Steuerfragen rund um Immobilien – Aktuelle Trends und Brennpunkte
Diese Ausgabe widmet sich vollständig dem Themenkomplex «Immobilien». Die vier Beiträge beleuchten zentrale Brennpunkte, die die Praxis heute prägen. Immobilien bilden ein eigenes Universum im Steuerrecht: Die Themen sind vielschichtig und kantonal geprägt. Zwischen laufender Besteuerung, Grundstückgewinnen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und internationaler Verflechtung zeigt sich, dass selbst vermeintlich klassische Fragestellungen neue Fragen aufwerfen. Die jüngsten Entwicklungen führen eindrücklich vor Augen, wie dynamisch die Immobilienbesteuerung geworden ist.
Die schweizerische Besteuerung von Immobilientransaktionen im internationalen Verhältnis
Der schweizerische Immobilienmarkt ist ein zunehmend interessierendes Investitionsziel ausländischer Anleger. Der vorliegende Beitrag führt in die wesentlichen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen mit grenzüberschreitendem Bezug ein. Nebst einem Kurzabriss laufender Steuerthemen widmet sich der Beitrag vertieft der Investition in Gewerbeliegenschaften und der Abgrenzungsfrage, ob grundsteuerlich eine Betriebsgesellschaft oder eine Immobiliengesellschaft vorliegt, sowie der steuerlichen Behandlung eines Verkaufes von Anteilen an einer schweizerischen Immobiliengesellschaft unter schweizerischem unilateralem Recht und Abkommensrecht.
Personengesellschaften und andere personenbezogene Rechtsgebilde bei den Ergänzungssteuern
Bei privat gehaltenen Konzernen ist es nicht unüblich, dass an der Spitze der Struktur Personengesellschaften und andere personengezogene Rechtsgebilde wie Trusts, Stiftungen oder über Aktionärsbindungsverträge verbundene Privatpersonen anzutreffen sind. Der vorliegende Aufsatz analysiert, wie solche Rechtsgebilde bei den schweizerischen und internationalen Ergänzungssteuern zu behandeln sind und inwieweit die Vorschriften im Schweizer Einkommens- und Gewinnsteuerrecht darauf einen Einfluss haben.
Grenzgängerregelung Schweiz-Frankreich
Das Home-Office hat die grenzüberschreitende Besteuerung grundlegend verändert – auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und Frankreich. Für französische Grenzgänger gelten seit 2023 neue Regeln, die mehr Flexibilität erlauben, aber auch höhere Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmende stellen. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, worauf besonders geachtet werden sollte.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und dem Königreich der Niederlande
Das SIF hat am 13. Oktober 2022 die «Verständigungsvereinbarung vom 6. bzw. 29. September 2022 über die Verfahrensregeln des in Artikel 25 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht vorgesehenen Schiedsverfahrens» veröffentlicht.
Aussetzung des Informationsaustausches mit Russland
Der Bundesrat hat am 16. September 2022 entschieden, den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland gestützt auf den Ordre Public-Vorbehalt des Amtshilfeübereinkommens in Steuersachen vorläufig auszusetzen.
SIF aktualisiert die Übersicht über die Steuerentlastungen für die Türkei
Das SIF hat am 30. August 2022 die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend die Türkei aktualisiert.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass die Schweiz und Italien vereinbart haben, dass die Verständigungsvereinbarung über die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter dem DBA und dem Grenzgängerabkommen von 1974 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 20. Juni 2020) bis Ende Oktober 2022 auf alle natürlichen Personen anwendbar bleibt, die in einem Vertragsstaat ansässig sind und im anderen Vertragsstaat regelmässig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Vor Ende Oktober 2022 werden sich die zuständigen Behörden erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 20. Juli 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekannt gegeben, dass eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs betreffend die Besteuerung von Grenzgängern, die infolge von Massnahmen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 im Homeoffice arbeiten, geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung vom 29. Juni 2022 (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 2. Juli 2022) um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Die Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Oktober 2022. Die beiden Staaten haben sich nämlich am 29. Juni 2022 geeinigt an der Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden dauerhaften Vereinbarung über Telearbeit bis dahin zu arbeiten.
Verrechnungssteuer: Anpassung der Praxis der ESTV bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung
Mit Mitteilung vom 19. Juli 2022 informiert die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die folgenden Auswirkungen des am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) auf die Praxis der ESTV im Bereich der Verrechnungssteuer bei Vorliegen einer Sekundärberichtigung:
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Nicht-Rückkehrtage
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informierte am 18. Juli 2022 darüber, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands gestützt auf Art. 26 Abs. 3 DBA vereinbart haben, dass Arbeitstage, an denen eine Grenzgängerin oder ein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeitet, nicht als Arbeitstage gelten, an welchen die Person nach Arbeitsende aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an den Wohnsitz zurückkehrt. Diese Arbeitstage gelten somit nicht als Nicht-Rückkehrtage im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA.
Besondere Probleme der internationalen Steuerplanung von privaten Vermögensanlagen, unter Einbezug der internationalen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 10./11. September 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme der Besteuerung von privaten Vermögensanlagen»
Aktuelle Fragen zu Verrechnungssteuer und Stempelabgaben unter Einschluss internationaler Sachverhalte (2018)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 4./5. Juni 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme und Perspektiven des Unternehmenssteuerrechts»










