Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
MWST-Praxis der ESTV im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Diese Praxisfestlegungen sind aber in gewissen Bereichen unvollständig und weisen Lücken auf. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Selbständige Tätigkeit und Zuordnung von Leistungen im MWST-Recht – Die Crux des Aussenauftritts
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte im August 2021 in zwei Fällen die Frage, ob der Tatbestand der Selbständigkeit als ausdrückliches Erfordernis für eine subjektive Steuerpflicht erfüllt sei. Mit der Frage der Selbständigkeit unmittelbar verbunden ist die Beurteilung des Aussenauftritts, d.h. eines nach aussen wahrnehmbaren, eigenständigen Auftritts als Leistungserbringer. Gleichzeitig knüpft das MWSTG an den Aussenauftritt die Beurteilung, welchem Steuersubjekt der objektive Tatbestand der Leistungserbringung, kurz wem der erzielte Umsatz zuzuweisen ist. Die für die Steuerpflicht erforderliche Selbständigkeit sowie die Zuordnung von Leistungen sind somit aufgrund des Aussenauftritts als gemeinsames Kriterium miteinander verzahnt.
Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
MWST-Anmeldung für Versandhändler
Am 1. Januar 2019 tritt Art. 7 Abs. 3 lit. b des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (sog. Versandhandelsregelung) in Kraft.
Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Empfangsgebühren an alle Haushalte in Vorbereitung
In vier Musterfällen hat das Bundesgericht am 2. November 2018 die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren von 2010 bis 2015 angeordnet. Als Folge dieser Urteile schlägt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vor, dass der Bund die Mehrwertsteuer an alle Haushalte zurückerstattet. Das UVEK bereitet nun eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung in Form einer Gutschrift an alle Haushalte vor, ohne dass diese aktiv werden müssen.
Parlament macht Druck bei Rückerstattung von Billag-Mehrwertsteuer
Der Bundesrat muss gesetzliche Grundlagen schaffen, damit die zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren dereinst zurückbezahlt werden können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt.
Neue Mehrwertsteuer-Regelung Online-Shopping im Ausland könnte ab 2019 teurer werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass Versandhändler ab einem Umsatz von mindestens 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Auf Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von weniger als fünf Franken müssen ausländische Online-Händler heute keine Mehrwertsteuer zahlen. Für Schweizer Versandhändler gelten dagegen andere Regeln: Die Sendungen unterliegen der Mehrwertsteuer, wenn das Unternehmen im MwSt-Register eingetragen ist. Ab 1. Januar 2019 ist mit dieser Ungleichbehandlung Schluss.
MWST: Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG
Am 12. und am 24. Juli 2018 wurden materielle Anpassungen betreffend die Publikationen zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes auf der Website der ESTV veröffentlicht.
Anträge auf reduzierte Sätze
Der Ständerat will ein neues Mehrwertsteuer-Privileg für die Hotellerie einführen. Er hat eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler angenommen, die eine «Vereinfachung» bei Packages verlangt. Dabei handelt es sich um Kombinationen von Leistungen oder Produkten, die zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen besteuert werden. Heute wird das gesamte Package vergünstigt besteuert, wenn mindestens 70 Prozent einem reduzierten Satz unterliegen. Solche Leistungskombinationen kommen vor allem in der Hotellerie vor: Die zum Satz von 3,7 Prozent besteuerte Übernachtung wird mit Skipässen, Wellness-Behandlungen oder geführten Touren zu einem Package geschnürt. Damit unterliegen auch diese Leistung dem reduzierten Hotellerie-Satz.
Update zur Mehrwertsteuer (2025)
Workshop von Roger Rohner und Ralf Imstepf anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. November 2025 mit dem Titel «Update zur Mehrwertsteuer»
Update zur Mehrwertsteuer
Workshop von Roger Rohner und Ralf Imstepf anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Update zur Mehrwertsteuer»











