Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum AIA mit 8 weiteren Partnerstaaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 8 weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen.
Ergänzungssteuer: Anwendungszeitpunkt der Safe-Harbour-Regeln zu hybriden Arbitragegestaltungen gemäss den administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023
Die ESTV gibt bekannt, dass die Regeln betreffend der hybriden Arbitragegestaltungen im Rahmen des temporären CbCR-Safe-Harbour der administrativen Leitlinien vom 18. Dezember 2023 auf Geschäftsvorfälle nach dem 18. Dezember 2023 Anwendung finden.
Inkrafttreten des Zusatzabkommens (inbes. Homeoffice) zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Serbien ist am 18. Juli 2025 in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Schweiz und Kroatien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 18. Juli 2025 haben die Schweiz und Kroatien ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Ergänzungssteuer: Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer
Am 24. Juli 2025 hat die ESTV eine Mitteilung publiziert, dass im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Anrechnung der Residualsteuer als massgebende Steuer bei der schweizerischen Ergänzungssteuer anerkannt wird.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Schweden
Am 02. Juni 2025 hat das SIF eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Schweden veröffentlicht.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte
Am 06. Juni 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2023)
Workshop zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend» vom 12. und 13. September 2022 unter der Leitung von Julia von Ah.