Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Solothurn und erste Erfahrungen aus der Praxis
Mit Annahme der STAF am 19. Mai 2019 durch die Schweizer Stimmbevölkerung wurden die kantonalen Steuerprivilegien in allen Kantonen per 1. Januar 2020 aufgehoben und durch Instrumente ersetzt, welche international akzeptiert sind. Während die Solothurner Stimmbevölkerung die STAF auf Bundesebene mit 58.6% der Stimmen guthiess, lehnte sie gleichzeitig die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der STAF, welche eine markante Senkung des Gewinnsteuersatzes vorgesehen hätte, mit 51.4% der Stimmen ab. In der zweiten Vorlage, welche vom Stimmvolk angenommen wurde, konnte man sich auf eine weniger umfangreiche, aber immer noch wesentliche, Absenkung des Gewinnsteuersatzes einigen. Für die Stadt Solothurn wird der effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen ab dem Jahr 2022 beispielsweise noch 15.29% (bisher: 21.23%) betragen. Neben dieser Senkung des Gewinnsteuersatzes und der durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorgegebenen Gesetzesänderungen, wurden mit der Umsetzung der STAF im Kanton Solothurn einzelne Bestimmungen des Steuergesetzes an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst und flankierende Massnahmen im Bereich der natürlichen Personen beschlossen.
Die abnehmende Sicherungsfunktion der Verrechnungssteuer
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Verrechnungssteuer» des zsis).
Verrechnungssteuer und Fremdkapital unter Einschluss der geplanten Revision des Verrechnungssteuergesetzes
Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer. Desgleichen befassen wir uns ständig mit der Frage nach der Rückerstattung einer geschuldeten Verrechnungssteuer unter Einschluss der Thematik: «Wie kann ich verrechnungssteuerpflichtige Gewinnreserven ins Ausland repatriieren?»
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur erweitereten Verlustverrechnung
Gemäss Parlament soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2023 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die ESTV hat am 7. und 8. Februar 2023 die Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätzen in Schweizer Franken und Fremdwährungen 2023 publiziert.
Berichterstattung betreffend Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Gemäss Medienmitteilung vom 1. Februar 2023 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 einen Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik zur Kenntnis genommen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2023 bekannt
Am 4. Januar 2023 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 erster Satz StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2023 1,565 % beträgt.
VST: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis
Gemäss Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 23. Dezember 2022 wird der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens ab dem 1. Januar 2023 erweitert.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip»
Die ESTV hat am 23. Dezember 2022 das Kreisschreiben Nr. 29c «Kapitaleinlageprinzip» publiziert.
Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Workshop von Sandro Di Giulio und Alain Friedrich anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm»
Crypto in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Workshop von Stéphanie Fuchs und Noëmi Kunz-Schenk anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2022 mit dem Titel «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen»
ISIS)-Seminarordner «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen» vom 05. Februar 2025 unter der Leitung von Thomas Hug in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.