Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden
Beim interkantonalen Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden, stellt sich die Frage, welcher Kanton oder welche Kantone das Recht haben, das Erwerbseinkommen und das übrige Einkommen sowie das steuerbare Vermögen zu besteuern. In BGE 140 II 167 hat das Bundesgericht diese Frage beantwortet, in Bezug auf dem FZA unterstehende Personen, die ihren Wohnsitz in einen tiefer besteuernden Kanton verlegen. Nach Darstellung der gesetzlichen Grundlage und Besprechung des erwähnten Bundesgerichtsurteils geht die Autorin der Frage nach, wie nicht dem FZA unterstehende Personen behandelt werden und was die (Steuer-)Folgen sind, wenn – im umgekehrten Fall – eine natürliche Person in einen höher besteuernden Kanton zieht und dort am Ende des Steuerjahres Wohnsitz hat.
Kanton ZH: Änderungen bei der pauschalen Steueranrechnung
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags, bis zu dem bei natürlichen Personen eine pauschale Steueranrechnung erfolgen kann, aufgehoben.
Online-Rückerstattungsantrag der Verrechnungssteuer für in Deutschland ansässige Personen
Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung.
ESTV publiziert Kreisschreiben 48 «Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Artikel 23 VStG»
Am 4. Dezember 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben 48 betreffend die Verwirkung des Rückerstattunganspruchs der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen publiziert.
Bundesrat beantragt Änderungen bei der Verrechnungssteuer
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassung betreffend Änderungen in der Verordnung über die Verrechnungssteuer eröffnet. Demzufolge sollen Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
WAK des Ständerats tritt auf Systemwechsel beim Eigenmietwert ein
Nachdem die WAK des Ständerats an ihrer Augustsitzung der Verwaltung Aufträge zur Vertiefung verschiedener Fragen erteilt hatte, hat sie nun die Beratung des Systemwechsels beim Eigenmietwert aufgenommen und ist gemäss Medienmitteilung vom 15. November 2019 mit 10 zu 3 Stimmen darauf eingetreten.
Zürich zeigt mehr Flexibilität bei Start-ups
Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.
ESTV publiziert Steuerstatistiken 2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 1. November 2019 die Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen für 2016 publiziert.
ESTV aktualisiert Informationsblätter für Sportler und Veranstalter
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2019 in ihrer Fachinformation darauf hingewiesen, dass Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden können.
Erleichterte Nachbesteuerung, Steuersukzession und Erbenhaftung
Workshop von Nicole Bühler anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht»
Steuerfolgen bei Erbgang und Erbteilung
Workshop von Alexandra Hirt anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht»