Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Quellensteuer nach DBA
Die Abteilung Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) hat die Übersichten über die vertraglichen Begrenzungen ausländischer Steuern, über die Steuerentlastungen für schweizerische Dividenden und Zinsen sowie über die Länder, deren Abkommen Missbrauchsbestimmungen enthalten aktualisiert.
Das Steuerinformationsabkommen mit Brasilien ist in Kraft getreten
Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2020 angewendet.
Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff «Teilnehmende Staaten» in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt.
Kommission sistiert Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Saudi-Arabien
Nach dem Mord am Journalisten Khashoggi hat die Kommission beschlossen, die Beratung dieses Abkommens zu sistieren, bis der Bundesrat die Beziehungen der Schweiz zu Saudi-Arabien grundlegend überprüft hat.
Erstmaliger Informationsaustausch zu rund 2 Millionen Finanzkonten
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgt im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien
Der Bundesrat hat am 5. September 2018 die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Brasilien verabschiedet. Es handelt sich um das erste DBA zwischen der Schweiz und Brasilien. Das Abkommen wurde am 3. Mai 2018 in Brasilia unterzeichnet und tritt nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder in Kraft.
Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen. Der Bundesrat hat diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 29. August 2018 getroffen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)
Workshop von Ruth Bloch-Riemer und Toni Hess anlässlich des ISIS)-Seminars vom 05. Mai 2025 mit dem Titel «Rechtsmittelverfahren unter Berücksichtigung interkantonaler und internationaler Aspekte (2 Teile)»
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»