Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Anpassung der «Verordnung des WBF über die Festlegung der zu den Anwendungsgebieten für Steuererleichterungen gehörenden Gemeinden» zwecks Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet.
Verrechnungssteuer: Anwendung der Verjährungsfristen bei der Rückerstattung
Die ESTV hat am 13. September 2022 eine Mitteilung betreffend Verjährungsfristen für den Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei formloser Ablehnung (ohne Erlass eines formellen Entscheids) von Rückerstattungsanträgen publiziert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Der Bundesrat hat am 17. August die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Termin für Referendumsabstimmung zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Der Bundesrat hat den Termin für die Referendumsabstimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) auf den 25. September festgesetzt.
Seeschifffahrtsunternehmen sollen anhand der Tonnage besteuert werden können
Am 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer verabschiedet.
Verrechnungssteuer: Änderungen beim Meldeverfahren im Konzern
Anlässlich seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat die Änderungen verabschiedet, die auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.
ESTV publiziert Steuermäppchen Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen
Die ESTV hat am 21. April 2022 zum Thema "Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen" in neues Steuermäppchen aufgeschaltet.
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten in den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007
Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.
Bewertung von Anteilen an personenbezogenen Gesellschaften für Vermögenssteuer
Workshop zum Thema «Bewertung von Anteilen an personenbezogenen Gesellschaften für Vermögenssteuer» von Remo Keller und Mauro Rezzonico anlässlich des ISIS-Seminars «Besteuerung von Aktionär und Gesellschaft bei personenbezogenen Unternehmen» vom 18. - 19. September 2023.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.
Einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen
Workshop zum Thema «Einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen» von Tabea Nyfeler und Severine Vogel anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.