Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Solothurn und erste Erfahrungen aus der Praxis
Mit Annahme der STAF am 19. Mai 2019 durch die Schweizer Stimmbevölkerung wurden die kantonalen Steuerprivilegien in allen Kantonen per 1. Januar 2020 aufgehoben und durch Instrumente ersetzt, welche international akzeptiert sind. Während die Solothurner Stimmbevölkerung die STAF auf Bundesebene mit 58.6% der Stimmen guthiess, lehnte sie gleichzeitig die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der STAF, welche eine markante Senkung des Gewinnsteuersatzes vorgesehen hätte, mit 51.4% der Stimmen ab. In der zweiten Vorlage, welche vom Stimmvolk angenommen wurde, konnte man sich auf eine weniger umfangreiche, aber immer noch wesentliche, Absenkung des Gewinnsteuersatzes einigen. Für die Stadt Solothurn wird der effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen ab dem Jahr 2022 beispielsweise noch 15.29% (bisher: 21.23%) betragen. Neben dieser Senkung des Gewinnsteuersatzes und der durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorgegebenen Gesetzesänderungen, wurden mit der Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn einzelne Bestimmungen des Steuergesetzes an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst und flankierende Massnahmen im Bereich der natürlichen Personen beschlossen.
Die abnehmende Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Verrechnungssteuer» des zsis).
Reform der Verrechnungssteuer – kann der gordische Knoten entwirrt werden?
Der Bundesrat nimmt mit seiner Botschaft vom April 2021 zur Reform der Verrechnungssteuer einen neuen Anlauf zur Stärkung des inländischen Fremdkapitalmarkts. Die Vorlage ist wirtschaftlich geboten und geeignet, zu einer pragmatischen und mehrheitsfähigen Lösung zu kommen. Die parlamentarische Beratung ist bereits angelaufen.
Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet.
ESTV aktualisiert Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert. Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Der Bundesrat hat am 17. August die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der UID-Verordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des MWSTG und zur Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer eröffnet. Künftig soll die STV dem Bundesamt für Statistik Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag, aber mit einem Mehrwertsteuerumsatz von mind. CHF 100'000, automatisiert melden können. Damit können Handelsregisterbehörden Eintragungen einfacher überprüfen.