Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Verständigungsvereinbarung zum DBA zwischen der Schweiz und Liechtenstein
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein.
Schweiz und Angola unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Am 30. November 2023 haben die Schweiz und Angola ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Vernehmlassung zur Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr eröffnet
Das EFD sieht in Umsetzung der 19.3975 Motion FK-N «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» eine Senkung der Wertfreigrenze für Waren des Reiseverkehrs von CHF 300 auf CHF 150 pro Person vor. Die Vernehmlassung hierzu ist eröffnet.
Verständigungsvereinbarungen zwischen der Schweiz und Italien – Telearbeit 2023 / 2024-2025
Am 28. November 2023 meldete das SIF, dass die zuständigen Behörden in Italien und der Schweiz zwei Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen haben.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Slowenien
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Slowenien verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich
Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum DBA mit Frankreich verabschiedet, welches insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr regelt.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Tadschikistan
Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Tadschikistan am 2. November 2023 Kraft getreten und grundsätzlich ab diesem Datum anwendbar.
Der internationale automatische Informationsaustausch soll künftig auch Kryptowerte umfassen
In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich rund 50 Staaten, darunter die Schweiz, zum erweiterten internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft Kryptowerte und soll ab 1. Januar 2026 gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung des erweiterten AIA erarbeiten.
Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Mai 2025 mit dem Titel «Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)»
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»