässlich dem ISIS-Seminar «Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Steuerrecht».Iring Christopeit











