Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur erweitereten Verlustverrechnung
Gemäss Parlament soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die ESTV hat am 7. und 8. Februar 2023 die Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen in Schweizer Franken und Fremdwährungen 2023 publiziert.
Berichterstattung betreffend Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Gemäss Medienmitteilung vom 1. Februar 2023 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik zur Kenntnis genommen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2023 bekannt
Am 4. Januar 2023 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 erster Satz StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2023 1,565 % beträgt.
VST: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis
Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 23. Dezember 2022 wird der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens ab dem 1. Januar 2023 erweitert.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip»
Die ESTV hat am 23. Dezember 2022 das Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip» publiziert.
Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Workshop von Sandro Di Giulio und Alain Friedrich anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm»
Crypto in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Workshop von Stéphanie Fuchs und Noëmi Kunz-Schenk anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2022 mit dem Titel «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen»
ISIS)-Seminarordner «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen» vom 05. Februar 2025 unter der Leitung von Thomas Hug in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.