Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
ESTV publiziert Quellensteuertarife 2022
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Dezember 2021 die Quellensteuertarife 2022 resp. die entsprechenden Tarifdateien soweit bereits vorhanden publiziert.
Bundesrat will die Besteuerung von Leibrenten flexibilisieren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung von Leibrenten flexibel den Anlagebedingungen anzupassen.
Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden
Am 17. November 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung das EFD beauftragt, eine Vorlage betreffend einen einheitlichen pauschalen Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden auszuarbeiten.
ESTV publiziert Höchstabzüge Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Jahr 2022 für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6'883 und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 34'416. Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018
Am 8. November hat die ESTV die Steuerstatistiken 2018 publiziert.
Die ESTV hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip aktualisiert (November 2021)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip (Kapitaleinlagen, Rückzahlungen und andere Veränderungen) per 30. September 2021 aktualisiert.
Questions choisies d'impôts directs, droits de donation et succession
Workshop von Nicolas Candaux und Arnaud Cywie anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Structuration du patrimoine privé au moyen d'un trust ou d'une fondation».
Ermessensveranlagung
Workshop von Jasmin Malla und Pascal Amsler anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. Mai 2022 mit dem Titel «Steuerverfahrensrecht einschliesslich Rechtsmittelverfahren».











