Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden
Beim interkantonalen Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden, stellt sich die Frage, welcher Kanton oder welche Kantone das Recht haben, das Erwerbseinkommen und das übrige Einkommen sowie das steuerbare Vermögen zu besteuern. In BGE 140 II 167 hat das Bundesgericht diese Frage beantwortet, in Bezug auf dem FZA unterstehende Personen, die ihren Wohnsitz in einen tiefer besteuernden Kanton verlegen. Nach Darstellung der gesetzlichen Grundlage und Besprechung des erwähnten Bundesgerichtsurteils geht die Autorin der Frage nach, wie nicht dem FZA unterstehende Personen behandelt werden und was die (Steuer-)Folgen sind, wenn – im umgekehrten Fall – eine natürliche Person in einen höher besteuernden Kanton zieht und dort am Ende des Steuerjahres Wohnsitz hat.
Kanton Zürich - Anpassung der Merkblätter über den Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten und Energiesparmassnahmen sowie Aktualisierung des Zürcher Steuerbuchs
Seit der Steuerperiode 2020 gibt es die neue Abzugsmöglichkeit von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2 StG) und die Übertragbarkeit von Aufwendungen für Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sowie von Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau (§ 30 Abs. 2bis StG). Diese Kosten sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten. Dazu wurden die die beiden Merkblätter angepasst:
Mitteilung des Kantonalen Steueramts Zürich betreffend Berufskosten und Corona in der Steuerperiode 2021
Am 26.03.2021 hat das Kantonale Steueramt Zürich eine Mitteilung veröffentlicht, wonach unselbständig Erwerbende für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten so geltend machen können, wie wenn es keine Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegeben hätte.
ESTV erweitert die pauschale Besteuerung bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Am 17. März 2021 publizierte die ESTV die Änderung von Art. 5a der Berufskostenverordnung. Damit wird die aktuelle Pauschale einerseits ab 1. Januar 2022 in der Berufskostenverordnung geregelt, andererseits berücksichtigt die Pauschale neu die Arbeitswegkosten und wird zu diesem Zweck von 0.8% auf 0.9% pro Monat (respektive von 9.6% auf 10.8% pro Jahr) erhöht.
Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich
Die Besteuerung von Kapitalleistungen bei Bezügen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule wird im Kanton Zürich ab Anfang 2022 reduziert, um der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b, Stand 31. Dezember 2020» am 9. März 2021 publiziert.
Liste der anerkannten Anbieter bei der Säule 3a publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2020» am 8. März 2021 publiziert.
Wohnsitzkanton künftig zuständig für Verrechnungssteuer von Erben
Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.
Erleichterte Nachbesteuerung, Steuersukzession und Erbenhaftung
Workshop von Nicole Bühler anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht»
Steuerfolgen bei Erbgang und Erbteilung
Workshop von Alexandra Hirt anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht»