Restrukturierung und Insolvenz – Rechtliche Vorgaben unter dem revidierten Aktienrecht
Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Der Umsatzbegriff gemäss Mindestbesteuerungsverordnung
Gemäss Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) unterliegen der Schweiz zugehörige Geschäftseinheiten dann der schweizerischen Ergänzungssteuer, wenn diese zu einer Unternehmensgruppe mit mind. EUR 750 Mio. Umsatz gehören. Der Umsatzbegriff als zentrale Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht ist in der Verordnung nur rudimentär geregelt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesen Begriff unter Bezug verschiedener Dokumente der OECD/G20 aus unterschiedlichen Perspektiven und identifiziert offene Fragen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Tax offences as predicate offences to money laundering - Key takeaways for practitioners
Art. 305bis(1bis) of the Swiss Criminal Code entered into force on 1 January 2016, introducing aggravated tax misdemeanours as predicate offences to money laundering. Though highly debated at the time of its introduction, courts have been noticeably quiet on this provision in the years that followed. This article will analyse the developments since its adoption, outline the legal questions remaining open and forecast what the future may hold for this provision.
Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet.
ESTV aktualisiert Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Der Bundesrat hat am 17. August die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der UID-Verordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.