Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Bundesrat lehnt Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten ab
Der Bundesrat hat den Bericht «Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten» gutgeheissen. Dieser kommt namentlich zum Schluss, dass die Abschaffung der Stempelabgaben auf nachhaltigen Finanzprodukten nicht zielführend ist.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018
Am 8. November hat die ESTV die Steuerstatistiken 2018 publiziert.
Die ESTV hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip aktualisiert (November 2021)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Statistiken zum Kapitaleinlageprinzip (Kapitaleinlagen, Rückzahlungen und andere Veränderungen) per 30. September 2021 aktualisiert.
Bundesrat setzt Abstimmungstermin für Referendum gegen die Änderung des Stempelabgabengesetzes fest
Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2021 die Abstimmungsvorlagen für den 13. Februar 2022 festgesetzt. Darunter befindet sich auch die Referendumsabstimmung betreffend Abschaffung der Emissionsabgabe.
ESTV veröffentlicht Mitteilung betreffend Liquidation von kollektiven Kapitalanlagen (Anlagefonds)
Mit Mitteilung vom 30.08.2021 hat die ESTV über das Vorgehen bei Liquidationen von kollektiven Kapitalanlagen (Anlagefonds) informiert.
Anerkannte Datenlieferanten (für die Umsatzabgabe) per 1. Juli 2021 gemäss ESTV
Die ESTV informiert über die per 1. Juli 2021 anerkannten Datenlieferanten für die Umsatzabgabe.
WAK des Nationalrates unterstützt den Entwurf zur Verrechnungssteuerreform grossmehrheitlich
In ihrer Medienmitteilung vom 18. August 2021 orientierte die WAK des Nationalrates über die Vorlage zur Verrechnungssteuerreform.
Neues Formular 12 FL zur Deklaration des Versicherungsstempels durch liechtensteinische Versicherungsnehmer
Am 9. Juli 2021 wurde ein neues Formular 12 FL betreffend die Selbstdeklaration der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien / Versicherung bei einem ausländischen Versicherer durch liechtensteinische Versicherungsnehmer publiziert.
Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Workshop von Sandro Di Giulio und Alain Friedrich anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Fallstricke bei mobilen Mitarbeitenden und globalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm»
Crypto in Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
Workshop von Stéphanie Fuchs und Noëmi Kunz-Schenk anlässlich des ISIS)-Seminars vom 22. Mai 2022 mit dem Titel «Arbeitswelt in Bewegung: Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen»
ISIS)-Seminarordner «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen (2025)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen» vom 05. Februar 2025 unter der Leitung von Thomas Hug in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.