Steuerfragen rund um Immobilien – Aktuelle Trends und Brennpunkte
Diese Ausgabe widmet sich vollständig dem Themenkomplex «Immobilien». Die vier Beiträge beleuchten zentrale Brennpunkte, die die Praxis heute prägen. Immobilien bilden ein eigenes Universum im Steuerrecht: Die Themen sind vielschichtig und kantonal geprägt. Zwischen laufender Besteuerung, Grundstückgewinnen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und internationaler Verflechtung zeigt sich, dass selbst vermeintlich klassische Fragestellungen neue Fragen aufwerfen. Die jüngsten Entwicklungen führen eindrücklich vor Augen, wie dynamisch die Immobilienbesteuerung geworden ist.
Die schweizerische Besteuerung von Immobilientransaktionen im internationalen Verhältnis
Der schweizerische Immobilienmarkt ist ein zunehmend interessierendes Investitionsziel ausländischer Anleger. Der vorliegende Beitrag führt in die wesentlichen steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen mit grenzüberschreitendem Bezug ein. Nebst einem Kurzabriss laufender Steuerthemen widmet sich der Beitrag vertieft der Investition in Gewerbeliegenschaften und der Abgrenzungsfrage, ob grundsteuerlich eine Betriebsgesellschaft oder eine Immobiliengesellschaft vorliegt, sowie der steuerlichen Behandlung eines Verkaufes von Anteilen an einer schweizerischen Immobiliengesellschaft unter schweizerischem unilateralem Recht und Abkommensrecht.
Personengesellschaften und andere personenbezogene Rechtsgebilde bei den Ergänzungssteuern
Bei privat gehaltenen Konzernen ist es nicht unüblich, dass an der Spitze der Struktur Personengesellschaften und andere personengezogene Rechtsgebilde wie Trusts, Stiftungen oder über Aktionärsbindungsverträge verbundene Privatpersonen anzutreffen sind. Der vorliegende Aufsatz analysiert, wie solche Rechtsgebilde bei den schweizerischen und internationalen Ergänzungssteuern zu behandeln sind und inwieweit die Vorschriften im Schweizer Einkommens- und Gewinnsteuerrecht darauf einen Einfluss haben.
Grenzgängerregelung Schweiz-Frankreich
Das Home-Office hat die grenzüberschreitende Besteuerung grundlegend verändert – auch im Verhältnis zwischen der Schweiz und Frankreich. Für französische Grenzgänger gelten seit 2023 neue Regeln, die mehr Flexibilität erlauben, aber auch höhere Anforderungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmende stellen. Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, worauf besonders geachtet werden sollte.
ESTV publiziert Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer»
Mit dem Rundschreiben Merkblätter für die Quellenbesteuerung und Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen vom 27. Januar 2023 informiert die ESTV über Änderungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den verschiedenen Quellensteuer-Merkblättern und den zugehörigen DBA-Übersichten mit Stand per 1. Januar 2023.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Abzugssteuern
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung über das Verfahren zur Entlastung von deutschen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geschlossen haben.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über das grenzüberschreitende Homeoffice
Gemäss Medienmitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und des Eidgenössisches Finanzdepartements (EFD) vom 22. Dezember 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt, welche ab dem 1. Januar 2023 gilt. Demnach können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Homeoffice - Keine Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Dezember 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien vom 18./19. Juni 2020, die unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet, lediglich bis zum 31. Januar 2023 in Kraft bleibt.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Japan
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Tadschikistan
Am 16. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt um.
Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 5. November 2022 in Abu Dhabi ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Die Schweiz als Standort für die Steuerplanung internationaler Konzerne (inbound)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»
Steuerliche Herausforderungen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit für Schweizer Konzerne
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»










