Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Anpassung SSK-KS 28: Neue Berechnung des Kapitalisierungssatzes und Präzisierung zu Startup-Gesellschaften
Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte am 3. November eine aktualisierte Fassung des SSK-KS 28. Die Aktualisierungen betreffen die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes und eine Präzisierung zur Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften.
Bundesrat will Too-big-to-fail-Instrumente von Banken bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer ausnehmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 in Bezug auf die Behandlung von Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet.
ESTV publiziert Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen»
Die ESTV hat am 30. Oktober 2020 ein Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert.
Kanton Zürich: Neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Das kantonale Steueramt Zürich hat am 25. September 2020 ein neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand veröffentlicht.
Steuerpolitische Agenda: Erstmaliges Treffen der «Expertengruppe Steuerstandort Schweiz»
Im Auftrag von Finanzminister Ueli Maurer soll bis Ende 2020 eine steuerpolitische Agenda verabschiedet werden.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» sowie Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger»
Die ESTV hat am 13. Juli 2020 das Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» und sowie das Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» publiziert. Gleichzeitig werden die jeweils gleichnamigen Vorgängerkreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 sowie Nr. 16 vom 13. Juli 2007 aufgehoben.
Blockchain und Distributed Ledger Technology: Keine Gesetzesanpassungen im Steuerrecht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 den Bericht zu einem allfälligen Anpassungsbedarf des Steuerrechts im Bereich Blockchain zur Kenntnis genommen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass es keine speziellen Gesetzesanpassungen im Steuerrecht braucht.
Management Buy-in und Buy-out bei Personenunternehmen
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Olivier Margraf anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge».
Seminarordner ISIS)-Seminar «Structuration du patrimoine privé au moyen d'un trust ou d'une fondation» (2022)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Structuration du patrimoine privé au moyen d'un trust ou d'une fondation» vom 16. November 2022 unter der Leitung von Laïla Rochat.
Questions choisies d'impôts directs, droits de donation et succession
Workshop von Nicolas Candaux und Arnaud Cywie anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Structuration du patrimoine privé au moyen d'un trust ou d'une fondation».
Trust et trustees: Obligations en matière de droit de timbre de négociation / Quelques aspects d'impôt anticipé en matière de trusts et fondations
Workshop von Laïla Rochat und Emilia Rebetez anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Structuration du patrimoine privé au moyen d'un trust ou d'une fondation».