Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern
Am 10. September 2018 hat der Ständerat die Motion „Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern“ mit folgender Änderung angenommen: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.“
WAK-S hat Eckwerte zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung definiert
Nach eingehender Diskussion und umfangreichen Abklärungen hat die WAK-S entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll, und Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt.
Kreisschreiben Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben „Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer“ publiziert.
Besteuerung des Wohneigentums - Beratung der WAK-S betreffend Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fortgesetzt.
Individualbesteuerung/Ehepaar- und Familienbesteuerung
Von der Heiratsstrafe sind erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen als die Eidgenössische Steuerverwaltung bisher beziffert hat. Nicht berücksichtigt wurden bisher Zweiverdienerehepaare mit Kindern.
Besteuerung des Wohneigentums - WAK-S setzt Beratung fort
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fortgesetzt.
Besteuerung von Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonoraren
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Laetitia Fracheboud und Olivier Margraf. Dieser Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22. und 23. September 2025.
Kapitalbezüge aus Vorsorge (inkl. Teilbezüge)
Fallbeispiele und ausführliche Lösungshinweise von Stefan Oesterhelt und Sirgit Meier. Der Workshop war Teil des ISIS-Seminars «Vorsorge und Versicherung» vom 22.+23. September 2025.
Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen (2025)
Workshop von Susanne Schreiber und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 02. + 03. Juni 2025 mit dem Titel «Abgaberechtliche Herausforderungen von Personenunternehmen»
ISIS)-Seminarordner «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen» vom 22. Mai 2025 unter der Leitung von Petra Caminada in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.











