Deklarationspflichten, Beraterhaftung und Strafmilderung: Brennpunkte im Steuerstrafrecht
Werden Deklarationspflichten verletzt – sowohl im gemischten Veranlagungsverfahren wie auch im System der Selbstveranlagung – die zu einer (möglichen) Steuerverkürzung führen, stellt sich neben der Erhebung einer allfälligen Nachsteuer regelmässig die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Dabei gerät immer häufiger auch die Vertreterin oder der Vertreter der steuerpflichtigen Person ins Visier der Steuerbehörde.
Steuerstrafrechtliche Risiken der Steuerberatung
Da die gesetzeskonforme Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt, welche der steuerpflichtigen Person oftmals ganz oder teilweise abgehen, lassen sich viele Steuerpflichtige bei der Erfüllung ihrer Deklarationspflichten helfen. Kommt es dabei zu Deklarationsfehlern, die zu einem zumindest drohenden Steuerausfall führen, entbindet der Beizug einer Fachperson die steuerpflichtige Person nicht von ihrer Verantwortung für ihre Steuerdeklaration. Umgekehrt kann auch die beigezogene Fachperson, der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin, ins Visier der zur Verfolgung von Steuerdelikten zuständigen Behörden geraten.
Gefährliches Spiel mit Entdeckungsrisiko – Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit externer Berater und interner Funktionsträger im Lichte der Urteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 des Bundesgerichts
Die Bundesgerichtsurteile 6B_90/2024 und 6B_93/2024 vom 3. Februar 2025 werfen grundlegende Fragen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Steuerberatern auf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für eine Täterschaft bei Steuerhinterziehung und die Anstiftung dazu, sowie die Abgrenzung zwischen zulässiger Steuerberatung und strafbarer Mitwirkung. Die Urteile beleuchten die unterschiedlichen Rollen von unternehmensinternen und externen Beratern und deren Bedeutung für Praxis und Rechtsanwendung.
Treuwidriges Verhalten von Steuerpflichtigen bei der Bestimmung des Steuerdomizils im interkantonalen Verhältnis
Da eine Steuerhinterziehung eine Verletzung von Verfahrenspflichten voraussetzt, wird im vorliegenden Artikel näher auf die Verfahrenspflichten, insbesondere die Mitwirkungspflichten der steuerpflichtigen Person, sowohl im ordentlichen Veranlagungsverfahren wie auch im Steuerdomizilverfahren eingegangen. Schliesslich wird auch das Nachsteuerverfahren adressiert unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichts zu den Begriffen «unbekannte» bzw. «neue» Tatsachen und Beweismittel.
Bundesgericht hebt Abstimmung zur Heiratsstrafe auf
Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates hätten die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten sei es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.
Anpassung der Kursliste betreffend die Direkte Bundessteuer 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. März 2019 eine Anpassung bei den Kurslisten (ICTax) betreffend die Direkte Bundessteuer 2018 publiziert.
Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.
Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
ESTV publiziert verrechnungssteuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 6. Februar eine Fachinformation zur verrechnungssteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz publiziert.
Wohneigentumsbesteuerung: Beratung des Vorentwurfs aufgenommen
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Bieri anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. - 24. September 2024 mit dem Titel «Vermögensanlagen in Wertschriften, strukturierte Produkte, kollektive Kapitalanlagen etc.»
Spezialitäten bei der Vermögenssteuer (Bewertung, Bouclier fiscal etc.)
Workshop von Marco Greter und Nina Blanz anlässlich des ISIS)-Seminars vom 23. - 24. September 2024 mit dem Titel «Spezialitäten bei der Vermögenssteuer»