Das liechtensteinische «Blockchain Gesetz» (TVTG) aus Sicht der Steuerberatung
Der Beitrag zeigt, dass es in Liechtenstein zwar nun eine gesetzliche Grundlage für die Tokenökonomie gibt, aber keine Anpassungen des Steuergesetzes notwendig sind. Denn die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Steuerrechts führt dazu, dass ein Sachverhalt unabhängig von der verwendeten Technologie subsumiert und steuerlich beurteilt werden kann.
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt ist eine sehr vielseitige und flexibel ausgestaltbare Rechtsform, welche dem Schweizer Gesellschaftsrecht unbekannt ist und nicht generell den Körperschaften oder Stiftungen zugeordnet werden kann. Der Artikel befasst sich mit der «Anstalt» als einer Besonderheit des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts.
Besteuerung Ehegatten im internationalen Verhältnis
Ein aus steuerrechtlicher Sicht «internationales» Ehegattenverhältnis liegt vor, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, während der andere Ehegatte keine oder lediglich eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet. Es muss sich zudem um eine rechtlich und tatsächlich ungetrennte Ehe handeln. Der Besteuerung von solchen «internationalen» Ehegattenverhältnissen steht die gesetzlich normierte Faktorenaddition entgegen. Letztere vermag jedoch gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts – anders als im interkantonalen Verhältnis – gerade keine Steuerpflicht in der Schweiz begründen.
Steuerrulings - Schweizer Erfolgsmodell in Gefahr?
Steuerrulings sind in der schweizerischen Steuerberatung omnipräsent. Mit der StAhiV haben sie per 1. Januar 2017 erstmals Eingang in die schweizerische Gesetzgebung gefunden und werden dort als «Steuervorbescheide» bezeichnet, über welche andere Staaten in gewissen Situationen zu informieren sind. Auch die Gerichte haben sich in letzter Zeit vermehrt mit Fragen rund um Steuerrulings auseinandergesetzt.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Armenien
Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Armenien am 2. Mai 2023 Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind ab 1. Januar 2024 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Der Bundesrat hat am 4. Mai 2022 die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit VAE verabschiedet.
Schweiz und Italien unterzeichnen Erklärung, wonach die Schweiz von der italienischen schwarzen Liste gestrichen werden soll
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben am 20. April 2023 eine politische Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen unterzeichnet.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. April 2023 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen haben.
ESTV publiziert Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer»
Mit dem Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen vom 27. Januar 2023 informiert die ESTV über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten mit Stand per 1. Januar 2023.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Abzugssteuern
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung über das Verfahren zur Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen haben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über das grenzüberschreitende Homeoffice
Gemäss Medienmitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und des Eidgenössisches Finanzdepartements (EFD) vom 22. Dezember 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt, welche ab dem 1. Januar 2023 gilt. Demnach können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Homeoffice - Keine Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Dezember 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien vom 18./19. Juni 2020, die unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet, lediglich bis zum 31. Januar 2023 in Kraft bleibt.
Transfert de siège et restructurations transfrontalières
Cas pratiques présentés par Rebecca Dorasamy lors du séminaire ISIS) du 03 novembre 2021 intitulé "Restructurations / Fusions / Acquisitions".
Abgrenzungsfragen zur sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung im internationalen Kontext
Workshop von Jennifer Herren und Lukas Stotzer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 31. August 2021 mit dem Titel «Quellensteuerreform: Auswirkungen auf die Praxis».